Mail von Mag.a Zell am 12.05.2020 – 12:46 Uhr – 12.05.2020_Corona | UPDATE – einseitige Anordnung zum Verbrauch von Erholungsurlaub

Betreff: 12.05.2020_Corona | UPDATE – einseitige Anordnung zum Verbrauch von Erholungsurlaub

Sehr geehrte Leiterin,
sehr geehrter Leiter, 

das Gesetz, welches die einseitige Anordnung zum Verbrauch von Erholungsurlaub regelt, ist mit heute (12.05.2020) in Kraft getreten und ist bis zum 31.12.2020 gültig. 

Bitte beachten im Falle einer einseitigen Anordnung:

  • Füllen Sie einen Urlaubsantrag für den Zeitraum des einseitig angeordneten Urlaub aus
  • Der Antrag wird von Ihnen als Führungskraft unterzeichnet
  • Aufgrund der einseitigen Anordnung entfällt die Unterschrift der Mitarbeiterin, des Mitarbeiters

 Nach dem Wiener Personalvertretungsgesetz §39 (5) muss die einseitige Anordnung zum Verbrauch von Erholungsurlaub der Personalvertretung gemeldet werden.
Dies erfolgt nach Absprache mit der Personalvertretung gesammelt am Ende des Monats. 

Tragen Sie daher den einseitig angeordneten Urlaub im jeweiligen Regionsvernetzungsordner ein:

Region 1L:\Region1\Allg_Vernetzungsordner\10_Erhebungen\Region1_Einseitige_Urlaubsanordnung.xlsx
Region 2L:\Region2\Allg_Vernetzungsordner\10_Erhebungen\Region2_Einseitige_Urlaubsanordnung.xlsx
Region 3L:\Region3\Allg_Vernetzungsordner\10_Erhebungen\Region3_Einseitige_Urlaubsanordnung.xlsx
Region 4L:\Region4\Allg_Vernetzungsordner\10_Erhebungen\Region4_Einseitige_Urlaubsanordnung.xlsx

 Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die zuständige Regionalleiterin. 

Liebe Grüße
Katrin Zell

Mag.a Katrin Zell         
Leiterin Elementare Bildung in         
städtischen Kindergärten und Horten                    

Stadt Wien – Kindergärten         
1030 Wien, Thomas-Klestil-Platz 11          
Telefon       +43 1 4000 90241         
E-Mail          katrin.zell@wien.gv.at         
Web            www.kindergaerten.wien.at

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