Nein, der Umstieg in das Wiener Bedienstetengesetz ist nur auf Antrag der*des Bediensteten möglich, im Prinzip der Freiwilligkeit.
Nein, der Umstieg in das Wiener Bedienstetengesetz ist nur auf Antrag der*des Bediensteten möglich, im Prinzip der Freiwilligkeit.