Nein, der Umstieg in das Wiener Bedienstetengesetz ist nur auf Antrag der*des Bediensteten möglich, im Prinzip der Freiwilligkeit.
- Wann muss ich mein Interesse am Umstieg bekannt geben?
- Gibt es eine Frist für die Möglichkeit des Umstiegs?
Nein, der Umstieg in das Wiener Bedienstetengesetz ist nur auf Antrag der*des Bediensteten möglich, im Prinzip der Freiwilligkeit.