Juli 2021 – Fingernägel am Arbeitsplatz

Fingernägel am Arbeitsplatz

Aufgrund der Hygienerichtlinien des Marktamtes der Stadt Wien sind folgende wichtige Punkte beim Hantieren mit Lebensmitteln zu beachten:

  • Fingernägel dürfen nicht über die Fingerkuppe hinausragen
  • Gelnägel bzw. lackierte Nägel sind grundsätzlich nicht erlaubt/verboten

Diese Punkte werden von den kontrollierenden Behörden beachtet.

Laut einem Bericht der Arbeitsinspektion ist das Tragen von Einweghandschuhen über einen längeren Zeitraum nicht nur schädlich für die Haut, da keine kontinuierliche Austauschfunktion (Abgabe von Wärme und Feuchtigkeit) stattfindet, sondern aufgrund eines falschen Gefühls der hygienischen Sicherheit können die Einweghandschuhe einen höheren Anteil an Bakterien verursachen.

Die für die Lebensmittelaufsicht zuständige Behörde ist daher der Ansicht, dass das Tragen von Einweghandschuhen nicht empfohlen wird. Stattdessen verweist sie auf eine entsprechend gute Hygienepraxis durch Verwenden von Hilfsmitteln, wie Zangen und Gabeln und der regelmäßigen Reinigung und Desinfektion der Hände.

Aufgrund dieser Empfehlung hat auch die Stadt Wien beschlossen das Tragen von Handschuhen in Kindergartenküchen einzustellen.

Durch Gespräche mit der Dienstgeberin konnten wir folgenden Kompromiss erzielen:

Gelnägel bzw. lackierte Nägel dürfen getragen werden. Wichtig ist, dass die Nägel nicht über die Fingerkuppe hinausragen. Handschuhe müssen beim Hantieren mit Lebensmittel getragen und nach der Verwendung entsorgt werden.

Margit POLLAK

Julia FICHTL

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