Ist es möglich mobiles Arbeiten auch stundenweise zu nutzen?

Ja, das ist möglich. Allerdings gilt dann der Weg von der Örtlichkeit des mobilen Arbeitens zur Dienststelle (oder auch umgekehrt) nicht als Arbeitszeit. Bedeutet, die Arbeitszeit wird in diesem Fall unterbrochen und beginnt an der nächsten Örtlichkeit erst weiter zu laufen.

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