Information der Dienstgeberin zu Freistellungen aufgrund Unwetterkatastrophe für den 16.9. und 17.9.2024

Die folgende Information hat die Dienstgeberin an alle Standorte der Stadt Wien Kindergärten geschickt

Liebe Führungskräfte,

durch die aktuelle Unwetter- bzw. Katastrophensituation möchten ich Sie informieren, dass eine Freistellung vom Dienst von betroffenen Mitarbeiter*innen im Zeitraum 16. bis 17.9.2024 in der Entscheidung der unmittelbaren Führungskraft liegt. Eine Freistellung von Mitarbeiter*innen in der Verwaltung obliegt der Fachbereichsleitung bzw. AL-Stabstellenleitung. Es ist darauf zu achten, dass die Umstände für die Freistellung der Führungskraft durch die Mitarbeiter*innen glaubhaft zu machen sind. Prinzipiell gilt, dass die*der Mitarbeiter*in alles ihr bzw. ihm Zumutbare unternehmen muss, um den Arbeitsplatz rechtzeitig zu erreichen. Ein Zuspätkommen oder eine Verhinderung ist der Führungskraft umgehend zu melden.

Bitte informieren Sie per E-Mail Ihre*n zuständigen Sacharbeiter*in im FB Personalmanagement über die Freistellung. Zwingend sind Name, Personalnummer und Datum der Freistellung anzugeben.

Sollten Betreuungseinrichtungen wegen des Unwetters geschlossen bleiben und der Elternteil somit die Kinderbetreuung übernehmen, ist durch die bzw. den Mitarbeiter*in ein Antrag auf Sonderurlaub zu stellen (Information MA 2) und im Dienstweg an den FB Personalmanagement zu übermitteln.

Hinweis für die Kindergärten: Im Sammelformular ist für die Freistellung ein WD (= wichtige Dienstverhinderung) einzutragen, für den Sonderurlaub wie gewohnt ein SF. Hinweis für die Verwaltung: Es ist in SES kein Antrag durch den*die Mitarbeiter*in zu stellen.

Gut beraten und vertreten durch Ihre
Personalvertretung SoFair-FSG

Margit POLLAK

Julia FICHTL

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