Nach einer durchgängigen Arbeitszeit von mehr als 6 Stunden ist eine Ruhepause von einer halben Stunde zu gewähren.
Diese kann auch in zweimal 15 Minuten oder dreimal 10 Minuten geteilt werden. Diese Vorgehensweise ist gesetzlich im Bedienstetenschutz geregelt.
Infos auch in unserer Aussendung vom Dezember 2022