Nein, der Umstieg ist unbefristet möglich. Sie können jedoch nur einmal umsteigen und danach nicht mehr in Ihr altes Dienst- und Besoldungsrecht zurück.
- Kann ich als Bedienstete/ Bediensteter zum Umstieg gezwungen werden?
- Kann ich meinen bestehenden Urlaub nach dem Umstieg einfach mitnehmen?