Wenn der 26. Oktober (Feiertag) wie dieses Jahr auf einen Samstag fällt, bitte Folgendes beachten. Der 26. Oktober muss in 5 zusammenhängende Urlaubstage eingebettet sein, um einen Urlaubstag rückerstattet zu bekommen => dies gilt nur für U und nicht für Z oder ZK.
Diese Varianten sind möglich:
Für Teilzeitkräfte gilt die Regelung nur, wenn sie eine 5 Tage Woche haben.
Diese Regelung gilt nicht für Diensteintritte ab 01.01.2018!(Wiener Bedienstetengesetz), da hier rechtlich schon von 5 Arbeitstagen und nicht mehr von 6 Werktagen ausgegangen wird.
Gut beraten und vertreten durch Ihre
Personalvertretung SoFair-FSG
Margit POLLAK
Julia FICHTL