Nein, es ist nichts anzuschaffen. Die Dienstgeberin hat grundsätzlich für die erforderliche Ausstattung zu sorgen.
Category: Mobiles Arbeiten
Muss ich als Bedienstete*r mobilem Arbeiten zustimmen?
Die Zustimmung der Kollegin oder des Kollegen ist Voraussetzung.
Ist ein Unfall zuhause bzw. bei mobilem Arbeiten, ein Dienstunfall?
Beamt*innen – Unfallfürsorgegesetz 1967: Ein Unfall, der sich bei der Erbringung der Dienstleistung im Rahmen von Telearbeit und mobilem Arbeiten im zeitlichen und ursächlichen Zusammenhang mit dem Dienstverhältnis
ereignet, gilt als Dienstunfall.
Vertragsbedienstete – ASVG: Da das ASVG “Mobiles Arbeiten” nicht kennt, allerdings wir im Dienstrecht der Stadt Wien kein “Home-Office” schriftlich definiert haben, hat die younion_Die Daseinsgewerkschaft für ihre Mitglieder eine Gruppenunfallversicherung abgeschlossen. Ohne jegliche Zusatzkosten haben Vertragsbedienstete Gewerkschaftsmitglieder nun auch im mobilen Arbeiten die Möglichkeit, Dienstunfall versichert zu sein.
Das aktuelle Formular können Sie hier downloaden (nur im Browser möglich).
Ab wann gibt es die Möglichkeit des mobilen Arbeitens und für wen?
Das Mobile Arbeiten ist mit 01. Juli 2020 in den Regelbetrieb der Stadt Wien eingegliedert worden. Für Pädagog*innen und Assistent*innen ist mobiles Arbeiten nicht möglich. Für Leitungen, die viel an administrativen Aufgaben auch im „Home-Office“ erledigen können, wird gerade an einer Vereinbarung gearbeitet. Rechtsanspruch darauf besteht keiner!
Ist es möglich mobiles Arbeiten auch stundenweise zu nutzen?
Ja, das ist möglich. Allerdings gilt dann der Weg von der Örtlichkeit des mobilen Arbeitens zur Dienststelle (oder auch umgekehrt) nicht als Arbeitszeit. Bedeutet, die Arbeitszeit wird in diesem Fall unterbrochen und beginnt an der nächsten Örtlichkeit erst weiter zu laufen.