Urlaubsregelung – Feiertag an einem Samstag

Wenn ein Feiertag auf einen Samstag fällt, wird ein Urlaubstag für Beamt*innen (DO) und Vertragsbedienstete mit Dienstantritt vor 2018 (VBO) zurückerstattet, sofern der Samstag in mindestens fünf zusammenhängenden Urlaubstagen eingebettet ist. Diese Regelung gilt nicht für Bedienstete des W-BedG (Besoldung NEU)

Für Teilzeitkräfte gilt diese Regelung nur, wenn Sie eine 5 Tage-Woche haben (Erklärung siehe drittes Beispiel).

Achtung: Es müssen fünf Urlaubstage sein, nicht E, Z oder ZK Tage.

Der zurückerstattete Urlaubstag, wird im darauffolgendem Monat berücksichtigt.

Die folgende Tabelle zeigt die Möglichkeiten, Urlaub zu nehmen um den Urlaubstag rückerstattet zu bekommen:

MontagU
DienstagUU
MittwochUUU
DonnerstagUUUU
FreitagUUUUU
Samstag (Feiertag)FreiFreiFreiFreiFrei
SonntagFreiFreiFreiFreiFrei
MontagUUUU
DienstagUUU
MittwochUU
DonnerstagU

Befindet sich ein weiterer Feiertag in dem Zeitraum, zählt dieser nicht zu den fünf Urlaubstagen hinzu.

Siehe hierzu das Beispiel vom Jänner 2018:

Mittwoch27.12.2017U   
Donnerstag28.12.2017UU  
Freitag29.12.2017UU1. U 
Samstag30.12.2017FreiFreiFreiFreiFrei
Sonntag31.12.2017FreiFreiFreiFreiFrei
Montag (Feiertag)01.01.2018FreiFreiFreiFreiFrei
Dienstag02.01.2018UU2. U1. U
Mittwoch03.01.2018UU3. U2. UU
Donnerstag04.01.2018UU4. U3. UU
Freitag05.01.2018UU5. U4. UU
Samstag (Feiertag)06.01.2018FreiFreiFreiFreiFrei
Sonntag07.01.2018FreiFreiFreiFreiFrei
Montag08.01.2018   5. UU
Dienstag09.01.2018    U

Diese Regelung gilt jedoch nicht, wenn innerhalb der 5 Urlaubstage ein freier Tag ist (z.B. bei Teilzeitkräften mit einem E Tag). Siehe dazu das Beispiel der Weihnachtstage im Jahr 2020:

Montag21.12.20201. U
Dienstag22.12.20202. U
Mittwoch23.12.20203. U
Donnerstag24.12.2020EDieser freie Tag müsste ein U-Tag sein.
Freitag25.12.2020Feiertag
Samstag26.12.2020Feiertag
Sonntag27.12.2020Sonntag
Montag28.12.20204. U

Beurteilung DO und VBO

Zielsetzung:

  1. Die Gesamtbeurteilung ergibt sich aus der Beurteilung der Erfüllung der Hauptaufgaben
  2. Die Hauptaufgaben wiederum resultieren aus der Bewertung der einzelnen Kriterien  (Bewertung der arbeitsplatzbezogenen Eignung, der arbeitsplatzbezogenen Leistung, des  Führungsverhaltens und der Zusatzkriterien). 
  3. Zusätzlich  sind  die  Absenzen  (Krankenstandstage)  sowie  die  verbale  Beurteilung  zu  berücksichtigen. 

Anlassfälle:

  • 6-8 Monate nach Dienstantritt
  • bei Leiter*innenwechsel innerhalb des zweiten Jahres
  • bei gravierenden Veränderungen
  • nach Aufforderung des FB Personalmanagement
  • bei Versetzungen
  • bei Ausbildungen
  • auf eigenen Wunsch

Ablauf:

FAQ

Wann ist eine Dienstbeurteilung zu erstellen?

  • 6-8 Monate nach Dienstantritt
  • bei Leiter*innenwechsel innerhalb des zweiten Jahres
  • bei gravierenden Veränderungen
  • nach Aufforderung des FB Personalmanagement
  • bei Versetzungen
  • bei Ausbildungen
  • auf eigenen Wunsch

Wer holt die Dienstbeurteilung ein?

Die Dienstbeurteilung ist eigenverantwortlich von der jeweiligen Dienststelle einzuholen.

Wer führt die Dienstbeurteilung durch?

Die Beurteilung ist von der unmittelbaren Vorgesetzten bzw. dem unmittelbaren Vorgesetzten durchzuführen; sind mehrere Vorgesetzte zuständig, so ist eine gemeinsame Beurteilung vorzunehmen.

Wie ist eine Mitarbeiterin bzw. ein Mitarbeiter, die bzw. der sich in einer Einschulungsphase befindet, zu beurteilen? Welcher Maßstab ist dabei anzulegen?

Grundsätzlich ist hier von vergleichbaren Bediensteten während der Einschulung auszugehen.

Welche Möglichkeiten der Stellungnahme zur eigenen Dienstbeurteilung hat die Mitarbeiterin bzw. der Mitarbeiter?

Es besteht die Möglichkeit, sich innerhalb von 14 Tagen schriftlich zu äußern. In diesem Zusammenhang ist auf der letzten Seite des Beurteilungsbogens eine diesbezügliche Möglichkeit zur Stellungnahme vorgesehen.

Welches Datum ist für die 14-Tages Frist relevant?

Relevant ist jener Tag, an dem das Beurteilungsgespräch geführt wurde.

Muss die Dienstbeurteilung unterschrieben werden bzw. ist die Dienstbeurteilung im Falle der fehlenden Unterschrift der Mitarbeiterin bzw. des Mitarbeiters ungültig?

Die Dienstbeurteilung ist grundsätzlich von allen Beteiligten zu unterschreiben; verweigert jedoch eine Mitarbeiterin bzw. ein Mitarbeiter die Unterschrift, so ist ein entsprechender Vermerk darüber zu erstellen; die Beurteilung behält ihre Gültigkeit auch bei fehlender Unterschrift der Mitarbeiterin bzw. des Mitarbeiters.

Kann die Mitarbeiterin bzw. der Mitarbeiter zum Beurteilungsgespräch eine Personalvertreterin bzw. einen Personalvertreter beiziehen?

Ja, auf Wunsch kann eine Personalvertreterin bzw. ein Personalvertreter beigezogen werden.

Setzen meine Krankenstandstage automatisch meine Gesamtbeurteilung herab?

Eine  Berücksichtigung  der  Absenzen  sowie  der  verbalen  Beurteilung  kann  das  Gesamtkalkül um eine Stufe verändern. 

Wenn trotz hoher Absenztage keine Herabstufung der Leistung erfolgt, muss dies in der  verbalen Beurteilung begründet werden. 

Ebenso ist eine Herabsetzung des Kalküls infolge hoher Krankenstände in der verbalen  Beurteilung zu begründen.

Wie dürfen die Orga-Stunden verwendet werden?

ICKE – Internationale Corona Kita Erhebung

Die nachfolgende Information wurde heute von der DG an alle Kindergartenstandorte verschickt:

Die SARS-CoV2-Pandemie hat seit fast einem Jahr (!) Auswirkungen auf alle frühpädagogischen Ein- richtungen – und dabei natürlich auf die tägliche Arbeit der Kitaleitungen und Fachkräfte, auf die Fa- milien und die Kinder. 

Obwohl wir schon einiges über das Virus wissen, ist noch weitestgehend unklar, wie sich Covid inner- halb der frühpädagogischen Einrichtungen verbreitet und welche Rolle die jungen Kinder dabei spie- len. Um die Verbreitungswege von Covid genauer zu untersuchen, führen wir – das Zentrum für Pro- fessionalisierung der Elementarpädagogik (PEP) zusammen mit der Charité – Universitätsmedizin Ber- lin die Internationale Corona Kita Erhebung (ICKE) aktuell durch. 

Bitte teilen Sie unseren Aufruf zur Beteiligung von Kitaleitungen und Familien/Eltern an der anonymen  Umfrage in Ihren Netzwerken – oder nehmen ggf. direkt selbst teil. Die Ergebnisse unserer Umfrage  helfen dabei grundlegend Richtlinien und Ausgestaltungsmöglichkeiten für die Arbeit in allen frühpä- dagogischen Einrichtungen zu bestimmen. 

Wir freuen uns über Ihre Unterstützung. Bei Fragen kontaktieren Sie gern: manja.floeter@zentrum- pep.de    

Umfrage für die Leitungen Umfrage für die Eltern
 https://survey2.uni-graz.at/948945/lang-de https://survey2.uni-graz.at/295289/lang-de

Margit POLLAK

Julia FICHTL

                            

FAQs: Zutrittstests für körpernahe Dienstleistungen

FAQs: Zutrittstests für körpernahe Dienstleistungen

Welche Tests gelten als Zutrittstests für körpernahe Dienstleistungen?

Antigen- oder PCR-Tests, die nicht älter als 48 Stunden sind (es zählt der Zeitpunkt der Probenahme). Als Nachweis dient das negative Testergebnis, das eindeutig der Person zuordenbar ist (z.B. ärztliches Zeugnis, Laborbefund, behördliches Testergebnis einer Teststraße, Testbestätigung einer Apotheke, Ergebnis eines betriebsinternen Tests, sofern von einer medizinischen Fachkraft durchgeführt). Identifikationsnachweis mit Ausweis (z.B. Führerschein oder Personalausweis). Selbsttests (etwa zuhause im Wohnzimmer durchgeführt) können nicht als Zutrittstests verwendet werden, da hierbei nicht kontrolliert werden kann, ob der Test korrekt durchgeführt wurde und wer den Test durchgeführt hat.

Ab welchem Alter sind Zutrittstests notwendig?

Für Kinder bis 10 gilt das Testergebnis der Eltern bzw. eines oder einer Erziehungsberechtigten, ab dem Alter von 10 Jahren brauchen Kinder ein eigenes Testergebnis.

Wer kontrolliert, ob ich einen negativen Test vorweisen kann?

Der jeweilige Betrieb darf Dienstleistungen nur jenen Personen anbieten, die ein negatives Testergebnis vorweisen können. Die lokale Gesundheitsbehörde wird dies – in Kooperation mit der Polizei – stichprobenartig überprüfen

Ich hatte bereits COVID-19. Brauche ich dennoch ein aktuelles negatives Testergebnis, bevor ich zum Frisör gehe?

Personen, die in den vergangenen sechs Monaten mit COVID-19 infiziert waren und mittlerweile genesen sind, müssen sich vor Inanspruchnahme einer körpernahen Dienstleistung nicht testen lassen. Sie müssen aber dennoch – z.B. beim Frisör – eine FFP2-Maske tragen.

Ich bin bereits gegen COVID-19 geimpft. Muss ich mich dennoch testen lassen, bevor ich zum Frisör gehe?

Es liegen derzeit noch nicht ausreichend Studienergebnisse darüber vor, ob die verfügbaren Impfstoffe die Weitergabe der Infektion beeinflussen oder ob die Impfung nur einen Eigenschutz bietet. Daher müssen sämtliche Schutzmaßnahmen auch von geimpften Personen eingehalten werden. Dies gilt auch für die verpflichtenden Tests vor dem Besuch von körpernahen Dienstleistungsbetrieben.

Wie kann ich nachweisen, dass ich bereits mit SARS-CoV-2 infiziert war?

Als Nachweis gilt eine ärztliche Bestätigung über eine in den vergangenen sechs Monaten vor der vorgesehenen Testung erfolgte und zu diesem Zeitpunkt aktuell abgelaufene Infektion oder ein Nachweis über neutralisierende Antikörper für einen Zeitraum von sechs Monaten.

Margit POLLAK

Julia FICHTL

de_DEGerman
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