20.4.2022_Corona | Update Masken im Kindergarten und Hort

Die folgende Information hat die Dienstgeberin an alle Standorte der Stadt Wien Kindergärten geschickt

Liebe*r Leiter*in,
liebe*r Mitarbeiter*in,

der Schutz der Mitarbeiter*innen steht für die Stadt Wien als Dienstgeberin nach wie vor an erster Stelle und kann trotz sinkender COVID-Neuinfektionen am sichersten durch konsequentes und stetiges Tragen von FFP2-Schutzmasken erreicht werden.

Daher gilt bis auf weiteres für Mitarbeiter*innen in städtischen Kindergärten und Horten Folgendes:

Die FFP2-Maskenpflicht bleibt vorerst aufrecht,

  • im Kontakt mit Eltern und allen anderen externen Personen in öffentlichen Bereichen am Standort sowie
  • beim Zusammentreffen von Personen aus verschiedenen Kindergärten/Horten (z.B. bei Leiter*innensitzungen, Weiterbildung, Besprechungen o.ä.)

In der Arbeit mit den Kindern in der Gruppe gibt es grundsätzlich keine Maskenpflicht.

Ausnahme: Beim Auftreten von positiven Fällen in der Gruppe => siehe grafische Darstellung „Vorgehen bei positive Fällen“

Es liegt in der Eigenverantwortung jeder*jedes Mitarbeiter*in, ob am jeweiligen Arbeitsort (wie: in der Gruppe, Küche, Kanzlei, bei Teambesprechungen o.ä.) die FFP2-Maske getragen wird.

Aus infektionsepidemiologischer Sicht wird das Tragen von FFP2-Schutzmasken jedenfalls empfohlen.

Margit POLLAK

Julia FICHTL

1.4.2022_Corona | Ergänzung COVID – Attest

Die folgende Information hat die Dienstgeberin an alle Standorte der Stadt Wien Kindergärten geschickt

Liebe*r Leiter*in,
liebe*r Mitarbeiter*in,

der Gesundheitsdienst der Stadt Wien ersucht Mitarbeiter*innen der Stadt Wien – Kindergärten, die COVID-19-Risikoatteste unter risikoattest@ma15.wien.gv.at bestätigen lassen wollen, um folgende Angaben und Unterlagen:

  • Angabe, dass Mitarbeiter*in bei Stadt Wien – Kindergärten beschäftigt ist
  • Hinweis: „Arbeitgeberin verlangt Bestätigung des Attests“
  • Befunde und Auszug aus Patient*innenkartei inkl. Info über die Medikation (vom praktischen Arzt bzw. vom Facharzt)

Etwaige Fragen richten Sie bitte direkt an risikoattest@ma15.wien.gv.at.

Befunde dürfen keinesfalls an die MA 10 übermittelt werden!

Bitte informieren Sie umgehend die betroffenen Mitarbeiter*innen. Vielen Dank!

Margit POLLAK

Julia FICHTL

1.4.2022_Corona | Aktuelle Informationen zu Testung, Nachweisen, Maskenpflicht

Die folgende Information hat die Dienstgeberin an alle Standorte der Stadt Wien Kindergärten geschickt

Liebe*r Leiter*in,
liebe*r Mitarbeiter*in,

gestern Abend wurde von der Bundesregierung die neue Verordnung betreffend die Festlegung von Screening-Programmen im Rahmen der Bekämpfung von COVID-19 kundgemacht (Covid-19-ScreeningV).
Diese gilt für den Zeitraum 1. April 2022 bis 30. Juni 2022.

I. NEUE TESTSTRATEGIE

Darin ist die neue Teststrategie ab 1. April 2022 geregelt. Pro Person/Monat stehen nur mehr 5 PCR-Tests gratis zur Verfügung.

Das Testen im Rahmen eines Screenings in elementaren Bildungseinrichtungen (zB. Berufsgruppentestung) ist von dieser Einschränkung ausgenommen. Das heißt, dass sowohl Kinder als auch Mitarbeiter*innen von elementaren Bildungseinrichtungen weiterhin unbeschränkt gratis testen können.

Testen im Kindergarten und Abholung durch Veloce (=Berufsgruppentestung)
Es stehen weiterhin 2 Tests pro Woche pro Mitarbeiter*in zur Verfügung.
Veloce wird wie gewohnt von Montag bis Donnerstag die Mitarbeiter*innen-Tests bis 16 Uhr abholen.

Testen über „Alles gurgelt!“
Es gibt bei Alles gurgelt! nach Starten des Test-Vorgangs die Möglichkeit, einen Grund für die Testung anzugeben. Dort kann sowohl ausgewählt werden, dass man in einem Kindergarten/Hort arbeitet oder sein Kindergartenkind testen lassen möchte. 
Durch diese Vorgehensweise können auch mehr als 5 Tests pro Monat pro Person abgegeben werden. 

In der PDF sind die einzelnen Schritte in der „Alles gurgelt! – App dargestellt.

P:\public_Betrieb\07_Akutsituationen_Krisen_Katastrophen\07_Corona\Alles_gurgelt_grafischer Darstellung_KDG.pdf

ANLAGE: Alles_gurgelt_grafischer-Darstellung_KDG.pdf

Dieses Informationsblatt kann an Eltern und Mitarbeiter*innen weitergegeben/geschickt werden.

Sollten aufgrund von positiven Fallen am Standort mehr Tests benötigt werden, greifen Sie auf das Angebot von „Alles Gurgelt“ oder den Angeboten im Wohnsitz-Bundesland zurück bzw. nehmen Sie mit dem Referat Warenwirtschaft Kontakt auf.
Auch in Niederösterreich oder Burgenland können Mitarbeiter*innen aus elementaren Bildungseinrichtungen öfter als 5x testen.

https://gurgeln.noe-testet.at/

https://www.burgenland.at/themen/coronavirus/coronatest/#c14508

Bitte testen Sie zum Schutz der Kinder und Mitarbeiter*innen sowie aller Familien weiterhin regelmäßig direkt am Standort bzw. bei „Alles Gurgelt“ oder im Bundesland ihres Wohnsitzes.

Hinweis: Für Genese wird aufgrund von möglichen schwankenden CT-Werten empfohlen 60 Tage nach Positivtestung keinen PCR-Test zu machen.

II. Wegfall des 3G-Nachweises

Die Stadt Wien als Dienstgeberin hebt mit 1.4.2022 die 3G-Verpflichtung am Arbeitsplatz für alle Mitarbeiter*innen auf.

https://www.intern.magwien.gv.at/apps/dvs_detail.aspx?ID_DV=10584

  • Es sind somit KEINE 3G-Nachweise mehr zu kontrollieren und die Dokumentation der Kontrolle entfällt ebenso.

III. Maskenpflicht

Im Kindergarten und Hort gilt für das Personal FFP2-Maskenpflicht außerhalb der Gruppe, in der Arbeit mit den Kindern in der Gruppe gibt es grundsätzlich keine Maskenpflicht.

Ausnahme: Beim Auftreten von positiven Fällen in der Gruppe à siehe grafische Darstellung „Vorgehen bei positive Fällen“

Für Eltern und externe Personen gilt FFP2-Maskenpflicht.

Bei längeren Terminen ist kein 3G-Nachweis mehr erforderlich.

IV. Quarantäneregeln für Mitarbeiter*innen der Stadt Wien

Wie schon informiert nimmt die Wiener Gesundheitsbehörde die Möglichkeit der verkürzten Quarantäne ohne Freitestung NICHT in Anspruch. Das bedeutet, die bisherige Regelung betreffend der Möglichkeit einer Freitestung ab dem 5. Tag bleibt weiterhin aufrecht. Die Quarantäne endet daher NICHT automatisch am 5. Tag.

Um das Risiko möglichst zu minimieren, dass die*der Mitarbeiter*in andere Mitarbeiter*innen und Kund*innen anstecken könnte, hat die*der Mitarbeiter*in mit Wohnsitz in einem anderen Bundesland  trotz Quarantäneende ohne Freitesten dem Dienst vor Ort bis zum zehnten Tag fernzubleiben.

Ein vorzeitiger Dienstantritt am Dienstort ist nur nach erfolgter PCR-Freitestung ab Tag 5 möglich.

Bei Weiterbestehen von Krankheitssymptomen nach Ende der behördlichen Absonderung lt. Bescheid, hat in diesem Fall eine Krankmeldung zu erfolgen.

Für Mitarbeiter*innen mit Wohnsitz in Wien gilt die Quarantäne einheitlich für 10 Tage und endet automatisch, wenn sie*er 48 Stunden vor Ablauf symptomfrei ist. Ein Freitesten ist nach 5 Tagen möglich. Bei einer Freitestung mittels PCR-Test endet die Quarantäne vor diesen 10 Tagen, wenn der CT-Wert über 30 oder der Test negativ ist.

In Wien kann ab dem 5. Tag täglich ein Freitestungsversuch gemacht werden – diese Freitestungsversuche werden nicht bei den 5 PRC-Tests im Monat angerechnet und sind kostenlos.

Kontaktpersonen können sich ab dem 5. Tag aus der Verkehrsbeschränkung freitesten.

Hinweis: Personen, die dreimal geimpft oder zweimal geimpft und genesen sind sowie Personen, die in den letzten drei Monaten genesen sind, gelten nicht als Kontaktpersonen.

Bitte um Weitergabe der Informationen an alle Mitarbeiter*innen am Kindergarten- bzw. Hortstandort und an die Bildungspartner*innen.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an ihre Regionalleitung Elementare Bildung.

Margit POLLAK

Julia FICHTL

01.04.2022 – Information | LanUser für alle Mitarbeiter*innen in KDG- und Hortstandorten

Die folgende Information hat die Dienstgeberin an alle Standorte der Stadt Wien Kindergärten geschickt

Lieber Leiter*innen,
lieber Mitarbeiter*innen,

Digitalisierung in der Bildung und die damit einhergehende Erschließung von Chancen für alle Kinder in Wien stellt eines der zentralen Ziele der Stadtregierung dar. Im Zuge dieser Offensive sind in den städtischen Kindergärten vielfältige Vorhaben angedacht.

So sollen beispielsweise durch entsprechende digitale Services in Zukunft die Administration erleichtert und Verwaltungsabläufe automatisiert werden. Eine entsprechende IT Ausstattung der Standorte zur Erreichung dieser Zielsetzungen ist ebenso in Planung. Ein erster Schritt ist die Anbindung an Breitband Internet und WLAN, die gerade in Umsetzung ist.

Nun folgt ein weiterer Schritt, in dem jede*r Mitarbeiter*in einen persönlichen LanUsererhält.

In den kommenden Wochen wird die Stabstelle Betriebsorganisation in Zusammenarbeit mit dem Referat Informationsservices und Technologie daran arbeiten, fortlaufend alle Standorte der Stadt Wien – Kindergärten über die persönlichen LanUser zu informieren und kurze Anleitungen bereitzustellen.

Folgend ein Überblick welche Möglichkeiten sich künftig aus dem persönlichen LanUser für unsere Mitarbeiter*innen ergeben.

LanUser für Mitarbeiter*innen der Stadt – Wien Kindergärten

  • Jede*r Mitarbeiter*in erhält einen personalisierten LanUser in dem Format lanm10xxxxxx – die letzten sechs Ziffern setzen sich aus einer personalisierten Buchstabenkombination zusammen.
  • Mit dem LanUser erhalten Mitarbeiter*innen ebenfalls eine E-Mail-Adresse (…@wien.gv.at).
  • Mit den E-Mail-Adressen haben alle Mitarbeiter*innen Zugriff auf ein personalisiertes Outlook-Postfach.
  • Mit dem LanUser ist es allen Mitarbeiter*innen möglich am Notebook an den Standorten einzusteigen – die Nutzung der Thin Clients im Büro der Leitung bleibt der Leitung und den Stellvertretungen vorbehalten.
  • Mit dem LanUser ist es allen Mitarbeiter*innen möglich auf Dokumente auf dem  „P“ Laufwerk zuzugreifen.
  • Künftig können alle Mitarbeiter*innen auf das Intranet sowie E-Learnings zugreifen.
  • Der Bildungspass kann von allen Mitarbeiter*innen selbstständig abgefragt werden.
  • Gehaltszettel werden ebenfalls elektronisch abrufbar sein.

Wir hoffen, wir konnten Ihnen mit dieser Information einen Überblick über die geplanten Schritte geben. Bei inhaltlichen Fragen können Sie sich gerne an Kolleg*innen der Stabstelle Betriebsorganisation wenden und bei technischen Fragen an die Kolleg*innen des Referates Informationsservices und Technologie.

Margit POLLAK

Julia FICHTL

31.03.2022 – Gurgeltests ab 1.4.2022

Die folgende Information hat die Dienstgeberin an alle Standorte der Stadt Wien Kindergärten geschickt

Liebe Kolleg*innen,

ich informiere Sie über den aktuellen Stand im Zusammenhang mit der Teststrategie in Wien.

KDG/Hort/Campus

Den Mitarbeiter*innen der elementarpädagogischen Einrichtungen steht weiterhin das bisherige Testsystem zur Verfügung.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre Regionalleitung.

Verwaltung

Eine Abgabe der magistratsinternen Tests ist ab 1.4.2022 nicht mehr möglich.

Alle Details entnehmen Sie bitte dem Schreiben der Landessanitätsdirektorin Dr.in Karnthaler.

Liste der Teststellen der Stadt Wien

(Anlagen: Teststandorte-ab-20220401.pdf, TESTMOEGLICHKEITEN-IN-WIEN.pdf)

Bitte entfernen Sie am 31.3.2022 alle Sammelbehälter nach Abholung/Abgabe der Tests.

Herzlichen Dank, dass Sie bisher die Möglichkeit des magistratsinternen Testens zahlreich in Anspruch genommen haben.

Ich schlage vor, die lagernden Testkits noch bis Ende des Jahres aufzubewahren, falls das Testsystem doch in einigen Monaten wieder hochgefahren wird. Bei etwaigen Änderungen im Herbst/Winter 2022 werde ich Sie selbstverständlich umgehend informieren.

Bitte leiten Sie diese Information umgehend an alle Mitarbeiter*innen Ihrer Organisationseinheit weiter.

Margit POLLAK

Julia FICHTL

25.3.2022_Corona | Update Risikofreistellungen

Die folgende Information hat die Dienstgeberin an alle Standorte der Stadt Wien Kindergärten geschickt

Liebe Leiter*innen,

liebe Mitarbeiter*innen,

aufgrund der Änderungen der in den letzten Tagen erfolgten gesetzlichen Regelungen hat die Magistratsdirektion – Personal und Revision soeben informiert:

COVID-19-Risikoatteste

Die Regelung ist bis 31. Mai 2022 verlängert.

Risikoatteste, die vor dem 1. April 2022 ausgestellt wurden, müssen innerhalb von zwei Wochen nach dem Inkrafttreten dieser Bestimmung – also spätestens bis zum 15. April 2022 – bestätigt werden.

Die Bestätigung hat bei Personen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können, durch

  • eine fachlich geeignete Ambulanz von Krankenanstalten
  • einen Amtsarzt oder einen Epidemiearzt.

zu erfolgen.

Bei Personen, bei denen trotz Impfung ein schwerer Verlauf zu erwarten ist, kann die Bestätigung auch durch den chef- und kontrollärztlichen Dienst des Krankenversicherungsträgers erfolgen.

Erfolgt innerhalb der Frist keine Bestätigung, so endet der Anspruch auf Freistellung/Homeoffice.

Jene Bediensteten, die bis zum 15. April 2022 noch kein neues COVID-19-Risikoattest vorlegen können, haben die Möglichkeit, bis zur endgültigen Abklärung Urlaub zu konsumieren. Nach Vorlage des Attests kann dieser rückwirkend in eine Freistellung umgewandelt werden.

Bitte leiten Sie die Information an betreffende Mitarbeiter*innen weiter.

Margit POLLAK

Julia FICHTL

25.3.2022_Corona | Beispiel für die Testungen ab einem 2. positiven Fall in der Gruppe (KDG)

Die folgende Information hat die Dienstgeberin an alle Standorte der Stadt Wien Kindergärten geschickt

Liebe*r Leiter*innen,
liebe*r Mitarbeiter*innen,

hinsichtlich der Testung der Kinder ab dem 2. Fall im Kindergarten gab es einige Nachfragen, wie das mit dem Test am Tag 1 genau zu verstehen ist. Ich hoffe folgendes Beispiel unterstützt Sie bei der Umsetzung der Maßnahmen:

In der Gruppe 7 wird am Dienstag ein positiver Fall gemeldet. Dies ist der zweite Fall innerhalb von 5 Tagen in der Gruppe 7. Die Eltern der Gruppe 7 werden spätestens beim Abholen informiert, dass es einen weiteren Fall gibt und das Kind getestet werden muss, um weiterhin den Kindergarten besuchen zu können.

Die Eltern von Amir gehen gleich am selben Tag (Dienstag) in eine Apotheke und machen sowohl einen AntiGen-Test als auch einen PCR-Test.

Den AntiGen-Test zeigen die Eltern von Amir am Mittwoch dem Pädagogen. (Das ist fein, aber nicht verpflichtend.)

Amir kann am Mittwoch den Kindergarten besuchen.

Das Ergebnis vom PCR-Test erhalten die Eltern am Mittwochnachmittag und zeigen es dann Donnerstagfrüh dem Pädagogen.

Amir kann weiterhin den Kindergarten besuchen und macht am Tag 5 nochmal einen PCR-Test.

Die Eltern von Susa geben am Mittwoch in der Früh einen Test bei „Alles Gurgelt“ ab.

Susa kann am Mittwoch den Kindergarten besuchen.

Am Donnerstag früh zeigen die Eltern das Ergebnis dem Pädagogen.

Susa kann weiterhin den Kindergarten besuchen und macht am Tag 5 nochmal einen PCR-Test.

Die Eltern von Luna gehen weder am Dienstag testen noch führen sie am Mittwoch einen PCR-Test durch.

Luna kann am Mittwoch den Kindergarten besuchen.

Am Donnerstag können die Eltern kein Ergebnis vorzeigen.

Der Besuch für Luna ist somit erst wieder mit einer Freitestung ab Tag 5 möglich.

In unserem Bespiel wäre das der Samstag – Testung also am Wochenende, damit der Besuch am Montag wieder möglich ist. Wenn Lunas Eltern auch am Tag 5 keinen Test machen und im Kindergarten keinen Test vorweisen können, kann Luna erst wieder ab Tag 11, also am übernächsten Freitag, den Kindergarten besuchen (10 Tage Verkehrsbeschränkung).

Henri war vor 3 Wochen an Corona erkrankt. Da Genesene für 60 Tage von der Testpflicht ausgenommen sind, kann Henri den Kindergarten ohne Tests besuchen.

Zusammengefasst:

Kinder können am ersten Tag nach Bekanntwerden des 2. positiven Falles in den Kindergarten kommen, auch wenn das Testergebnis noch nicht da ist. Spätestens am zweiten Tag ist jedoch der negative PCR-Test vorzuweisen.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung bei der Umsetzung der Maßnahmen.

Margit POLLAK

Julia FICHTL

21.3.2022_Corona | Änderung der Kontaktpersonenverfolgung und dem Vorgehen im Kindergarten/Hort

Die folgende Information hat die Dienstgeberin an alle Standorte der Stadt Wien Kindergärten geschickt

Liebe*r Leiter*innen,
liebe*r Mitarbeiter*innen,

die elementaren Bildungseinrichtungen spüren seit Wochen einen massiven Infektionsdruck. Neben Personalausfällen führen die hohen Fallzahlen die Leiter*innen und alle Mitarbeiter*innen an die Belastungsgrenzen und darüber hinaus. Aufgrund der neuen Maßgaben des Gesundheitsministeriums müssen jedoch die Vorgaben der Wiener Gesundheitsbehörden für Bildungseinrichtungen angepasst werden. In Zusammenarbeit mit den Gesundheitsbehörden, haben wir versucht die Abläufe für Sie so weit wie möglich zu vereinfachen.

Die wichtigsten Änderungen hier vorab:

  • Für K1 Kontaktpersonen gibt es keine Absonderung mehr, sondern eine Verkehrsbeschränkung für 10 Tage.
    Dies bedeutet vereinfacht gesagt: Arbeiten und Einkaufen ist mit FFP2-Maske erlaubt, alles andere ist nicht erlaubt.
    Vorzeitige Beendigung mit negativem PCR-Test ab Tag 5.
  • K1 Kontaktpersonen ab 6 Jahren, die von der Maskenpflicht befreit sind, dürfen für 10 Tage nach dem Letztkontakt zur positiv getesteten Person die Bildungseinrichtung nicht besuchen. 
    • Dies gibt nicht für Kinder ab 6 Jahren für den Besuch des Kindergartens.
  • Die Kontakterhebung im Kindergarten/Hort ist reduziert – Listen müssen nicht mehr übermittelt werden.
  • Es gibt KEINE Teilschließungen/Gruppenschließungen mehr.
  • Statt der detaillierten Information zu jedem positiven Fall, wird eine Sammelmeldung mit den positiven Fällen des jeweiligen Tages an die MA15 geschickt.
  • Einzelmeldung der positiven Fälle (Mitarbeiter*innen und Kinder) sind weiterhin notwendig (in der grafischen Darstellung wieder direkt verlinkt)
  • Meldungen können gesammelt am Montag bearbeitet werden – ein Bearbeiten am Wochenende ist nicht notwendig!


Zusammengefasst ergeben sich daraus folgende Änderungen hinsichtlich dem Vorgehen im Kindergarten/Hort:

Kindergarten:

  • In KKG/KDG/FAM erfolgt bei einem Fall (Kind oder Personal) keine Kontakterhebung und es gibt damit keine weiteren Maßnahmen.
  • Bei 2 und mehr Fällen  (Kind oder Personal) innerhalb von 5 Tagen in der KKG/KDG/FAM treten Maßnahmen der Verkehrsbeschränkung in Kraft.
    Gruppe darf von allen Kindern – auch K1 Kontaktkindern – weiter besucht werden.
    K1 Kontaktpersonal kann weiterhin arbeiten.*
  • Tägliche PCR-Testung für K1 Personal und Maskenpflicht auch in der Gruppe für 5 Tage.
    • PCR-Testung für ALLE Kinder am Tag 1 bzw. nach Bekanntwerden und am Tag 5 – sonst ist KEIN Kindergartenbesuch möglich
    • Details zu Testung für Kinder/Personal sowie Maskenpflicht à siehe grafische Darstellung

Hort:

  • Der Hort kannbei einem oder mehreren Fällen in der Gruppe von allen Kindern – auch von K1 Kontaktkindern – weiterhin besucht werden.
    K1 Kontaktpersonal kann weiterhin arbeiten gehen.
  • Es gilt allerdings eine durchgängige Maskenpflicht und tägliche Testpflicht für 5 Tage für ALLE Kinder und das gesamte Personal
  • Tritt an 5 aneinander folgenden Tagen kein weiterer Fall im Klassenverband auf, endet die Masken- und Testpflicht.
    • Details zu Testung für Kinder/Personal sowie Maskenpflicht à siehe grafische Darstellung

Grafische Darstellung

Textversion

Die Eltern/Bildungspartner*innen werden über das Vorgehen in den neuen Elternbriefen informiert:

  • Elternbrief A: Elterninformation für elementare Einrichtungen soll beim ersten Fall in einer Gruppe an alle verteilt/übermittelt werden.
  • Elternbrief B: Elterninformation für Schule/Hort für alle Kinder, die nicht K1 sind (geimpft, genesen, nicht anwesend waren).
  • Elternbrief C: Information für K1-Kinder 
    • im Kindergarten ab dem 2. Fall innerhalb von 5 Tage an die identifizierten K1-Kinder,
    • im Hort ab dem ersten Fall an die identifizierten K1-Kinder

Fallmeldungen ab dem 21.3.2022 werden nach den neuen Regelungen bearbeitet. Die MA15 hat in diesem Fall den betreffenden Standorten die aktuellen Briefe für die Eltern vorab zur Verfügung gestellt.

Schon veranlasste Teilsperren bleiben aufrecht und laufen aus.

Korrektes Maskentragen und rasche Isolation bei positiven Tests sind in der aktuellen Phase die wirksamsten Maßnahmen zur Reduktion des Infektionsdrucks in unseren Kindergärten und Horten. Auch wenn die elementaren Bildungseinrichtungen die Pandemie allein nicht stoppen können, so ist es wichtig, die uns anvertrauten Kinder, Familien und Mitarbeiter*innen so gut wie möglich zu schützen.

Daher bitte ich Sie bei positiven Fällen in den Gruppen wie bisher auf die korrekte und konsequente Umsetzung dieser Maßnahmen zu achten.

Maskenpausen sind falls möglich im Freien oder bei geöffneten Fenstern durchzuführen.

Leiten Sie die Informationen an alle Mitarbeiter*innen und Bildungspartner*innen weiter.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Regionalleitung.

Vielen Dank für Ihren fortdauernden Einsatz! Bleiben Sie gesund!

Margit POLLAK

Julia FICHTL

COVID 19-Berufskrankheit

Aktuelle Informationen zur Meldung und den Formularen

Meldepflicht einer möglichen Berufskrankheit durch das Coronavirus!

Infektionskrankheiten – und damit auch COVID19 – können, wenn sie durch Ausübung der Beschäftigung verursacht sind, als Berufskrankheit anerkannt werden. Bei Verdacht auf eine Berufskrankheit durch Infektion mit dem Coronavirus sind jedenfalls Fälle zu melden, in denen ein positiver Labortest vorliegt und der Verdacht auf einen beruflichen Zusammenhang gegeben ist.

Die Meldung kann sowohl von der Dienststelle, als auch vom zuständigen Arzt, an die dafür vorgesehenen Stellen übermittelt werden. Kommt die Meldung von der Dienststelle ist diese im Zuge des Dienstweges an die MA2 zu übermitteln.  
  • Bei Beamtinnen und Beamten ist die Meldung an das Unfallfürsorgereferat der MA2 zu übermitteln. (Formular der AUVA oder der BVAEB verwenden)
  • Bei Vertragsbediensteten, mit Diensteintritt vor 01.01.2001, ist die Meldung an die Allgemeine Unfallversicherungsanstalt (AUVA) und nachrichtlich an das Referat besondere sozialversicherungsrechtliche Angelegenheiten der MA2 zu übermitteln. (Formular der AUVA verwenden)
  • Bei Vertragsbediensteten, mit Diensteintritt nach 31.12.2000 (sowie bei Lehrlingen), ist die Meldung an die Versicherungsanstalt öffentlicher Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB) und nachrichtlich an das Referat besondere sozialversicherungsrechtliche Angelegenheiten der MA2 zu übermitteln. (Formular der BVAEB verwenden)

Die Beurteilung, ob eine Berufskrankheit vorliegt, obliegt bei Vertragsbediensteten dem Unfallversicherungsträger bzw. bei Beamtinnen und Beamten der MA2.

Bitte verwenden Sie für die Meldung die Formulare des jeweiligen Unfallversicherungsträgers.

An wen können Rückfragen in Unfallfürsorgeangelegenheiten und im Zusammenhang mit Meldungen eines Dienst- bzw. Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit gerichtet werden?

  • Beamtinnen und Beamte:
    Für Rückfragen steht das Referat Unfallfürsorge der MA2, unter01/4000/94411 und 01/4000/94413, als Ansprechstelle zur Verfügung
  • Vertragsbedienstete und Lehrlinge:
    Rückfragen können an das Referat Pensionsservice und sozialversicherungsrechtliche Angelegenheiten der MA2, unter 01/4000/94214 und 01/4000/94213, gerichtet werden.

Wir rechnen mit einigen unklaren Fällen bzw. Ablehnungen, die eventuell rechtlich ausjudiziert werden müssen. In diesen Fällen steht unseren Gewerkschaftsmitgliedern natürlich die kostenlose Rechtsvertretung der younion_Die Daseinsgewerkschaft zur Verfügung. 

Margit POLLAK

Julia FICHTL

de_DEGerman
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