25.11.2021_Corona | Zusammenfassung der aktuell gültigen Regelungen

Die folgende Information hat die Dienstgeberin an alle Standorte der Stadt Wien Kindergärten geschickt

Liebe*r Leiter*innen,
liebe*r Mitarbeiter*innen,

aufgrund der epidemiologischen Lage haben sich die geltenden Verordnungen in der letzten Zeit sehr kurzfristig immer wieder verändert.

Mit der neuen Wiener COVID-19-Notmaßnahmenbegleitverordnung 2021 gibt es nun auch klare Regelungen für den Kindergarten und Hort.

Bitte beachten Sie, dass sich diese in manchen Bereichen von den Regeln für das private Leben bzw. für den Arbeitsplatz beispielsweise in der Verwaltung oder im Verkauf unterscheiden können.

Die aktuell gültigen Regelungen für den Kindergarten/Hort haben wir nun nach Personengruppen zusammengefasst:

(Siehe auch Newsletter MA11 53/2021)

PERSONAL (dazu zählen auch Sprachförderkräfte und Praktikant*innen)

Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr:

Gültig sind weiterhin:

  • Impfzertifikat oder internationaler Impfpass,
  • Bescheid über Genesung bzw. Absonderungsbescheid
  • PCR-Test bzw. Antigen-Test
  • NEU: Personal in Bildungseinrichtungen, das den 3G-Nachweis mittels TESTzertifikat erbringt (da nicht genesen und nicht geimpft), muss wöchentlich mindestens 3 PCR-Tests vorweisen.
    Bis zu 2 PCR-Tests/Woche pro Person werden im Rahmen der Berufsgruppentestung zur Verfügung gestellt.
  • NEU: Die Gültigkeitsdauer der PCR-Tests beträgt 48 Stunden. Antigen-Test gelten 24 Stunden.
  • NEU: Der Antikörpernachweis ist NICHT mehr gültig.
  • NEU: Alle genannten Nachweise müssen während der gesamten Dienstzeit gültig sein und jederzeit vorgewiesen werden können.
  • Geimpfte und genese Personen (2G) benötigen weiterhin mindestens 1 PCR-Test pro Woche. Dieser muss spätestens alle 7 Tagen erneuert werden.
    Bitte nutzen Sie dafür weiterhin das gut etablierte Angebot der Gurgeltests am Standort.
    Genesene Personen sollten 90 Tage nach Genesung nicht an den Testungen teilnehmen.

Hinweis zur Impfung: Mit 06. Dezember 2021 verringert sich die Gültigkeit der Impfnachweise auf 270 Tage. Ab 03. Jänner 2022 ist das Impfzertifikat einer einmaligen Johnson&Johnson (Impfstoff: Janssen) Impfung nicht mehr gültig.

Maskenpflicht:

  • Außerhalb der Gruppe gilt für alle Erwachsenen untereinander und beim Betreten einer anderen Gruppe FFP2-Maskenpflicht.
  • In der eigenen Kleinkindergartengruppe und Kindergartengruppe gibt es keine Maskenpflicht.
  • NEU: In Hort- und Familiengruppen muss das Personal eine FFP2-Maske tragen, wenn Hort-/Schulkinder in der Gruppe anwesend sind.

KLEINGRUPPEN- UND KINDERGARTENKINDER

Für den Besuch des Kindergartens ist für Kinder bis zur Schulpflicht kein 3G-Nachweis notwendig. Kinder müssen bis zum Beginn der Schulpflicht keine Maske tragen.

SCHULKINDER

  • Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr: Schulkinder müssen für den Besuch des Hortes bzw. der Familiengruppe einen 3G-Nachweis erbringen. Der vollständig geführte Ninja-Pass gilt dabei als solcher Nachweis.
  • Maskenpflicht: NEU: Schulkinder müssen während des gesamten Aufenthalts im Gebäude einen MNS tragen (Ausnahme: Essen/Trinken, im Freien).
    • Verbringen Sie am besten viel Zeit im Freien.
    • Achten Sie auf regelmäßige und ausreichend Maskenpausen.

ELTERN UND ANDERE EXTERNE PERSONEN

Beim Betreten des Kindergarten/Hortes ist ein 3G-Nachweis zu erbringen und eine FFP2-Maske zu tragen.
Ausnahme: Beim kurzfristigen Betreten (zB. Bringen & Abholen) ist eine FFP2-Maske ausreichend.

Weitere Regelungen für die Zeit des LOCKDOWN

(siehe auch E-Mail vom 19.11.2021)

Diesbezüglich wurden die Dokumente „Organisation des pädagogischen Alltags“ und „Präventionsmaßnahmen“ aktualisiert.

P:\public_Betrieb\07_Akutsituationen_Krisen_Katastrophen\07_Corona\Organisation Lockdown ab 22.11.21

211124_Hygiene_Praeventionsmassnahmen_Corona.pdf
211124_Organisation-des-paedagogischen-Alltags-Lockdown.pdf

Kategorisierung K2-KONTAKTPERSONEN

  • Personen, welche 2x eine Impfdosis mit dem Impfstoff von AstraZeneca erhalten haben, werden ab 6 Monaten nach der 2. Impfung nicht mehr von K1 auf K2 herabgestuft.
  • Personen mit Antikörpernachweis, welche nicht zusätzlich über ein Genesungszertifikat bzw. Absonderungsbescheide (Gültigkeit 6 Monate) verfügen, werden nicht mehr von K1 auf K2 herabgestuft.

Die Änderungen wurde in der grafischen Darstellung aktualisiert:

P:\public_Betrieb\07_Akutsituationen_Krisen_Katastrophen\07_Corona\Vorgehen_Verdacht_Erkrankung\00_grafischeDarstellungV16.pdf

Grafische Darstellung der Vorgehensweise bei Verdacht auf / Erkrankung an COVID-19

Bitte informieren Sie alle Mitarbeiter*innen am Standort und die Bildungspartner*innen über diese neue Regelungen.

Bei Fragen oder Unklarheiten wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Regionalleitung Elementare Bildung.

Bei Fragen der Eltern zu Regelungen können Sie diese auch an die Corona Hotline unter +43 1 90 141 verweisen.

Herzlichen Dank für die Unterstützung bei der Umsetzung der Maßnahmen.

Margit POLLAK

Julia FICHTL

23.11.2021_Corona | Update Corona Schutzmaßnahmen am Arbeitsplatz – Risikofreistellungen

Die folgende Information hat die Dienstgeberin an alle Standorte der Stadt Wien Kindergärten geschickt

Liebe*r Leiter*innen,
liebe*r Mitarbeiter*innen,

die Magistratsdirektion – Personal und Revision hat bezugnehmend auf die seit 22.11.2021 bundesweit schärferen Regelungen über Folgendes informiert:

Unter Berücksichtigung der bekannten Ausgangsgründe, wie unter anderem berufliche Zwecke oder unaufschiebbarer Behördenwege, gilt es grundsätzlich für die Leistungen der Stadt Wien, die notwendige Infrastruktur, die internen Services und ein situationsadäquates Angebot an Kund*innen-Services für die Bevölkerung zu gewährleisten.

  • Bestätigung für das Arbeitserfordernis 

Anlässlich der österreichweiten Ausgangsbeschränkung sollten jene Bedienstete, welche in diesem Zeitraum für die Dienstverrichtung unterwegs sind, ihren Dienstausweis oder eine Bestätigung der Dienstgeberin mitführen, um bei Bedarf die dienstliche Notwendigkeit zu begründen. Musterformulare finden Sie in der Beilage. Insbesondere Pendler*innen sollten – für außerhalb von Wien – eine Bestätigung mitführen.

  • Erholungsurlaub

Bereits genehmigte Erholungsurlaube und Zeitausgleichstage sind anzutreten.

  • Dienstfreistellung für Bedienstete der COVID-19-Risikogruppe

Gemäß Verordnung des Bundesministers für Arbeit vom 19. November 2021 sind im Zeitraum vom 22. Nov. 2021 bis 14. Dez. 2021 wieder Dienstfreistellungen für Bedienstete der COVID-19-Risikogruppe möglich.

Wichtig: Es ist ein neues aktuelles Attest zu besorgen. Die COVID-19-Risiko-Atteste werden von den behandelnden Ärzt*innen ausgestellt. Da für Pädagog*innen und Assistent*innen die Tätigkeit im Home-Office nicht möglich ist, ist eine Freistellung möglich.

Die COVID-19-Risikoatteste sind bis spätestens 30. Nov. 2021 als Nachweis vorzulegen.

Jene Bedienstete, die zur individuellen Risikoanalyse ihre zuständige Ärztin bzw. ihren zuständigen Arzt aufsuchen, haben bis zur endgültigen Abklärung Urlaub zu konsumieren. Nach Vorlage eines Attests wird dieser rückwirkend in eine Freistellung umgewandelt.

Übermitteln Sie Risikoatteste von Mitarbeiter*innen über das Postfach personal@ma10.wien.gv.at an die Personalreferent*innen. Informieren Sie die zuständige Regionalleitung über die Freistellung.

Im Sammelformular wird für die Tage der Freistellung dann wieder der Code „CR“ eingetragen.

  • Kindergärten und Schulen
    Nach wie vor Gültigkeit hat die Regelung, dass im Falle einer behördlichen Schließung von Kindergärten und Schulen aus Anlass der COVID-19-Pandemie sowie bei behördlicher Absonderung (Quarantäne) von Kindern bei COVID-19-Verdachtsfällen für Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr eine Dienstfreistellung (Sonderbetreuungszeit) für die Dauer der notwendigen Betreuung im Schuljahr 2021/2022 im Gesamtausmaß von maximal 4 Wochen gewährt werden kann. Darüber hinaus sind derzeit keine gesonderten Maßnahmen für Bedienstete mit Kinderbetreuungspflichten vorgesehen.
  • Dienstreisen
    Bis auf weiteres ist von Dienstreisen Abstand zu nehmen. Geplante Dienstreisen sind abzusagen oder zu verschieben.

Etwaige Fragen zu Dienstfreistellung für Bedienstete der COVID-19-Risikogruppe und zu Sonderbetreuungszeit richten Sie bitte an Ihre/n zuständige Personalsachbearbeiter*in.

Bitte um Weiterleitung der Informationen an alle Mitarbeiter*innen am Standort.

Margit POLLAK

Julia FICHTL

23.11.2021 – Aktuelle CORONA Infos der Dienstgeberin vom 22.11.2021 zum Lockdown

ANLAGE:
FAQ Dienstrecht Corona
Aussendung-Dienstgeberin-vom-22.11.2021.pdf
COVID-19-Basis-Präventionskonzept
Lehrlingsausbildung und Präventionskonzept Stadt Wien

Liebe Alle!

Mit Wirksamkeit vom 22.11.2021 sind bundesweit schärfere Maßnahmen und Regelungen in Kraft getreten. In Wahrheit ist uns das Procedere bei einem Lockdown nicht unbekannt und unsere Dienstgeberin ist darauf auch bestens vorbereitet. Die einzige „Wundertüte“ waren die Verordnungen der Bundesregierung, da diese erst am Abend vor dem Lockdown beschlossen wurden und deren Inhalte im Vorfeld nicht vollständig bekannt waren. Erfreulich war die Tatsache, dass die Stadt Wien Ihre Bürger*innen sehr rasch darüber informiert hat, dass auch die Ämter und Dienststellen der Stadt Wien verpflichtet sind, den persönlichen Parteien-bzw. Kund*innenverkehr auf das Nötigste zu reduzieren. Amtswege bzw. persönliche Termine werden nur in unaufschiebbaren, dringenden Fällen (z.B. Reisepässe, …) vorgenommen. Es wurde auch explizit darauf verwiesen, dass der Großteil der Anträge in Wien bereits online erledigt werden kann. Alle Angebote dazu finden sich auf den Amtshelferseiten der Stadt Wien. (https://www.wien.gv.at/amtshelfer/) (Beihilfen, Parkpickerl, etc.)

Welche Regelungen sind nun für die möglicherweise nächsten 20 Tage für unsere Kolleg*innen wesentlich:

  • Spezielle Information und Maßnahmen finden sich im COVID-19-Basis-Präventionskonzept
  • Aufrechterhaltung des notwendigen Dienstbetriebes bzw. Genehmigung von Home-Office liegt in der Verantwortung der Dienststellenleiter*innen und Führungskräfte
  • Es gilt FFP2-Maskenpflicht bei physischen Kontakt bzw. wenn das Infektionsrisiko nicht durch geeignete Schutzmaßnahmen (wie z.B. mobile Trennwände, Home-Office, …) minimiert werden kann
  • Schwangere Mitarbeiterinnen müssen keine FFP2-Maske tragen, aber eine sonstige den Mund- und Nasenbereich abdeckende und eng anliegende mechanische Schutzvorrichtung bzw. sollen Home-Office, wenn möglich, in Anspruch nehmen.
  • Für Lehrlinge gelten die Bestimmungen des COVID-19-Basis-Präventionskonzept
  • Bis auf weiteres ist von Dienstreisen Abstand zu nehmen. Zwingend erforderliche Dienstreisen können von den Dienststellenleiter*innen genehmigt werden.
  • Bestätigung für das Arbeitserfordernis ist im Hinblick auf die Ausgangsbeschränkungen unbedingt auszustellen. Insbesondere Pendler*innen sollten eine Bestätigung mitführen.  

ACHTUNG: Dienstfreistellung für Bedienstete der COVID-19-Risikogruppe

Gemäß Verordnung des Bundesministers für Arbeit vom 19. November 2021 sind im Zeitraum vom 22. Nov. 2021 bis 14. Dez. 2021 wieder Dienstfreistellungen für Bedienstete der COVID-19-Risikogruppe möglich.

WICHTIG: Es ist ein neues aktuelles Attest zu besorgen. Die COVID-19-Risiko-Atteste werden von den behandelnden Ärzt*innen ausgestellt. Bei Vorliegen eines COVID-19-Risiko-Attests müssen Dienstgeberin und Betroffene gemeinsam abwägen, ob besondere Schutzmaßnahmen (z.B. Zuweisen von ungenutzten Büroräumlichkeiten) am Arbeitsplatz möglich sind.

  • Ist dies nicht möglich, kann Home-Office in Anspruch genommen werden, bzw. wenn dies nicht möglich ist, besteht Anspruch auf Freistellung.

WICHTIG: Die COVID-19-Risikoatteste sind bis spätestens 30. Nov. 2021 als Nachweis vorzulegen. Jene Bedienstete, die zur individuellen Risikoanalyse ihre zuständige Ärztin bzw. ihren zuständigen Arzt aufsuchen, haben bis zur endgültigen Abklärung Urlaub zu konsumieren. Nach Vorlage eines Attests wird dieser rückwirkend in eine Freistellung umgewandelt.

Sonderbetreuungszeit für behördliche Schließung von Kindergärten und Schulen (Kinder bis zum vollendeten 14.Lebensjahr)

Die Dauer der notwendigen Betreuung im Schuljahr 2021/2022 kann im Gesamtausmaß von maximal 4 Wochen gewährt werden. ACHTUNG: Derzeit sind alle Schulen und Kindergärten zumindest für die Betreuung der Kinder geöffnet. Die Entscheidung die Kinder zu Hause zu lassen, löst keinen Anspruch auf Sonderbetreuungszeit aus!

Bereits genehmigte Erholungsurlaube und Zeitausgleichstage sind anzutreten.

Liebe Alle, gehen wir achtsam miteinander um und lassen wir uns nicht von wirren Verschwörungstheorien anstecken. Beteiligen wir uns auch nicht an unnötigen Diskussionen (Geimpfte gegen Nicht Geimpfte und umgekehrt), die unsere Gesellschaft spalten und die mittlerweile besorgniserregende Dimensionen annehmen.

Danke dafür und für Euren unermüdlichen Einsatz zum Wohle unserer Kolleg*innen. Bitte bleibt weiterhin gesund und alles Gute Euch und Euren Lieben.

Mit freundlichen Grüßen
Manfred Obermüller

Gewerkschaften fordern klarere Kommunikation und bessere Arbeitsbedingungen für die Beschäftigten in der Elementarpädagogik

Beschäftigte bemühen sich, die Situation bestmöglich zu lösen und ersuchen Eltern um Kooperation

Wien (OTS) – Mit dem heutigen Tag ist Österreich erneut im Lockdown. Die Regelungen für den Kindergarten- und Hortbetrieb sind reine Empfehlungen für die Eltern. Die Kinder sollen, wenn möglich, zu Hause bleiben, müssen dies aber nicht. „Die Kommunikation zu den neuen Regelungen für Kindergärten lief denkbar unglücklich“, ist ÖGB-Vizepräsidentin und -Frauenvorsitzende Korinna Schumann empört: „Die Verantwortung wird den Eltern aufgehalst, das Personal in der Elementarpädagogik kann überhaupt nicht abschätzen, wie viele Kinder tatsächlich kommen und welche Schutzmaßnahmen zu ergreifen sind.“

Situation bestmöglich lösen

Die Beschäftigten in der Elementarpädagogik sind jedenfalls bemüht, die Situation bestmöglich zu regeln. „Eltern, die eine Betreuung benötigen, können ihre Kinder auf jeden Fall in unsere Einrichtungen bringen“, klärt Judith Hintermeier, Pädagogin und Bundesfrauenreferentin in der younion _ Die Daseinsgewerkschaft, auf.

„Ansonsten wäre es eine große Unterstützung, wenn Kinder zu Hause bleiben könnten, damit alle einen Beitrag zur möglichst schnellen Abflachung der vierten Corona-Welle beitragen, denn die derzeitigen Treiber sind in den jüngeren Altersgruppen zu finden“, ergänzt Christa Hörmann, stellvertretende Vorsitzende in der younion _ Die Daseinsgewerkschaft.

Es braucht flächendeckende Tests

Damit der Betrieb in den Kindergärten und Horten trotzdem gut weitergeführt werden kann, braucht es umfassende Schutzmaßnahmen. „Wir brauchen unbedingt eine flächendeckende Testinfrastruktur auch in den Kindergärten, damit Krankheitsfälle möglichst schnell entdeckt und darauf reagiert werden kann, denn Kinder haben zumeist asymptomatische Verläufe. Die Tests sollen von den Einrichtungen ausgegeben und von den Eltern durchgeführt werden“, sagt Karin Samer von der Gewerkschaft GPA und Betriebsratsvorsitzende der Wiener Kinderfreunde.

Forderungen der Gewerkschaften bleiben aufrecht

Die neuen Bestimmungen belasten das Personal aber weiter. „Wir haben bereits vor einem Monat bei Protesten klar gemacht, dass es dringend Verbesserungen in der Elementarpädagogik braucht. Bisher hat sich aber nichts getan, sondern die Situation ist – im Gegenteil – für das Personal noch schwieriger geworden“, beklagt Sylvia Gassner, Vorsitzende des Fachbereichs Soziale Dienste in der Gewerkschaft vida. Es brauche dringend mehr Personal, mehr Geld, kleinere Gruppen, eine Ausbildungsoffensive und ein einheitliches Bundesrahmengesetz, so die Gewerkschafterin.

Rückfragen & Kontakt:

ÖGB Kommunikation   
Christine Esterbauer   
Mail: christine.esterbauer@oegb.at   
Tel.: 0664 614 526   
www.oegb.at   

COVID-19-Schutzimpfung nach 4 (!) Monaten

Die folgende Information hat die Dienstgeberin an alle Standorte der Stadt Wien Kindergärten geschickt

Liebe Kolleg*innen,


das Impfservice Wien hat mitgeteilt:

Aufgrund einer neuen Beurteilung des Nationalen Impfgremiums, wird nun empfohlen sich die dritte Dosis der Corona Schutzimpfung bereits 4 Monate (statt 6 Monate) nach der zweiten Dosis verabreichen zu lassen.

Anmelden können sich alle Magistratsbediensteten unabhängig vom Wohnort unter www.impfservice.wien oder über die Telefonnummer 01/1450.

Ab sofort können Mitarbeiter*innen der Magistratsabteilungen auch ohne Termin die 3. Impfdosis im Austria Center Vienna erhalten.

Weitere Impfmöglichkeiten ohne Termin:
https://coronavirus.wien.gv.at/impfen-ohne-termin/

Information zur COVID-19-Schutzimpfung

Sollten Sie medizinische Fragen haben, wenden Sie sich bitte an 1450.

Bitte machen Sie von diesem Angebot Gebrauch und schützen Sie sich und Ihr Umfeld.

Das BGF-Team wünscht Ihnen alles Gute!

Margit POLLAK

Julia FICHTL

19.11.2021_Corona | Informationen zu Lockdown ab 22.11.2021

Die folgende Information hat die Dienstgeberin an alle Standorte der Stadt Wien Kindergärten geschickt

Liebe*r Leiter*innen,
liebe*r Mitarbeiter*innen,

auf Grund der aktuellen Situation hat die Bundesregierung heute einen 10- bzw. 20-tägigen Lockdown ab 22.11.2021 für das gesamte Bundesgebiet verhängt.

Das bedeutet für die städtischen Kindergärten und Horte:

  • Die Kindergarten- und Hortstandorte haben für alle offen, die eine Betreuung brauchen.
  • Die Kindergartenpflicht ist für diese Zeit aufgehoben.

Den aktuellen Newsletter der MA11 finden sie hier.

In der Zeit des Lockdowns kann den Eltern der Essensbeitrag wöchentlich gut geschrieben werden, auch wenn die Abwesenheit NICHT rechtzeitig 2 Wochen vorher bekannt gegeben werden konnte.

Eine Gutschrift des Essenbeitrags für den Kindergarten bzw. Hort ist möglich, wenn die Kinder eine ganze Woche – Montag bis Freitag – den Kindergarten bzw. Hort nicht besuchen.

Sobald wir weitere Informationen erhalten, werden diese wieder an alle Kindergärten- und Hortstandorte übermittelt.

Bitte geben Sie die aktuellen Informationen an alle Mitglieder des Teams und an alle Bildungspartner*innen weiter. Herzlichen Dank und bleiben Sie gesund!

Margit POLLAK

Julia FICHTL

November 2021 – Feiertag an einem Samstag – Urlaubsregelung

Wenn der 01. Jänner (Feiertag) wie dieses Jahr auf einen Samstag fällt,
bitte Folgendes beachten. Der 01. Jänner muss in 5 zusammenhängende
Urlaubstage
eingebettet sein, um einen Urlaubstag rückerstattet zu
bekommen ==> dies gilt nur für U und nicht für Z oder ZK.

Mögliche Varianten:

Montag27.12.2021U
Dienstag28.12.2021UU
Mittwoch29.12.2021UUU
Donnerstag30.12.2021UUUU
Freitag31.12.2021UUUU
Samstag01.01.2022Feiertag Feiertag Feiertag Feiertag
Sonntag02.01.2022Sonntag Sonntag Sonntag Sonntag
Montag03.01.2022UUU
Dienstag04.01.2022UU
Mittwoch05.01.2022U
Donnerstag06.01.2022Feiertag Feiertag Feiertag Feiertag

Die Samstagsregelung gilt in der Verwaltung auch für den 25.12.
(Feiertag), da diese am 24.12. einen Arbeitstag haben.

Für Teilzeitkräfte gilt die Regelung nur, wenn sie eine 5 Tage Woche
haben.

Diese Regelung gilt nicht für Diensteintritte ab 01.01.2018!
(Wiener Bedienstetengesetz)

Margit POLLAK

Julia FICHTL

25.10.2021_Corona | Änderungen bei der Einstufung von Kontaktpersonen und der Absonderung | Impfung | Alles Gurgelt für Kinder

Die folgende Information hat die Dienstgeberin an alle Standorte der Stadt Wien Kindergärten geschickt

Liebe*r Leiter*innen,
liebe*r Mitarbeiter*innen,

die MA11 hat im aktuellen Newsletter Nr. 47/2021 folgende Informationen übermittelt:

Änderungen bei der Einstufung von Kontaktpersonen und der Absonderung

Aufgrund neuerster Erkenntnisse aus der medizinischen Forschung werden ab sofort folgende Änderungen von den Gesundheitsbehörden in Wien umgesetzt:

Impfstoff von Johnson&Johnson (Janssen)

  • Personen mit einer einmaligen Impfung mit dem Impfstoff von Johnson&Johnson (Janssen) können bei einem engen Kontakt mit einer erkrankten Person (zB Sitznachbar*in) NICHT mehr auf Kontaktperson der Kategorie 2 (K2) herabgestuft werden.
  • Genesene Personen, die im entsprechenden Abstand zur Erkrankung eine einmalige Impfung mit Janssen (Johnson&Johnson) erhalten haben, können jedoch weiterhin auf die Kategorie 2 herabgestuft werden.
  • WICHTIG: Eine einmalige Impfung mit Impfstoff von Johnson&Johnson (Janssen) gilt vorerst weiterhin als notwendiger 3G-Nachweis für die Tätigkeit in der Bildungseinrichtung.

Erkrankung von vollständig geimpften Personen

  • Erkrankte Personen, die vollständig geimpft sind (egal welcher Impfstoff) und bei denen der Kontrolltest nach 48 Stunden einen ct-Wert unter 30 aufweist, können sich bereits ab Tag 5 (anstelle von Tag 10) nach dem ersten positiven Test freitesten.
  • Dies gilt NICHT für Genesene und Personen mit Anti-Körpertest. In diesen Fällen ist auch weiterhin ein Freitesten erst ab Tag 10 möglich.

Diese Informationen wurden in der graphischen Darstellung ergänzt:

Grafische Darstellung der Vorgehensweise bei Verdacht auf / Erkrankung an COVID-19

Corona-Impfung – 3. Impfstich für Bildungspersonal – Auffrischungsrechner

In der Aussendung des Referats Beruflichen Gesundheitsförderung vom 18.10.2021 wurden Sie schon über die Auffrischungsimpfung (3.Impfstich) informiert.

COVID-19-Impfungen_Anwendungsempfehlungen_des_Nationalen_Impfgremiums_5.2_(Stand_15.10.2021)

Auch beim 3. Impfstich werden Mitarbeiter*innen von Bildungseinrichtungen sowie (Hoch-)Risikopersonen von der Stadt Wien priorisiert.  

Die Terminvereinbarung ist bereits auf https://impfservice.wien möglich und hat individuell zu erfolgen.  
Ein praktischer Auffrischungsrechner bietet rasche Information, ab wann ein 3. Impfstich durchgeführt werden kann: 

https://impfservice.wien/corona/auffrischungsrechner/

Gurgeltest für Kinder: Video und mehrsprachige Handlungsanleitung

Nachstehend finden Sie ein praktisches und einfaches Video zur Durchführung der Gurgeltests mit Kindern. Bitte leiten Sie den Link an die Eltern weiter.

Die Handlungsanleitung steht nun auch in weiteren Sprachen zur Verfügung.

Diese kann bei Bedarf an die Eltern weitergeleitet bzw. ausgegeben werden.

P:\public_Betrieb\07_Akutsituationen_Krisen_Katastrophen\07_Corona\Gurgeltests_Kinder\Handlungsanleitung_auch_mehrsprachig

Bitte geben sie die Informationen an Ihre Mitarbeiter*innen weiter.

Margit POLLAK

Julia FICHTL

Oktober 2021 – Informationsplattform zur Altersteilzeit ist online!

Einige Details zur Altersteilzeit waren bis dato nicht geklärt bzw. ungenau.

Wie auch zum Umstieg, hat die MA2 nun auch zur begehrten Altersteilzeit, eine sehr übersichtliche Informationsseite gestaltet.

Bitte nutzen Sie zusätzlich zu unserem Angebot diese Informationsseite als Orientierungshilfe.

Für den Zugriff auf die Informationsplattform benötigen Sie einen LAN-User oder alternativ dazu einen Personalnummernuser. Für die Registrierung eines Personalnummernusers unter  www.wien.gv.at/potfu/f_neu/advcgi/potfu/neu_start ist ein PIN-Code notwendig, den Sie auf Ihrem Gehaltszettel finden. 

Was finden Sie dort an Informationen?

  • Allgemeine Informationen
  • Rechtliche Grundlagen für Beamt*innen und Vertragsbedienstete
  • Wie ist das Prozedere, wie läuft alles ab?
  • Tools – online Assistent um zu sehen ob Sie die Voraussetzungen für eine Altersteilzeit erfüllen UND Tabellen bezüglich der Entlohnung während der Altersteilzeit => ACHTUNG! Aufgrund individueller personenbezogener Daten handelt es sich lediglich um Richtwerte als Orientierungshilfe. Es besteht kein Rechtsanspruch auf die angegebenen Beträge!
  • FAQs mit Antworten auf die wichtigsten Fragen
  • Last but not least, das Wichtigste! Die Antragsformulare.

Natürlich sind wir bei Anfragen weiterhin telefonisch und/oder per Mail für Sie erreichbar und bieten für Gewerkschaftsmitglieder persönliche Gesprächstermine an.

Margit POLLAK

Julia FICHTL

18.10.2021 – Info COVID AUFFRISCHUNGSIMPFUNG

Folgende Information wurde von der Betrieblichen Gesundheitsförderung an alle Standorte gesendet:

Liebe Mitarbeiter*innen,

laut Information des Gesundheitsdienstes der Stadt Wien sind für die Covid Auffrischungsimpfungen vorerst keine gesonderten Impfaktionen für das Bildungspersonal geplant.

Dementsprechend vereinbaren Sie selbst und individuell ihren persönlichen Termin für die Auffrischung über niedergelassene Ärzt*innen oder auf der jeweiligen Online-Impfplattform Ihres Wohnsitzbundeslandes.

Alle Personen, die ihren Lebens-, Ausbildungs- oder Arbeitsmittelpunkt in Wien haben, können sich auch über das Impfservice Wien anmelden – also auch mit Wohnsitz außerhalb Wiens.

Weiterführende Links:

https://impfservice.wien/corona/
https://notrufnoe.com/impfung-auffrischung/
https://www.burgenland.at/themen/coronavirus/coronaimpfung/

Bei Fragen zur Covid Auffrischungsimpfung wenden Sie sich bitte an Ihre behandelnden Ärzt*innen.

Margit POLLAK

Julia FICHTL

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