Hort bzw. Campusbesuch an schulautonomen Tagen bzw. in den Sommerferien

Die folgende Information hat die Dienstgeberin an alle Standorte der Stadt Wien Kindergärten geschickt

Liebe Leiterinnen und Leiter,
liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,

an den schulautonomen Tagen und in den Sommerferien ist es für Hortkinder/Kinder in der Freizeit am Campus nicht möglich, zuvor in der Schule einen Covid-19 Test durchzuführen.

Um einen möglichst sicheren Hortbesuch an diesen Tagen zu gestalten, müssen daher Hortkinder/Kinder in der Freizeit am Campus wie schon in den Osterferien am

  • Schulautonomen Tag
  • Immer am ersten und dritten Tag einer Woche des Hortbesuchs

ein negatives Testergebnis vorweisen.

Bitte informieren Sie die Eltern und Obsorgeberechtigten mit diesem Elternbrief über diese Maßnahme.

Um sicherzustellen, dass Eltern die Information erhalten haben, lassen Sie sich die Kenntnisnahme der Information bitte bestätigen.

Elternbrief_Hort_schulautonom_Sommer.pdf

Kinder, die am schulautonomen Tag bzw. am ersten Betreuungstag einer Woche alleine in den Hort/Campus kommen und kein negatives Testergebnis mithaben, können nicht betreut werden.

Kontaktieren Sie in diesem Fall umgehend die Eltern/Obsorgeberechtigten.

Sobald ein Testergebnis vorliegt, kann ein Besuch im Hort/Campus-Freizeit stattfinden.

ACHTUNG: Diese Regelung gilt auch für die Freizeitbetreuung in den Sommerferien durch MitarbeiterInnen der MA10 an den Bildungscampus-Standorten!

Bei Fragen unterstützt Sie Ihre zuständige Regionalleitung.

Margit POLLAK

Julia FICHTL

Fragen & Antworten zur Impfung und Testung (MA 11 News – Elementarpädagogik 24/2021)

Die folgende Information hat die Dienstgeberin an alle Standorte der Stadt Wien Kindergärten geschickt

Liebe Leiterinnen und Leiter,
liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, 

die MA11 hat uns im aktuellen Newsletter Fragen & Antworten zu den Themen Impfung und Testung übermittelt.

MA 11 News – Elementarpädagogik 24/2021

Bitte geben Sie die Informationen auch an die MitarbeiterInnen am Standort weiter.

Bei Unklarheiten oder Fragen kontaktieren Sie bitte Ihre zuständige Regionalleitung. 

Ich wünsche Ihnen allen einen schönen, sonnigen Tag.

Margit POLLAK

Julia FICHTL

Klarstellung zu einem internen Aktenvermerk betreffend Corona

Die folgende Information hat die Dienstgeberin an alle Standorte der Stadt Wien Kindergärten geschickt

Sehr geehrte Führungskräfte der Stadt Wien – Kindergärten,

liebe KollegInnen,

in Zusammenhang mit der Einhaltung dienstlicher Vorgaben wurde ein interner Aktenvermerk der Stadt Wien – Kindergärten einer breiteren Öffentlichkeit zugespielt und ist nun im Internet und auch in einer Tageszeitung einsehbar. Ich schreibe Ihnen diese Nachricht, um Ihnen die Möglichkeit zu bieten, kursierende Gerüchte und mediale Darstellungen für sich selbst einordnen zu können.

Kindergärten und Horte sind systemrelevante Einrichtungen, auch in herausfordernden Zeiten kommen wir unserem Bildungsauftrag nach und ermöglichen die Vereinbarkeit von Beruf und Familie in Wien.

Es liegt in meiner Verantwortung als Abteilungsleiterin der Stadt Wien – Kindergärten, dass die Einhaltung von Corona-Schutzmaßnahmen im vorgesehenen Ausmaß gegeben ist.

Die Pandemie-Situation stellt zweifellos eine besondere Herausforderung dar, für uns als Organisation, aber auch für die Menschen in unseren Bildungseinrichtungen. Dennoch müssen wir auf die Einhaltung der Corona-Schutzmaßnahmen achten. Diese gelten selbstverständlich für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Wir sind eine Organisation mit rund 8.600 Beschäftigten und im Bereich der stadteigenen Kindergärten und Horte stehen wir für über 37.000 Kinder und ihr Familien bereit.

Von Seiten der Dienstgeberin wird erwartet, dass notwendige Maßnahmen zur Corona-Prävention im Dienstbetrieb uneingeschränkt mitgetragen werden. In ganz wenigen Einzelfällen müssen KollegInnen von deren Vorgesetzen explizit und im äußersten Fall auch schriftlich auf die Einhaltung der Schutzmaßnahmen und der betrieblichen Regelung hingewiesen werden. In Zusammenhang mit der Corona-Pandemie kann eine dienstliche Infragestellung, Verunsicherung und Gefährdung anderer Personen in der Tätigkeit als Vertreterin oder Vertreter der Stadt Wien seitens der Dienstgeberin nicht akzeptiert werden.

Es hilft allen Beteiligten, wenn Gerüchte und Informations-Bruchstücke nicht weitergetragen werden. Der Schutz der Persönlichkeitsrechte aller MitarbeiterInnen ist mir ein großes Anliegen.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung!

Margit POLLAK

Julia FICHTL

Aktuelle Information zu Kindergartenpflicht, Gurgeltests und K1/K2 Regelung (MA11 News Elementarpädagogik 18/2021)

Die folgende Information hat die Dienstgeberin an alle Standorte der Stadt Wien Kindergärten geschickt

Liebe Leiterinnen und Leiter,liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die MA11 hat uns folgenden Newsletter übermittelt.

Elementarpädagogik Aktuell

Bitte leiten Sie die Informationen des Newsletters bzgl.

  • Entfall der Kindergartenpflicht von 6.4.2021 bis 9.4.2021
  • Berufsgruppentestung: Gurgeltest ab KW 14 2x wöchentlich möglich (neue Abholtageliste folgt!)
  • Information zur Regelung K1/K2

an alle MitarbeiterInnen Ihres Standorts weiter. 

Die grafische Darstellung in Bezug auf das Vorgehen bei COVID-19 Verdacht/Erkrankung wurde schon aktualisiert.

Die Textversion 00_Vorgehensweise_Bildungseinrichtung und der Elternbrief werden aktuell noch überarbeitet und nachgeschickt.

Bitte verwenden Sie im Bedarfsfall vorübergehend diesen Elternbrief:

P:\public_Betrieb\07_Akutsituationen_Krisen_Katastrophen\07_Corona\Vorgehen_Verdacht_Erkrankung\1.3A_Elternbrief_Bildungseinrichtungen_COVID-Erkrankungsfall_25_03_2021.docx 

Danke an Sie und Ihr Team für die Einhaltung und Umsetzung der Maßnahmen.

Margit POLLAK

Julia FICHTL

Hort bzw. Campusbesuch in den Osterferien (MA 11 – News – Elementarpädagogik 17/2021)

Die folgende Information hat die Dienstgeberin an alle Standorte der Stadt Wien Kindergärten geschickt

Liebe Leiterinnen und Leiter,
liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, 

aufgrund der Ferien ist es für Hortkinder nicht möglich, zuvor in der Schule einen Covid-19 Test durchzuführen.
Um einen möglichst sicheren Hortbesuch in den Osterferien zu gestalten, müssen Hortkinder/Kinder in der Freizeit am Campus daher grundsätzlich am Montag (29.3.) und Mittwoch (31.3.) bzw. am ersten und dritten Tag des Hortbesuchs ein negatives Testergebnis vorweisen.

Bitte informieren Sie die Eltern und Obsorgeberechtigten mit diesem Elternbrief über diese Maßnahme.

Elternbrief_20210323

Um sicherzustellen, dass Eltern die Information erhalten haben, lassen Sie sich die Kenntnisnahme der Information bitte bestätigen
Kinder, die am Montag alleine in den Hort/Campus kommen und kein negatives Testergebnis mithaben, können nicht betreut werden.Kontaktieren Sie in diesem Fall umgehend die Eltern/ Obsorgeberechtigten.
Sobald ein Testergebnis vorliegt, kann ein Besuch im Hort/Campus-Freizeit stattfinden. 

ACHTUNG: Diese Regelung gilt auch für die Freizeitbetreuung in den Osterferien durch MitarbeiterInnen der MA10 an den Bildungscampus-Standorte! 

Bei Fragen unterstützt Sie Ihre zuständige Regionalleitung.

Margit POLLAK

Julia FICHTL

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