Informationen zur Öffnungsverordnung (MA 11 News – Elementarpädagogik 26/2021)

Die folgende Information hat die Dienstgeberin an alle Standorte der Stadt Wien Kindergärten geschickt

Liebe Leiterinnen und Leiter,
liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,

im aktuellen Newsletter (Anlagen: NF-und-Schule.pdf, Schreiben Trägereinrichtungen) hat uns die MA11 Informationen zur Öffnungsverordnung BGBl. II Nr. 214/2021, – gültig ab dem 19. Mai 2021 – zur Verfügung gestellt.

Alle MitarbeiterInnen in elementaren Bildungseinrichtungen haben auf Basis dieser neuen Verordnung der Leitung den Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr vorzuweisen.

Dieser Nachweis ist durch die „3Gs“ – „genesen“, „getestet“, „geimpft“ möglich.

  • Wird einer der Nachweise vorgezeigt, dann ist die FFP2-Maskenpflicht im Kontakt mit den Kindern/in der Gruppe aufgehoben.
  • Im Kontakt mit anderen Erwachsenen außerhalb der Gruppe gilt weiterhin eine FFP2-Maske-Tragepflicht.
  • Sollte KEINER dieser Nachweise erbracht werden, gilt für den gesamten Aufenthalt im Kindergarten/Hort eine FFP2-Maskenpflicht.

Ergänzung zum Tragen von FFP2-Masken

  • Die Verpflichtung zum Tragen einer FFP2-Maske gilt auch in der Gruppe, wenn eine gruppenfremde Person die Gruppe betritt!
  • Externe Personen, und auch Eltern, sind ebenso weiterhin verpflichtet im Kindergarten/Hort eine FFP2-Maske zu tragen.

Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr

Als Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr im Sinne der Verordnung gelten somit:

  1. ein Nachweis über ein negatives Ergebnis eines SARS-CoV-2-Antigentests zur Eigenanwendung, der in einem behördlichen Datenverarbeitungssystem erfasst wird und dessen Abnahme nicht mehr als 24 Stunden zurückliegen darf (diese Möglichkeit gibt es derzeit nur in Vorarlberg),
  2. ein Nachweis einer befugten Stelle über ein negatives Ergebnis eines Antigentests auf SARS-CoV-2, dessen Abnahme nicht mehr als 48 Stunden zurückliegen darf,
  3. ein Nachweis einer befugten Stelle über ein negatives Ergebnis eines PCR-Tests (=molekularbiologischer Test) auf SARS-CoV-2, dessen Abnahme nicht mehr als 72 Stunden zurückliegen darf,
  4. eine ärztliche Bestätigung über eine in den letzten 6 Monaten überstandene Infektion mit SARS-CoV-2, die molekularbiologisch (mittels PCR-Test) bestätigt wurde,
  5. ein Nachweis über eine Impfung gegen COVID-19 (mit einem zentral zugelassenen Impfstoff)
    • Erstimpfung ab dem 22. Tag nach der Erstimpfung, wobei diese nicht länger als drei Monate zurückliegen darf, oder
    • Zweitimpfung, wobei die Erstimpfung nicht länger als neun Monate zurückliegen darf, oder
    • Impfung ab dem 22. Tag nach der Impfung bei Impfstoffen, bei denen nur eine Impfung vorgesehen ist, wobei diese nicht länger als neun Monate zurückliegen darf, oder
    • Impfung, sofern mindestens 21 Tage vor der Impfung ein positiver molekularbiologischer Test auf SARS-CoV-2 bzw. vor der Impfung ein Nachweis über neutralisierende Antikörper vorlag, wobei die Impfung nicht länger als neun Monate zurückliegen darf,
  6. ein Nachweis nach § 4 Abs. 18 EpiG oder ein Absonderungsbescheid, wenn dieser für eine in den letzten 6 Monaten vor der vorgesehenen Testung nachweislich mit SARS-CoV-2 erkrankte Person ausgestellt wurde,
  7. ein Nachweis über neutralisierende Antikörper, der nicht älter als 3 Monate sein darf.

Testung: Testergebnisse sind für den Nachweis im beruflichen Kontext alle 7 Tage zu erneuern, unabhängig von der Dauer der Gültigkeit der einzelnen Tests. Das heißt, mindestens 1x testen pro Woche.

Der Nachweis ist für die Dauer von sieben Tagen bereitzuhalten.

Genesung bzw. Impfung: Ärztliche Bestätigung, Impfnachweis, Absonderungsbescheid sowie Antikörpertest gelten für den Nachweis im beruflichen Kontext für die jeweils angegebene Dauer (siehe Punkt 4-7) und sind für die Dauer der Geltung bereitzuhalten.

Gurgeltests an den Standorten (= Berufsgruppentestung)

Die zweimalige Testung pro Woche an den Standorten steht weiterhin allen MitarbeiterInnen zur Verfügung.

Zum weiteren Schutz aller MitarbeiterInnen, Kinder und Familien empfiehlt die Gesundheitsbehörde und auch die Dienstgeberin dringlich geimpften Personen bzw. genesenen Personen weiterhin regelmäßig an der Berufsgruppentestung teilzunehmen.

Zur Erinnerung: Genesene Personen sollten auf Empfehlung der MA15 frühestens 3 Monate nach Erkrankung einen PCR-Test durchführen. Auf Wunsch ist eine Testung natürlich jederzeit möglich.

In folgendem Informationsblatt sind Fragen zu Teambesprechungen, Festen, Ausflügen etc. zusammengefasst:

Informationsblatt_ab19.5.21

Die Maßnahmen zur Prävention von COVID-19 (Corona) wurden aktualisiert.

210517_Empfehlungen_Prävention_Corona.pdf

Bitte um Weiterleitung der Informationen an alle MitarbeiterInnen.

Bei weiteren Fragen unterstützt Sie Ihre zuständige Regionalleitung Elementare Bildung.

Herzlichen Dank an Sie und Ihr Team

  • für die schon so lange anhaltende und immer gewissenhafte Einhaltung und Umsetzung der Maßnahmen
  • sowie für die weiterhin regelmäßige Teilnahme an der Berufsgruppentestung.

Margit POLLAK

Julia FICHTL

Hort bzw. Campusbesuch an schulautonomen Tagen bzw. in den Sommerferien

Die folgende Information hat die Dienstgeberin an alle Standorte der Stadt Wien Kindergärten geschickt

Liebe Leiterinnen und Leiter,
liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,

an den schulautonomen Tagen und in den Sommerferien ist es für Hortkinder/Kinder in der Freizeit am Campus nicht möglich, zuvor in der Schule einen Covid-19 Test durchzuführen.

Um einen möglichst sicheren Hortbesuch an diesen Tagen zu gestalten, müssen daher Hortkinder/Kinder in der Freizeit am Campus wie schon in den Osterferien am

  • Schulautonomen Tag
  • Immer am ersten und dritten Tag einer Woche des Hortbesuchs

ein negatives Testergebnis vorweisen.

Bitte informieren Sie die Eltern und Obsorgeberechtigten mit diesem Elternbrief über diese Maßnahme.

Um sicherzustellen, dass Eltern die Information erhalten haben, lassen Sie sich die Kenntnisnahme der Information bitte bestätigen.

Elternbrief_Hort_schulautonom_Sommer.pdf

Kinder, die am schulautonomen Tag bzw. am ersten Betreuungstag einer Woche alleine in den Hort/Campus kommen und kein negatives Testergebnis mithaben, können nicht betreut werden.

Kontaktieren Sie in diesem Fall umgehend die Eltern/Obsorgeberechtigten.

Sobald ein Testergebnis vorliegt, kann ein Besuch im Hort/Campus-Freizeit stattfinden.

ACHTUNG: Diese Regelung gilt auch für die Freizeitbetreuung in den Sommerferien durch MitarbeiterInnen der MA10 an den Bildungscampus-Standorten!

Bei Fragen unterstützt Sie Ihre zuständige Regionalleitung.

Margit POLLAK

Julia FICHTL

Fragen & Antworten zur Impfung und Testung (MA 11 News – Elementarpädagogik 24/2021)

Die folgende Information hat die Dienstgeberin an alle Standorte der Stadt Wien Kindergärten geschickt

Liebe Leiterinnen und Leiter,
liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, 

die MA11 hat uns im aktuellen Newsletter Fragen & Antworten zu den Themen Impfung und Testung übermittelt.

MA 11 News – Elementarpädagogik 24/2021

Bitte geben Sie die Informationen auch an die MitarbeiterInnen am Standort weiter.

Bei Unklarheiten oder Fragen kontaktieren Sie bitte Ihre zuständige Regionalleitung. 

Ich wünsche Ihnen allen einen schönen, sonnigen Tag.

Margit POLLAK

Julia FICHTL

Klarstellung zu einem internen Aktenvermerk betreffend Corona

Die folgende Information hat die Dienstgeberin an alle Standorte der Stadt Wien Kindergärten geschickt

Sehr geehrte Führungskräfte der Stadt Wien – Kindergärten,

liebe KollegInnen,

in Zusammenhang mit der Einhaltung dienstlicher Vorgaben wurde ein interner Aktenvermerk der Stadt Wien – Kindergärten einer breiteren Öffentlichkeit zugespielt und ist nun im Internet und auch in einer Tageszeitung einsehbar. Ich schreibe Ihnen diese Nachricht, um Ihnen die Möglichkeit zu bieten, kursierende Gerüchte und mediale Darstellungen für sich selbst einordnen zu können.

Kindergärten und Horte sind systemrelevante Einrichtungen, auch in herausfordernden Zeiten kommen wir unserem Bildungsauftrag nach und ermöglichen die Vereinbarkeit von Beruf und Familie in Wien.

Es liegt in meiner Verantwortung als Abteilungsleiterin der Stadt Wien – Kindergärten, dass die Einhaltung von Corona-Schutzmaßnahmen im vorgesehenen Ausmaß gegeben ist.

Die Pandemie-Situation stellt zweifellos eine besondere Herausforderung dar, für uns als Organisation, aber auch für die Menschen in unseren Bildungseinrichtungen. Dennoch müssen wir auf die Einhaltung der Corona-Schutzmaßnahmen achten. Diese gelten selbstverständlich für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Wir sind eine Organisation mit rund 8.600 Beschäftigten und im Bereich der stadteigenen Kindergärten und Horte stehen wir für über 37.000 Kinder und ihr Familien bereit.

Von Seiten der Dienstgeberin wird erwartet, dass notwendige Maßnahmen zur Corona-Prävention im Dienstbetrieb uneingeschränkt mitgetragen werden. In ganz wenigen Einzelfällen müssen KollegInnen von deren Vorgesetzen explizit und im äußersten Fall auch schriftlich auf die Einhaltung der Schutzmaßnahmen und der betrieblichen Regelung hingewiesen werden. In Zusammenhang mit der Corona-Pandemie kann eine dienstliche Infragestellung, Verunsicherung und Gefährdung anderer Personen in der Tätigkeit als Vertreterin oder Vertreter der Stadt Wien seitens der Dienstgeberin nicht akzeptiert werden.

Es hilft allen Beteiligten, wenn Gerüchte und Informations-Bruchstücke nicht weitergetragen werden. Der Schutz der Persönlichkeitsrechte aller MitarbeiterInnen ist mir ein großes Anliegen.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung!

Margit POLLAK

Julia FICHTL

Aktuelle Information zu Kindergartenpflicht, Gurgeltests und K1/K2 Regelung (MA11 News Elementarpädagogik 18/2021)

Die folgende Information hat die Dienstgeberin an alle Standorte der Stadt Wien Kindergärten geschickt

Liebe Leiterinnen und Leiter,liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die MA11 hat uns folgenden Newsletter übermittelt.

Elementarpädagogik Aktuell

Bitte leiten Sie die Informationen des Newsletters bzgl.

  • Entfall der Kindergartenpflicht von 6.4.2021 bis 9.4.2021
  • Berufsgruppentestung: Gurgeltest ab KW 14 2x wöchentlich möglich (neue Abholtageliste folgt!)
  • Information zur Regelung K1/K2

an alle MitarbeiterInnen Ihres Standorts weiter. 

Die grafische Darstellung in Bezug auf das Vorgehen bei COVID-19 Verdacht/Erkrankung wurde schon aktualisiert.

Die Textversion 00_Vorgehensweise_Bildungseinrichtung und der Elternbrief werden aktuell noch überarbeitet und nachgeschickt.

Bitte verwenden Sie im Bedarfsfall vorübergehend diesen Elternbrief:

P:\public_Betrieb\07_Akutsituationen_Krisen_Katastrophen\07_Corona\Vorgehen_Verdacht_Erkrankung\1.3A_Elternbrief_Bildungseinrichtungen_COVID-Erkrankungsfall_25_03_2021.docx 

Danke an Sie und Ihr Team für die Einhaltung und Umsetzung der Maßnahmen.

Margit POLLAK

Julia FICHTL

de_DEGerman
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