Externe Beratungen zum Thema Coaching, Supervision, Mobbing etc. 2022

Wir freuen uns, dass wir Ihnen wieder neue Termine
ab Jänner 2022 kostenlos für eine Beratung anbieten können.
Die Termine finden derzeit im Chancen Nutzen Büro 2., Johann-Böhm-Platz 1 oder 5., Hundsturm 13/21 statt.
Es gibt auch die Möglichkeit, eine Beratung online via Skype, Zoom, oder WhatsApp zu machen.

Dies ist ein Projekt über den ÖGB und das Sozialministerium, wodurch die Beratung kostenfrei zur Verfügung gestellt wird.

Für genauere Infos über noch freie Termine melden Sie sich unter 0676/8118 64454

Wir möchten Sie bitten, Termine die Sie nicht einhalten können
rechtzeitig abzusagen.

Margit POLLAK

Julia FICHTL

12.12.2021_Corona | Keine Änderung der aktuellen Regelungen bei 3G-Nachweis, Testung und Maskenpflicht

Die folgende Information hat die Dienstgeberin an alle Standorte der Stadt Wien Kindergärten geschickt

Liebe*r Leiter*innen,
liebe*r Mitarbeiter*innen,

die COVID-Schutzmaßnahmenverordnung des Bundes und die Wiener COVID-19-Schutzmaßnahmenbegleitverordnung der Stadt Wien wurden mit Ende des Lockdowns (12.12.2021) novelliert.

Für den Kindergarten- und Hortbereich kommt es zu KEINER Änderung.

Die Regelungen zu 3G-Nachweisen, Testungen und Masken vom 25.11.2021 für die verschiedenen Personengruppen sind demnach weiterhin aufrecht.

Das Dokument „Organisation des pädagogischen Alltags“ wurde minimal aktualisiert.

211213_Organisation des pädagogischen Alltags-nach_Lockdown.pdf

Margit POLLAK

Julia FICHTL

9.12.2021_Corona | Akutalisierte Informationen zu Ausstellung und Gültigkeit eines COVID-19-Risikoattests

Die folgende Information hat die Dienstgeberin an alle Standorte der Stadt Wien Kindergärten geschickt

Liebe Leiter*innen,
liebe Mitarbeiter*innen,

die Gesetzesbestimmungen bezüglich Ausstellung und Gültigkeit eines COVID-19-Risikoattests wurden geändert.

Alle COVID-19-Risikoatteste, die vor dem 3.12.2021 ausgestellt wurden, verlieren ab 15.12.2021 ihre Gültigkeit und müssen erneuert werden.

Die Ausstellung eines COVID-19-Risikoattests ist seit 3.12.2021 nur mehr zulässig, wenn
a) bei der betroffenen Person trotz dreifacher Impfung gemäß Impfschema für immunsupprimierte Personen weiterhin medizinische Gründe vorliegen, die einen schweren Krankheitsverlauf von COVID-19 annehmen lassen, oder
b) die betroffene Person aus medizinischen Gründen nicht gegen SARS-CoV-2 geimpft werden kann.

Jene Bediensteten, die bis zum 15.12.2021 noch kein neues COVID-19-Risikoattest vorlegen können, haben die Möglichkeit, bis zur endgültigen Abklärung Urlaub zu konsumieren. Nach Vorlage des Attests kann dieser rückwirkend in eine Freistellung umgewandelt werden.

• Übermitteln Sie die Risikoatteste von Mitarbeiter*innen über das Postfach personal@ma10.wien.gv.at an die Personalreferent*innen.
• Informieren Sie die zuständige Regionalleitung über die Freistellung.
• Im Sammelformular wird für die Tage der Freistellung dann wieder der Code „CR“ eingetragen.

Hinweis: Die Dienstgeberin hat die Möglichkeit, eine Bestätigung des COVID-19-Risikoattests durch eine Amtsärztin bzw. einen Amtsarzt bzw. den chef- oder kontrollärztlichen Dienst der Gesundheitskasse bzw. der KFA (bzw. der BVAEB) zu verlangen.
Der Anspruch auf Freistellung endet dann, wenn die von der Dienstgeberin verlangte Bestätigung des Attests nicht binnen 2 Wochen vorgelegt wird.

Bei etwaigen Fragen wenden Sie sich bitte an Ihren zuständigen Personalsachbearbeiter*in.

Bitte leiten Sie diese Information dringend an alle betroffenen Mitarbeiter*innen am Kindergarten- oder Hortstandort weiter.

Margit POLLAK

Julia FICHTL

9.12.2021_Corona | Information zu Omikron-Virusvariante – besonderes Vorgehen

Die folgende Information hat die Dienstgeberin an alle Standorte der Stadt Wien Kindergärten geschickt

Lieber Leiter*innen,
lieber Mitarbeiter*innen,

die neu entdeckte Variante des Corona-Virus schlägt in dieser Pandemie ein neues Kapitel auf.
Das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMSGPK) hat daher bundesweit die Vorgaben für das Kontaktpersonenmanagement angepasst.

Die Omikron-Virusvariante ist eine Variante mit einer die Immunabwehr umgehenden Mutation.
Da bisher noch sehr wenig über das mutierte Virus gesichert bekannt ist, gehen die Gesundheitsbehörden bei Verdachtsfällen wie folgt vor:
• Positive Proben von Gurgeltests werden auf die Omikron-Variante mit einer erneuten PCR überprüft.
• Sollte dabei ein Verdacht auf die Mutation entstehen, wird die betreffende Person sofort kontaktiert.
Bitte um sofortige Weitergabe der Information durch die betroffene Person an die Bildungseinrichtung.
• Die Verdachtsfälle werden im Anschluss nochmals einer Sequenzierung unterzogen.
• Sollte sich dabei der Verdacht nicht bestätigen, werden die verschärften Maßnahmen zurückgenommen.

Die spezielle Vorgangsweise für K1-Kontaktpersonen bei Verdacht bzw. bestätigen Fällen auf Omikron-Virusvariante ist hier für Sie zusammengefasst:

• Für K1 gilt in diesem Fall eine häusliche Quarantäne für 14 Tage nach dem Letztkontakt.
• Durchführung einer PCR-Testung nach Identifikation sowie am Tag 13 der Quarantäne.
• Keine Rückstufung von K1 auf K2 für Genesene und Geimpfte.
• Keine vorzeitige Freitestung für K1
• Sollte sich der Verdacht nicht bestätigen, werden die verschärften Maßnahmen zurückgenommen.

Teilen Sie in diesen speziellen Fällen bitte diesen neuen Elternbrief aus.
P:\public_Betrieb\07_Akutsituationen_Krisen_Katastrophen\07_Corona\Vorgehen_Verdacht_Erkrankung\Elternbrief_K1_OMIKRON.pdf

Elternbrief_K1_OMIKRON.pdf

Bitte beachten Sie: Um die grafische Darstellung nicht noch komplexer zu machen, wurde obenstehende Information auf Seite 4 allgemein ergänzt, aber nicht in alle Abläufen extra eingearbeitet.

NEU ist auch eine geänderte Herabstufung K2 und Impfgültigkeit:
In folgenden Fällen gibt es KEINE Herabstufung von K1 auf K2 mehr:
• Personen, welche ausschließlich einen Vektorimpfstoff (Vaxzevria von AstraZeneca und COVID-19 Vaccine Janssen von Johnsen & Johnsen) erhalten haben – ab 4 Monaten nach der 2. Impfung.
• Bei Verdacht auf eine Infektion des bestätigten Falles mit Omikron.
• Geimpfte/genesene Personen im Haushaltskontakt bzw. haushaltsähnlichen Kontakt, wenn während der Isolationsdauer die Schutzmaßnahmen nicht eingehalten werden können.
• Schwerwiegend immungeschwächte bzw. immunsupprimierte Personen.

Eine weitere Änderung betrifft die Anpassung der Gültigkeit von Impfungen für die Herabstufung.

Aktualisierte graphische Darstellung:
P:\public_Betrieb\07_Akutsituationen_Krisen_Katastrophen\07_Corona\Vorgehen_Verdacht_Erkrankung\00_grafischeDarstellungV18.pdf

Grafische Darstellung der Vorgehensweise bei Verdacht auf / Erkrankung an COVID-19

Gesundheitskompetenz für Eltern in Corona-Zeiten
Im Newsletter der MA11 wird auch noch auf kostenlose Online-Workshop für Eltern: Ärztinnen und Ärzte beantworten Fragen von Eltern zur COVID-19-Impfung hingewiesen.

Einladung-zu-Online-Workshops-fuer-Eltern.pdf

Bitte leiten Sie diese Einladung an die Bildungspartern*innen in Ihrer Bildungseinrichtung weiter. Danke.

Herzlichen Dank für die Umsetzung der neuen Vorgangsweisen.
Viel Freude mit den tanzende Schneeflocken und den Schneekindern, -frauen und –männern in den nächsten Tagen.

Margit POLLAK

Julia FICHTL

Zusätzlicher freier Tag für die Mitarbeiter*innen an den Standorten

Die folgende Information hat die Dienstgeberin an alle Standorte der Stadt Wien Kindergärten geschickt

Sehr geehrte Mitarbeiter*innen an den Kindergarten-, Hort- und Bildungscampusstandorten der MA10,

liebe Kolleg*innen,

die Adventzeit ist die Zeit der besinnlichen Stimmung und der schönen Worte. Wir alle freuen uns über Dank und Anerkennung, doch schöne Worte alleine sind manchmal nicht genug.

Sie leisten seit vielen Monaten Großartiges. Sie stehen Tag für Tag in den Gruppen unserer städtischen Kindergärten und Horte. Sie können kein Homeoffice machen. Sie sind für die Kinder und Eltern unserer Stadt da und ermöglichen, dass der Bildungsalltag im Kindergarten, im Hort, an den Bildungscampus-Standorten „so normal wie möglich“ verläuft. Das, was Sie hier leisten, ist weit mehr als „normal“. Wer Großartiges leistet, braucht ausreichend Auszeiten, um wieder Kräfte zu sammeln. Ich hoffe, dass Sie während der kommenden Feiertage Zeit finden, sich zu Hause zu erholen und mit Ihren Lieben freudvolle Tage genießen.

Als Abteilungsleiterin der Stadt Wien – Kindergärten ist es mir ein großes Anliegen, einen Beitrag zu Ihrer „Auszeit“ zu leisten – mit einem zusätzlichen freien Tag. Dank der wertschätzenden Unterstützung Ihrer Personalvertretung und Gewerkschaft sowie von unserem Vizebürgermeister und Bildungsstadtrat Christoph Wiederkehr ist es möglich, dass ich 7.119 Mitarbeiter*innen einen zusätzlichen freien Tag gewähren kann.

Der zusätzliche freie Tag kann bis 31.12.2022 in der betriebsarmen Zeit konsumiert werden und steht allen Mitarbeiter*innen zur Verfügung, die direkt an einem städtischen Kindergarten-, Hort-, BC-Standorten tätig sind und

  • zwischen 1.1. und 30.11.2021 mehr als 6 Monate im Dienst waren,
  • in diesem Zeitraum maximal 50 Krankenstandstage haben
  • und maximal 7 Tage dienstfreigestellt waren (Schwangerschaft, Karenz, Corona-Risikoattest).

Zu weiteren Details erhalten Sie in den nächsten Tagen Information auf dem Dienstweg. Ich bitte Sie um Weiterleitung der Nachricht an Ihre Kolleg*innen am Standort.

Eine ruhige, erholsame Zeit und das Allerbeste für 2022

Margit POLLAK

Julia FICHTL

Abschluss der Gehaltsverhandlungen für 2022

Mit 1.1.2022 steigen die Bezüge im Durchschnitt um drei Prozent.

Am späten Donnerstagabend kam es mit der Bundesregierung zu einer Einigung. Christian Meidlinger, Vorsitzender der younion _ Die Daseinsgewerkschaft: „Mit einer sozialen Staffelung haben wir es erreicht, dass die kleineren Bezüge um 3,22 Prozent steigen, und die großen Bezüge um 2,91 Prozent.“

Die Zulagen und Nebengebühren steigen ebenfalls um drei Prozent.

Vorbehaltlich der Beschlüsse der jeweiligen Gremien.

Christian Meidlinger zur den erfolgreichen Gehaltsverhandlung 2022.

Nähere Informationen folgen.

Mit freundlichen Grüßen
Manfred Obermüller

de_DEGerman
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