20.12.2021_Corona | Aktualisierung Vorgehen OMIKRON- (Verdachts)Fälle

Die folgende Information hat die Dienstgeberin an alle Standorte der Stadt Wien Kindergärten geschickt

Liebe*r Leiter*innen,
liebe*r Mitarbeiter*innen,

im aktuellen Newsletter 59/2021 informiert die MA11 über folgende Neuerung.

Die wissenschaftlichen Erkenntnisse zeigen, dass Omikron keine verlängerte Inkubationszeit besitzt.
Folgende Punkte sind daher bei der Kontaktpersonennachverfolgung zu beachten:

  • Die Dauer der häuslichen Absonderung für Kontaktpersonen zur Omikron-Variante wird auf 10 Tage (statt bisher 14 Tage) reduziert. 
  • Darüber hinaus kann für Kontaktpersonen wie bisher eine Freitestung ab dem 5. Tag der häuslichen Absonderung erfolgen. Kann im gemeinsamen Haushalt mit einer erkrankten Person keine Absonderung erfolgen, ist eine Freitestung erst ab dem 10. Tag möglich.
  • Bei einem negativen Ergebnis kann der Besuch der elementaren Bildungseinrichtung ab dem 6. Tag erfolgen.
    Bitte beachten Sie, dass ein CT-Wert über 30 eine beginnende Infektion anzeigen kann. Daher wird dieses Ergebnis als positives Ergebnis gewertet, es sei denn die Gesundheitsbehörde entscheidet anders.
  • Aufrecht bleibt die Regel, dass bei Omikron-Verdachtsfällen auch Geimpfte oder Genesene Personen nicht auf Kontaktpersonen der Kategorie 2 herabgestuft werden können.

Die Änderungen wurde in der grafischen Darstellung aktualisiert.

In der Beilage finden Sie den neuen Elternbrief bei Verdacht auf Erkrankungen mit der Omikron-Variante.

Bitte um Weitergabe der Informationen an die Mitarbeiter*innen am Kindergarten- bzw. Hortstandort.

Herzlichen Dank für die Unterstützung und Ihren fortwährenden Einsatz.

Margit POLLAK

Julia FICHTL

Ruf nach Sicherheitskonzepten

Arbeiterkammer (AK) und Gewerkschaftsbund (ÖGB) schlagen wegen der Situation in den Kindergärten Alarm: Die Beschäftigten seien am Limit, der Aufwand in der Pandemie sei fast nicht mehr bewältigbar. Es sei nun endlich dringend eine bundeseinheitliche Teststrategie für die Kleinsten notwendig, einheitliche Sicherheitskonzepte für die Kindergärten und mehr Unterstützungspersonal.

Originalartikel: https://orf.at/stories/3240135/

Die Situation des Personals in der ersten Bildungseinrichtung für Kinder sei „schon längst angespannt“, nicht erst seit der Pandemie, sagte AK-Präsidentin Renate Anderl am Dienstag bei einer gemeinsamen Pressekonferenz mit ÖGB-Vizepräsidentin Korinna Schumann.

Es gehe um Personalmangel, Bezahlung und einen enormen Arbeitsdruck. „Die Pandemie hat diese Situation noch einmal verschärft.“ Die körperlichen und psychischen Belastungen seien enorm hoch, und die Politik schaue kaum auf diesen Bereich, obwohl die Elementarpädagoginnen und -pädagogen in Wahrheit systemerhaltend seien, kritisierte Anderl.

Liste der Herausforderungen „unendlich lang“

Die Liste an Herausforderungen sei „unendlich lang“, berichtete Alexandra Csar, Kindergartenleiterin und Betriebsrätin, bei der Pressekonferenz aus der Praxis. Sie fühlt sich von der Bundesregierung vergessen. Es gebe kaum noch Austauschmöglichkeiten untereinander, weil die Gruppen nicht mehr vermischt werden dürfen.

Auch mache den Pädagoginnen die eingeschränkte Kommunikation mit den Eltern zu schaffen – man versuche, andere Wege zu finden, „aber es braucht dafür Ressourcen, die wir oft nicht haben“, sagte Csar. Es gehe viel Beziehungsarbeit verloren, während die Ängste und Bedürfnisse der Eltern gerade jetzt steigen.

Die Sorgen der Eltern übertrügen sich auf die Kinder, so Csar. Die Kleinen seien damit konfrontiert, dass Eltern erkranken, in ihrem Kindergarten sei zuletzt ein Vater an Covid-19 verstorben. All das löse Ängste aus. Die Pädagoginnen müssten versuchen, diese aufzuarbeiten. Viele Kolleginnen hätten auch Angst, Weihnachten mit ihren eigenen Familien zu feiern, weil sie das Virus weder wo hineinschleppen noch umgekehrt in den Kindergarten bringen wollen, erzählte Csar.

Erheblicher Mehraufwand für Personal

Hinzu komme der Mehraufwand durch Hygienemaßnahmen wie regelmäßige Desinfektion der Spielsachen, aber auch durch administrative Arbeit etwa bei Verdachtsfällen. Viele Beschäftigte im elementarpädagogischen Bereich seien „ausgebrannt und erschöpft“. Die neue Virusvariante Omikron werde die Situation noch einmal verschärfen.

Die Elementarpädagoginnen seien „noch immer die Vergessenen der Pandemie“, beklagte auch ÖGB-Vizepräsidentin Schumann. Es brauche kurzfristig eine bundesweit einheitliche Teststrategie für die Kleinsten, um letztlich Schließungen zu verhindern, außerdem einheitliche Sicherheitskonzepte für die Kindergärten und dringend mehr Unterstützungspersonal.

Man könne das nicht den Ländern überlassen, die eigentlich für die Kindergärten zuständig sind. Der Bund sei hier gefordert und müsse das finanzieren, forderte Schumann. Auch müsse die Sonderbetreuungszeit erweitert werden.

SPÖ und NEOS fordern Regierung zum Handeln auf

Auch SPÖ-Frauenvorsitzende Eva-Maria Holzleitner appellierte in einer Presseaussendung an die Bundesregierung: Die Elementarpädagoginnen seien während der Pandemie von der Regierung „völlig vergessen“ worden. „Viele sind ausgebrannt und können nicht mehr“, dabei leisteten sie als Systemerhalterinnen in der Krise einen enormen Beitrag. „Lassen Sie die Pädagog*innen, Kinder und Eltern nicht länger im Stich“, forderte Holzleitner.

NEOS-Bildungssprecherin Martina Künsberg Sarre forderte von ÖVP-Bildungsminister Martin Polaschek, den elementarpädagogischen Bereich endlich mit entsprechenden Mitteln auszustatten. „Er ist jetzt gefordert, hier bessere Rahmenbedingungen zu schaffen, um mehr Personal in die Kindergärten zu bringen.“

Wiener ÖVP fordert Maßnahmen von Stadtregierung

Die ÖVP forderte am Dienstag auf Wiener Ebene indes per Aussendung die SPÖ-NEOS-Stadtregierung zum Handeln auf: „Wir fordern endlich den flächendeckenden Einsatz von PCR-Lollipoptests in allen Wiener Kindergärten“, meinte Gemeinderätin Silvia Janoch. Was in anderen Bundesländern möglich sei, müsse auch in Wien möglich sein.

Stadtrat Christoph Wiederkehr (NEOS) habe es „leider verabsäumt, ein Konzept für mehr Sicherheit in Kindergärten vorzulegen“, meinten auch die Wiener Grünen-Bildungssprecher Julia Malle und Felix Stadler. „Anträge der Grünen zur Einführung von Lollipoptests und Luftreinigungsgeräten in allen Wiener Kindergärten wurden von SPÖ und NEOS immer abgelehnt.“

red, ORF.at/Agenturen

Externe Beratungen zum Thema Coaching, Supervision, Mobbing etc. 2022

Wir freuen uns, dass wir Ihnen wieder neue Termine
ab Jänner 2022 kostenlos für eine Beratung anbieten können.
Die Termine finden derzeit im Chancen Nutzen Büro 2., Johann-Böhm-Platz 1 oder 5., Hundsturm 13/21 statt.
Es gibt auch die Möglichkeit, eine Beratung online via Skype, Zoom, oder WhatsApp zu machen.

Dies ist ein Projekt über den ÖGB und das Sozialministerium, wodurch die Beratung kostenfrei zur Verfügung gestellt wird.

Für genauere Infos über noch freie Termine melden Sie sich unter 0676/8118 64454

Wir möchten Sie bitten, Termine die Sie nicht einhalten können
rechtzeitig abzusagen.

Margit POLLAK

Julia FICHTL

12.12.2021_Corona | Keine Änderung der aktuellen Regelungen bei 3G-Nachweis, Testung und Maskenpflicht

Die folgende Information hat die Dienstgeberin an alle Standorte der Stadt Wien Kindergärten geschickt

Liebe*r Leiter*innen,
liebe*r Mitarbeiter*innen,

die COVID-Schutzmaßnahmenverordnung des Bundes und die Wiener COVID-19-Schutzmaßnahmenbegleitverordnung der Stadt Wien wurden mit Ende des Lockdowns (12.12.2021) novelliert.

Für den Kindergarten- und Hortbereich kommt es zu KEINER Änderung.

Die Regelungen zu 3G-Nachweisen, Testungen und Masken vom 25.11.2021 für die verschiedenen Personengruppen sind demnach weiterhin aufrecht.

Das Dokument „Organisation des pädagogischen Alltags“ wurde minimal aktualisiert.

211213_Organisation des pädagogischen Alltags-nach_Lockdown.pdf

Margit POLLAK

Julia FICHTL

9.12.2021_Corona | Akutalisierte Informationen zu Ausstellung und Gültigkeit eines COVID-19-Risikoattests

Die folgende Information hat die Dienstgeberin an alle Standorte der Stadt Wien Kindergärten geschickt

Liebe Leiter*innen,
liebe Mitarbeiter*innen,

die Gesetzesbestimmungen bezüglich Ausstellung und Gültigkeit eines COVID-19-Risikoattests wurden geändert.

Alle COVID-19-Risikoatteste, die vor dem 3.12.2021 ausgestellt wurden, verlieren ab 15.12.2021 ihre Gültigkeit und müssen erneuert werden.

Die Ausstellung eines COVID-19-Risikoattests ist seit 3.12.2021 nur mehr zulässig, wenn
a) bei der betroffenen Person trotz dreifacher Impfung gemäß Impfschema für immunsupprimierte Personen weiterhin medizinische Gründe vorliegen, die einen schweren Krankheitsverlauf von COVID-19 annehmen lassen, oder
b) die betroffene Person aus medizinischen Gründen nicht gegen SARS-CoV-2 geimpft werden kann.

Jene Bediensteten, die bis zum 15.12.2021 noch kein neues COVID-19-Risikoattest vorlegen können, haben die Möglichkeit, bis zur endgültigen Abklärung Urlaub zu konsumieren. Nach Vorlage des Attests kann dieser rückwirkend in eine Freistellung umgewandelt werden.

• Übermitteln Sie die Risikoatteste von Mitarbeiter*innen über das Postfach personal@ma10.wien.gv.at an die Personalreferent*innen.
• Informieren Sie die zuständige Regionalleitung über die Freistellung.
• Im Sammelformular wird für die Tage der Freistellung dann wieder der Code „CR“ eingetragen.

Hinweis: Die Dienstgeberin hat die Möglichkeit, eine Bestätigung des COVID-19-Risikoattests durch eine Amtsärztin bzw. einen Amtsarzt bzw. den chef- oder kontrollärztlichen Dienst der Gesundheitskasse bzw. der KFA (bzw. der BVAEB) zu verlangen.
Der Anspruch auf Freistellung endet dann, wenn die von der Dienstgeberin verlangte Bestätigung des Attests nicht binnen 2 Wochen vorgelegt wird.

Bei etwaigen Fragen wenden Sie sich bitte an Ihren zuständigen Personalsachbearbeiter*in.

Bitte leiten Sie diese Information dringend an alle betroffenen Mitarbeiter*innen am Kindergarten- oder Hortstandort weiter.

Margit POLLAK

Julia FICHTL

9.12.2021_Corona | Information zu Omikron-Virusvariante – besonderes Vorgehen

Die folgende Information hat die Dienstgeberin an alle Standorte der Stadt Wien Kindergärten geschickt

Lieber Leiter*innen,
lieber Mitarbeiter*innen,

die neu entdeckte Variante des Corona-Virus schlägt in dieser Pandemie ein neues Kapitel auf.
Das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMSGPK) hat daher bundesweit die Vorgaben für das Kontaktpersonenmanagement angepasst.

Die Omikron-Virusvariante ist eine Variante mit einer die Immunabwehr umgehenden Mutation.
Da bisher noch sehr wenig über das mutierte Virus gesichert bekannt ist, gehen die Gesundheitsbehörden bei Verdachtsfällen wie folgt vor:
• Positive Proben von Gurgeltests werden auf die Omikron-Variante mit einer erneuten PCR überprüft.
• Sollte dabei ein Verdacht auf die Mutation entstehen, wird die betreffende Person sofort kontaktiert.
Bitte um sofortige Weitergabe der Information durch die betroffene Person an die Bildungseinrichtung.
• Die Verdachtsfälle werden im Anschluss nochmals einer Sequenzierung unterzogen.
• Sollte sich dabei der Verdacht nicht bestätigen, werden die verschärften Maßnahmen zurückgenommen.

Die spezielle Vorgangsweise für K1-Kontaktpersonen bei Verdacht bzw. bestätigen Fällen auf Omikron-Virusvariante ist hier für Sie zusammengefasst:

• Für K1 gilt in diesem Fall eine häusliche Quarantäne für 14 Tage nach dem Letztkontakt.
• Durchführung einer PCR-Testung nach Identifikation sowie am Tag 13 der Quarantäne.
• Keine Rückstufung von K1 auf K2 für Genesene und Geimpfte.
• Keine vorzeitige Freitestung für K1
• Sollte sich der Verdacht nicht bestätigen, werden die verschärften Maßnahmen zurückgenommen.

Teilen Sie in diesen speziellen Fällen bitte diesen neuen Elternbrief aus.
P:\public_Betrieb\07_Akutsituationen_Krisen_Katastrophen\07_Corona\Vorgehen_Verdacht_Erkrankung\Elternbrief_K1_OMIKRON.pdf

Elternbrief_K1_OMIKRON.pdf

Bitte beachten Sie: Um die grafische Darstellung nicht noch komplexer zu machen, wurde obenstehende Information auf Seite 4 allgemein ergänzt, aber nicht in alle Abläufen extra eingearbeitet.

NEU ist auch eine geänderte Herabstufung K2 und Impfgültigkeit:
In folgenden Fällen gibt es KEINE Herabstufung von K1 auf K2 mehr:
• Personen, welche ausschließlich einen Vektorimpfstoff (Vaxzevria von AstraZeneca und COVID-19 Vaccine Janssen von Johnsen & Johnsen) erhalten haben – ab 4 Monaten nach der 2. Impfung.
• Bei Verdacht auf eine Infektion des bestätigten Falles mit Omikron.
• Geimpfte/genesene Personen im Haushaltskontakt bzw. haushaltsähnlichen Kontakt, wenn während der Isolationsdauer die Schutzmaßnahmen nicht eingehalten werden können.
• Schwerwiegend immungeschwächte bzw. immunsupprimierte Personen.

Eine weitere Änderung betrifft die Anpassung der Gültigkeit von Impfungen für die Herabstufung.

Aktualisierte graphische Darstellung:
P:\public_Betrieb\07_Akutsituationen_Krisen_Katastrophen\07_Corona\Vorgehen_Verdacht_Erkrankung\00_grafischeDarstellungV18.pdf

Grafische Darstellung der Vorgehensweise bei Verdacht auf / Erkrankung an COVID-19

Gesundheitskompetenz für Eltern in Corona-Zeiten
Im Newsletter der MA11 wird auch noch auf kostenlose Online-Workshop für Eltern: Ärztinnen und Ärzte beantworten Fragen von Eltern zur COVID-19-Impfung hingewiesen.

Einladung-zu-Online-Workshops-fuer-Eltern.pdf

Bitte leiten Sie diese Einladung an die Bildungspartern*innen in Ihrer Bildungseinrichtung weiter. Danke.

Herzlichen Dank für die Umsetzung der neuen Vorgangsweisen.
Viel Freude mit den tanzende Schneeflocken und den Schneekindern, -frauen und –männern in den nächsten Tagen.

Margit POLLAK

Julia FICHTL

de_DEGerman
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