Altersteilzeit…
…die wichtigsten Punkte im Überblick
- für Beamt*innen und Vertragsbedienstete
- ab 1.1.2022 – früheste Antragsstellung
- Antrag frühestens 5 Jahre vor Erreichen des Regelpensionsalters
- Antrag ist grundsätzlich 3 Monate vor Beginn zu stellen
- Längstens 5 Jahre – mind. 40% höchstens 60% Stundenreduktion
- Vollzeit in den letzten 12 Monaten vor Beginn der AT oder um nicht mehr als 40% reduziert
- das ist während der Altersteilzeit nicht erlaubt:
– Nebenbeschäftigung – Mehrdienstleistungen
– Freijahr bzw. Freiquartal – Karenzurlaub
- Lohnausgleich von der DG beträgt 50% der entstandenen Lohnlücke
- Kein Rechtsanspruch
Margit POLLAK
Julia FICHTL