9.12.2021_Corona | Information zu Omikron-Virusvariante – besonderes Vorgehen

Die folgende Information hat die Dienstgeberin an alle Standorte der Stadt Wien Kindergärten geschickt

Lieber Leiter*innen,
lieber Mitarbeiter*innen,

die neu entdeckte Variante des Corona-Virus schlägt in dieser Pandemie ein neues Kapitel auf.
Das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMSGPK) hat daher bundesweit die Vorgaben für das Kontaktpersonenmanagement angepasst.

Die Omikron-Virusvariante ist eine Variante mit einer die Immunabwehr umgehenden Mutation.
Da bisher noch sehr wenig über das mutierte Virus gesichert bekannt ist, gehen die Gesundheitsbehörden bei Verdachtsfällen wie folgt vor:
• Positive Proben von Gurgeltests werden auf die Omikron-Variante mit einer erneuten PCR überprüft.
• Sollte dabei ein Verdacht auf die Mutation entstehen, wird die betreffende Person sofort kontaktiert.
Bitte um sofortige Weitergabe der Information durch die betroffene Person an die Bildungseinrichtung.
• Die Verdachtsfälle werden im Anschluss nochmals einer Sequenzierung unterzogen.
• Sollte sich dabei der Verdacht nicht bestätigen, werden die verschärften Maßnahmen zurückgenommen.

Die spezielle Vorgangsweise für K1-Kontaktpersonen bei Verdacht bzw. bestätigen Fällen auf Omikron-Virusvariante ist hier für Sie zusammengefasst:

• Für K1 gilt in diesem Fall eine häusliche Quarantäne für 14 Tage nach dem Letztkontakt.
• Durchführung einer PCR-Testung nach Identifikation sowie am Tag 13 der Quarantäne.
• Keine Rückstufung von K1 auf K2 für Genesene und Geimpfte.
• Keine vorzeitige Freitestung für K1
• Sollte sich der Verdacht nicht bestätigen, werden die verschärften Maßnahmen zurückgenommen.

Teilen Sie in diesen speziellen Fällen bitte diesen neuen Elternbrief aus.
P:\public_Betrieb\07_Akutsituationen_Krisen_Katastrophen\07_Corona\Vorgehen_Verdacht_Erkrankung\Elternbrief_K1_OMIKRON.pdf

Elternbrief_K1_OMIKRON.pdf

Bitte beachten Sie: Um die grafische Darstellung nicht noch komplexer zu machen, wurde obenstehende Information auf Seite 4 allgemein ergänzt, aber nicht in alle Abläufen extra eingearbeitet.

NEU ist auch eine geänderte Herabstufung K2 und Impfgültigkeit:
In folgenden Fällen gibt es KEINE Herabstufung von K1 auf K2 mehr:
• Personen, welche ausschließlich einen Vektorimpfstoff (Vaxzevria von AstraZeneca und COVID-19 Vaccine Janssen von Johnsen & Johnsen) erhalten haben – ab 4 Monaten nach der 2. Impfung.
• Bei Verdacht auf eine Infektion des bestätigten Falles mit Omikron.
• Geimpfte/genesene Personen im Haushaltskontakt bzw. haushaltsähnlichen Kontakt, wenn während der Isolationsdauer die Schutzmaßnahmen nicht eingehalten werden können.
• Schwerwiegend immungeschwächte bzw. immunsupprimierte Personen.

Eine weitere Änderung betrifft die Anpassung der Gültigkeit von Impfungen für die Herabstufung.

Aktualisierte graphische Darstellung:
P:\public_Betrieb\07_Akutsituationen_Krisen_Katastrophen\07_Corona\Vorgehen_Verdacht_Erkrankung\00_grafischeDarstellungV18.pdf

Grafische Darstellung der Vorgehensweise bei Verdacht auf / Erkrankung an COVID-19

Gesundheitskompetenz für Eltern in Corona-Zeiten
Im Newsletter der MA11 wird auch noch auf kostenlose Online-Workshop für Eltern: Ärztinnen und Ärzte beantworten Fragen von Eltern zur COVID-19-Impfung hingewiesen.

Einladung-zu-Online-Workshops-fuer-Eltern.pdf

Bitte leiten Sie diese Einladung an die Bildungspartern*innen in Ihrer Bildungseinrichtung weiter. Danke.

Herzlichen Dank für die Umsetzung der neuen Vorgangsweisen.
Viel Freude mit den tanzende Schneeflocken und den Schneekindern, -frauen und –männern in den nächsten Tagen.

Margit POLLAK

Julia FICHTL

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