Nein, zwischen einem MOG und einer MIB müssen mindesten 6 Monate liegen.
Ausnahme: steht eine Kündigung, seitens der Dienststelle, der*des Bediensteten im Raum und die MA2 braucht deshalb eine Beurteilung, darf diese mit Aktenvermerk, dass ein MOG stattgefunden hat, trotzdem stattfinden.