Spätestens 4 Monate vor dem gewünschten Antrittsdatum ist der Antrag auf Versetzung
- in den Ruhestand (Beamt*innen) bzw.
- die einvernehmliche Auflösung des Dienstverhältnisses unter Wahrung des Abfertigungsanspruchs (Vertragsbedienstete) im Dienstweg abzugeben.