Ja, das ist möglich. Allerdings gilt dann der Weg von der Örtlichkeit des mobilen Arbeitens zur Dienststelle (oder auch umgekehrt) nicht als Arbeitszeit. Bedeutet, die Arbeitszeit wird in diesem Fall unterbrochen und beginnt an der nächsten Örtlichkeit erst weiter zu laufen.
- Was ist verboten, wenn ich Teilzeit arbeite?
- Ab wann gibt es die Möglichkeit des mobilen Arbeitens und für wen?