Die folgende Information hat die Dienstgeberin an alle Standorte der Stadt Wien Kindergärten geschickt
Liebe*r Leiter*innen,
liebe*r Mitarbeiter*innen,
der Bund hat mit der COVID-19-Basismaßnahmenverordnung die bisher von ihm vorgeschriebenen COVID-19 Schutzbestimmungen für elementare Bildungseinrichtungen aufgehoben.
Auch in der Wiener COVID-19-Basismaßnahmenbegleitverordnung, welche seit 5. März 2022 in Kraft ist, ist nunmehr nur noch folgende Regelung vorgesehen:
Externe Personen, die den Kindergarten oder die Kindergruppe betreten, müssen auch weiterhin eine FFP2-Maske tragen.
Aufgrund der nach wie vor sehr hohen Inzidenzzahlen ist ein vorsichtiger Umgang mit der Pandemie weiterhin wichtig.
Deshalb werden ausgehend von
- den Empfehlungen der MA11
- dem Erlass der Stadt Wien zu „3G am Arbeitsplatz“
- den Empfehlungen in der Schule,
die bisher geltenden Regelungen in den städtischen Kindergärten und Horten weiterhin umgesetzt:
1. Personal
- Beim Betreten der elementaren Bildungseinrichtung ist ein 3G-Nachweis vorzuweisen und während des gesamten Aufenthaltes eine FFP2-Maske zu tragen. Dies ist durch den Erlass der Stadt Wien geregelt.
- Eine Ausnahme von der Verpflichtung eine FFP2-Maske zu tragen gibt es für die Tätigkeit in den Gruppen während der Arbeit mit Kindern.
NEU: IN Hort- und Familiengruppen ist nur von nicht vollständig immunisierten Personen eine FFP2-Maske zu tragen, wenn Schulkinder anwesend sind. - Das Personal, das über einen 2G-Nachweis verfügt (geimpft/genesen) hat einmal wöchentlich einen negativen PCR-Test vorzuweisen.
Ausnahme: Für Personen, die in den letzten 60 Tagen molekularbiologisch bestätigt eine Infektion mit SARS-CoV-2 durchgemacht haben, sind die Regelungen über die Teilnahme an Testungen nicht anzuwenden, damit es nicht zu falsch positiven Ergebnissen kommt. - Das Personal, das den 3G-Nachweis mittels Testzertifikat erbringt, hat diesen Nachweis mindestens dreimal wöchentlich in Form eines PCR-Tests zu erbringen.
2. Kinder
- Bis zum Beginn der Schulpflicht
Kinder bis zum Beginn der Schulpflicht müssen weder einen 3G-Nachweis erbringen noch eine Maske tragen. - Schulkinder
Schulkinder müssen einen 3G-Nachweis erbringen. Der vollständig geführte Ninja-Pass gilt dabei als solcher Nachweis.
3. Eltern und andere externe Personen
- Beim Betreten der elementaren Bildungseinrichtung ist ein 3G-Nachweis vorzuweisen und während des gesamten Aufenthaltes eine FFP2-Maske zu tragen
- Für Personen, die die elementare Bildungseinrichtung nur kurzfristig betreten (insbesondere Bring- und Abholsituation) ist ein 3G-Nachweis nicht erforderlich, eine FFP2-Maske ist jedoch zu tragen.
Bitte geben Sie diese Information an alle Mitarbeiter*innen am Kindergarten- und Hortstandort und an die Bildungspartner*innen weiter.
Bei Fragen wenden Sie sich an Ihre zuständige Regionalleitung Elementare Bildung.
Margit POLLAK
Julia FICHTL