Urlaub und Freistellung
Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen!
Da aufgrund der bevorstehenden Osterferien vermehrt Anfragen kommen,
ob Urlaub konsumiert werden muss oder die Freistellung seitens der MA10
in dieser Zeit aufrecht bleibt, hier die wichtigsten Informationen.
Der Urlaub gilt als genehmigt und muss daher angetreten werden wenn:
- Er bereits im Urlaubszettel eingetragen und unterschrieben wurde
- Er bereits im Sammelformuar eingetragen und unterschrieben wurde
Sollte der Urlaub lediglich am Kalender oder dem Dienstplan eingetragen
worden sein, handelt es sich um einen unverbindlichen Wunsch dem (weil
keine Unterschrift) noch nicht formell stattgegeben wurde. In diesem Fall
bleibt die Freistellung seitens der MA10 auch über die Osterferien aufrecht.
Freistellung bedeutet allerdings auch, dass Sie weiterhin
Rufbereitschaft haben und jederzeit, falls erforderlich, wieder in
den Dienst beordert werden können.
Bitte besuchen Sie weiterhin unsere Homepage sofair-fsg.at oder unsere
kostenlose App, die wir immer sehr rasch aktualisieren.
Wir bemühen uns weiterhin schnellstmöglich über neue Änderungen zu
informieren.
Bei Fragen können Sie sich jederzeit an uns wenden:
Margit Pollak – 01/4000/83744 oder per Mail margit.pollak@wien.gv.at
Julia Fichtl – 01/4000/83739 oder per Mail julia.fichtl@wien.gv.at
Achten Sie auf sich und bleiben Sie gesund!!!
Ihr SoFair-FSG-Team
Margit POLLAK
Astrid KONZETT-RAUSCHER