Für welche Anlässe darf ich Sonderurlaub beantragen?

Der*dem Bediensteten kann aus wichtigen persönlichen oder familiären Gründen oder aus einem sonstigen besonderen Anlass auf Antrag ein Sonderurlaub bis zu einem Höchstausmaß von maximal 3 Tagen pro Kalenderjahr gewährt werden. Dieser kann nur gewährt werden, wenn keine zwingenden dienstlichen Erfordernisse entgegenstehen und darf die den Anlass angemessene Dauer nicht übersteigen.

Ausnahme:
Für Dienstprüfungen der Stadt Wien (auch bei der Ausbildung zur*zum So-päd.), für die ein Prüfungsurlaub vorgesehen ist, wird ein zusätzlicher Sonderurlaub gewährt.

Anlassfall

Naheverhältnis bzw. Situation

Ausmaß

Eheschließung

Eigene (standesamtlich)

2 Tage

 

Eltern, Wahl-, Adoptiv-, Pflege- bzw. Stiefeltern Geschwister

leibliche Kinder, Wahl-, Adoptiv-, Pflege- und Stiefkinder (bzw. von der Lebensgefährtin/von dem Lebensgefährten*)

1 Tag

Für die Teilnahme an der
standesamtlichen Eheschließung, wenn diese an einem Arbeitstag stattfindet

Geburt

Für den Kindesvater

3 Tage 

Tag der Geburt und die beiden

darauffolgenden Arbeitstage

Scheidung

Eigene 

1 Tag 

Für den 1. Gerichtstermin

Eingetragene Partnerschaft

Eigene

2 Tage

je 1 Tag für Amtswege und den Tag der Eintragung

Auflösung

1 Tag 

Für den 1. Gerichtstermin

Todesfall

Ehegattin bzw. Ehegatte

Lebensgefährtin bzw. Lebensgefährte*

Eltern, Wahl-, Adoptiv,- Pflege- bzw. Stiefeltern leibliche Kinder, Wahl-, Adoptiv-, Pflege- und Stiefkinder (bzw. von der Lebensgefährtin/von dem Lebensgefährten*)

2 Tage

1 Tag für den Tag des Begräbnisses

1 Tag für Amtswege

Großeltern bzw. Urgroßeltern

Enkelkinder bzw. Urenkelkinder

Geschwister, Halb- bzw. Stiefgeschwister Schwiegereltern

Eltern der Lebensgefährtin/des Lebensgefährten*

1 Tag

Für die Teilnahme am Begräbnis, wenn dieses an einem Arbeitstag stattfindet

Pflegeschafts- angelegen- heiten

leibliche Kinder, Wahl-, Adoptiv-, Pflege- und Stiefkinder (bzw. von der Lebensgefährtin/von dem Lebensgefährten*)

1 Tag 

Für den 1. Gerichtstermin

Übersiedlung

Nur bei Wechsel des Hauptwohnsitzes

(maximal 1 Tag pro Kalenderjahr)

1 Tag

Innerhalb eines Monats der Ummeldung (ZMR)

* Lebensgefährtin bzw. Lebensgefährte= Person, die mit der Mitarbeiterin bzw. dem Mitarbeiter in einer (auch
gleichgeschlechtlichen) Lebensgemeinschaft lebt. Eine Lebensgemeinschaft ist im Allgemeinen eine Geschlechts-, Wohnungs- und Wirtschaftsgemeinschaft.

Version200229                           Stadt Wien – Kindergärten – FB Personalmanagement, Referat Personalverwaltung – Nr. 0441a
Datenschutzrechtliche Informationen: https://www.wien.gv.at/kontakte/ma10/ds-info/index.html

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