Oft sind die unterschiedlich gestaffelten Stunden, je nach Stundenausmaß, des pädagogischen Personals schon undurchsichtig und führen zu Verwirrung. Vor allem seit dem, mit dem Wiener Bedienstetengesetz, auch die Organisationszeit eingeführt wurde, die allerdings nur die Neuanstellungen ab 2018 betrifft oder auch die Umsteiger*innen.
Doch wofür ist nun die Vorbereitungszeit gedacht?
Diese ist klar definiert und wird für alle schriftlichen Vorbereitungen zur Verfügung gestellt.
- Planungen mit didaktischer Begründung und inhaltlicher Konkretisierung (Phasen, Schwerpunkte, schwerpunktunabhängig, Feste, Aktivitäten)
- Reflexionen (Phasen, Schwerpunkte, schwerpunktunabhängig, Feste, Aktivitäten)
- Gesprächsprotokolle
- Vorbereitung zu Entwicklungsgesprächen
- BIEB uvm….
Da diese Tätigkeit nicht im Gruppenraum neben den Kindern ausgeführt werden kann, ist sie ortsungebunden und kann somit zuhause erledigt werden. Da die VB bezahlte Arbeitszeit ist, die nicht am Dienstort verbracht wird, wird diese Zeit durch Abgabe der schriftlichen Arbeiten am Standort, durch die Leitung (bei der Leitung durch die RL) geprüft bzw. liegt in allen Gruppen auf.
Die Vorbereitungsstunden gelten ab sechs Stunden pro Woche (ausgehend von Vollzeit) als erbracht. Werden diese nun entgegen dem Zweck verwendet (z.B. für eine verpflichtende Weiterbildung) gilt meine Vorbereitungszeit für diese Woche als erbracht und es müssen somit keine schriftlichen Vor- bzw. Nachbereitungen mehr getätigt werden. Werden diese trotzdem eingefordert, müssten demnach Mehrdienstleistungen ausbezahlt oder in Freizeit ausgeglichen werden.
Gut beraten und vertreten durch Ihre
Personalvertretung SoFair-FSG
Margit POLLAK
Julia FICHTL