Die Remuneration aus Anlass des Dienstjubiläums beträgt:
- Bei einer Dienstzeit von 25 Jahren 2 Monatsbezüge
- Bei einer Dienstzeit von 40 Jahren 4 Monatsbezüge
- Bei einer Dienstzeit von 50 Jahren 6 Monatsbezüge
Als Grundlage für die Berechnung des Jubiläumsgeldes wird jener Monatsbezug herangezogen, der für den Monat gebührt, in den das Dienstjubiläum fällt.
Die Remuneration nach 40 Dienstjahren gebührt schon nach 35 Dienstjahren, wenn die*der Bedienstete aus dem Dienststand ausscheidet und zu diesem Zeitpunkt das 738 Lebensmonat vollendet hat.
Eine Treueentschädigung erhält die*der Beamt*in der Stadt Wien, welche*r durch Ruhestandsversetzung aus dem Dienststand ausscheidet. Scheidet die*der Beamt*in durch Tod aus, so sind die Hinterbliebenen anspruchsberechtigt.
Sie beträgt bei einer Dienstzeit von mindestens
25 Jahren 1 Monatsbezug
35 Jahren 2 Monatsbezüge
40 Jahren 2,5 Monatsbezüge
50 Jahren 3 Monatsbezüge
Dienstzeiten, die für das Dienstjubiläum maßgebend sind, gelten auch für die Treueentschädigung.