Praxisregelung Covid

Die folgende Information hat die Dienstgeberin an alle Standorte der Stadt Wien Kindergärten geschickt

Liebe*r Leiter*innen,
Liebe*r Mitarbeiter*innen,

für Praktikant*innen in allen Ausbildungsformen gelten derzeit folgende Regelungen:

An einzelnen Praxistagen und während der Praxiswochen ist ein 3G-Nachweis zu erbringen und MNS zu tragen.

  • geimpfte und genesene Praktikant*innen erbringen den Nachweis jeweils am Beginn des Praxistages bzw. der Praxiswoche bei der Leitung am Standort
  • ungeimpfte Praktikant*innen bringen für einen einzelnen Praxistag den Nachweis eines PCR-Tests. Während einer Praxiswoche müssen 3 x Testnachweise erbracht werden, davon mindestens 2x PCR-Tests (der erste Testnachweis muss am ersten Tag der Praxiswoche vorgelegt werden).

K2-Personen dürfen mit FFP2-Maske ihre Praxis absolvieren.

Vielen Dank, dass Sie unsere Praktikant*innen in ihrer Ausbildung im Berufsfeld – auch in Pandemiezeiten – begleiten! Bitte geben Sie diese Informationen an alle Mitarbeiter*innen weiter.

Margit POLLAK

Julia FICHTL

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