März 2023 – Langzeitkrankenstand für Beamt*innen

Bedienstete die sich im Langzeitkrankenstand befinden haben oftmals zu den gesundheitlichen Beschwerden und Sorgen, ab einem gewissen Zeitpunkt, auch mit Existenzängsten finanzieller Natur zu kämpfen. Diese blockieren womöglich sogar die Genesung, weshalb wir hier auf wesentliche Vorgehensweisen aufmerksam machen wollen.

Auf die Möglichkeit des sanften Wiedereinstiegs haben wir bereits in der Aussendung Sanfter Wiedereinstieg / Diensterleichterung hingewiesen.

Ich bin nun schon mehrere Monate lang krank. Wie lange bekomme ich noch mein normales Gehalt?

Der Ablauf der Entgeltfortzahlung gilt für Beamt*innen gleich den Bestimmungen der Vertragsbediensteten. Bitte siehe dazu März 2023 – Langzeitkrankenstand für Vertragsbedienstete.

Wie hoch ist mein finanzieller Verlust, wenn die Entgeltfortzahlung ausläuft?

Nebengebühren fallen weg, also die Beträge auf der rechten Seite des Gehaltszettels. Der Bruttobezug, sowie auch eventuelle Dienstzulagen bleiben weiterhin ungemindert erhalten.

Ich bin nun schon über ein halbes Jahr krank. Was passiert, wenn ich nicht bald gesund werde?

Beamt*innen die länger als ein Jahr dienstunfähig sind oder davon auszugehen ist, dass diese innerhalb eines Jahres ihre Dienstfähigkeit nicht mehr erlangen, gelten als dauernd dienstunfähig. Sie sind von Amts wegen in den Ruhestand zu versetzen (§68a Dienstordnung 1994). Das amtsärztliche Kalkül ist ausschlaggebend, damit ein solches Verfahren von der MA2 eingeleitet werden kann.

Was bekomme ich an Ruhestandsbezug, wenn ich aus gesundheitlichen Gründen gehen muss?

Gewerkschaftsmitglieder können uns nach einem durchgehenden Krankenstand von 6 Monaten kontaktieren. Wir nehmen ein fiktives Datum an und können so eine unverbindliche Vorberechnung anstellen, um Ihnen zumindest die finanzielle Sorge zu nehmen.

Eine Hinzurechnung von max. 10 Jahren laut §9 Pensionsordnung 1995 ist möglich, sollten Ihnen noch Zeiten fehlen. Zudem sind die Abschläge mit höchstens 18% gedeckelt.

Margit Pollak  margit.pollak@wien.gv.at  01/4000/83744

Julia Fichtl       julia.fichtl@wien.gv.at        01/4000/83739

Ich habe mich im Kindergarten mit COVID19 angesteckt und eine Berufskrankheit gemeldet. Diese wurde mir anerkannt. Nun werde ich deshalb in den Ruhestand versetzt, gibt es hier einen Unterschied?

Sofern Sie eine Versehrtenrente nach dem Unfallfürsorgegesetz 1967, aufgrund dieser Berufserkrankung erhalten, entfallen hier die Abschläge. Voraussetzung für eine Geldleistung in dieser Form ist ein mindestens drei – monatiger Krankenstand und eine Verminderung der Erwerbstätigkeit von zumindest 20%. Der kausale Zusammenhang muss unbedingt gegeben sein. Das bedeutet, Sie müssen wegen der Berufskrankheit und nicht wegen irgendwelcher anderen Erkrankungen in den Ruhestand versetzt werden. Diese Regelung kommt auch bei einem Dienstunfall zur Anwendung.

Gut beraten und vertreten durch Ihre
Personalvertretung SoFair-FSG

Margit POLLAK

Julia FICHTL

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