1) Unverzügliche telefonische Meldung der betroffenen Mitarbeiterin bzw. des betroffenen Mitarbeiters im jeweiligen Kindergarten bzw. Hort (jedenfalls vor dem festgesetzten Dienstbeginn) ⇒
2) Unverzüglich Meldung der Leitung per Mail an die Personalstelle ⇒
3) Übermittlung einer ärztlichen Bescheinigung, wenn die Krankheit länger als drei Tage dauert oder wenn dies von der Vorgesetzten bzw. dem Vorgesetzten verlangt wird ⇒
Die*der Mitarbeiter*in übermittelt die Kopie der schriftlichen Krankmeldung (Arbeitsunfähigkeitsmeldung) spätestens am vierten Tag der Krankheit dem Kindergarten bzw. Hort oder Campus. Diese ist immer mit Eingangsvermerk zu versehen und unverzüglich per E-Mail der Personalstelle zu übermitteln! Bei postalischer Zusendung ist immer das Datum des Poststempels gültig! Das Original verbleibt vorerst bei der Mitarbeiterin bzw. dem Mitarbeiter.
Krankmeldungen die mit dem Vermerk „bis auf weiteres“ ausgestellt sind, gelten max. 1 Monat. Bei länger andauerndem Krankenstand hat die*der Mitarbeiter*in neuerlich eine Bescheinigung zu übermitteln.
Bei länger andauernden Krankenständen haben die Mitarbeiter*innen immer nach Verlängerung des Krankenstandes, nach Wiederbestellung durch den Arzt eine Kopie der Arbeitsunfähigkeitsmeldung zu übermitteln. Diese ist dann unverzüglich an die Personalstelle weiterzuleiten.
Bei einem Krankenhausaufenthalt ist eine Aufenthaltsbestätigung ehest möglich zu übermitteln.
Bei einem Krankenstand aufgrund eines Dienstunfalles oder einer Berufskrankheit ist dieser Umstand umgehend der Leitung und von dieser der Personalstelle zu übermitteln. Sobald der Sozialversicherungsträger die schriftliche Information über Bewilligung oder Ablehnung schickt, ist die Personalstelle zu informieren. Die Dauer der Entgeldfortzahlungsanspruch könnte sich nämlich dadurch ändern.