Die folgende Information hat die Dienstgeberin an alle Standorte der Stadt Wien Kindergärten geschickt
Anhang:
Jobticket – Lehrlinge.pdf
Jobticket – Diensteintritt ab 1.1.2026.pdf
Jobticket – Diensteintritt vor 1.1.2026.pdf
Guten Tag,
wir möchten Sie über Änderungen beim Jobticket informieren.
Bedienstete, welche ab dem 1. Jänner 2026 ein neues Dienstverhältnis bei der Stadt Wien beginnen, haben im Rahmen des Jobtickets erst dann einen Anspruch auf Kostenersatz, wenn ihr Dienstverhältnis 30 Monate gedauert hat, wobei frühere Dienst- und Lehrverhältnisse zur Stadt Wien angerechnet werden.
Von dieser Grundregel gibt es folgende Ausnahmen:
- Lehrlingen gebührt der Kostenersatz bereits ab dem ersten Monat ihres Lehrverhältnisses.
- Auf Bedienstete, die vor dem 1. Jänner 2026 bereits Anspruch auf einen Kostenersatz nach der alten Regelung hatten, kommt die Verlängerung der Wartezeit auf 30 Monate nicht zur Anwendung.
Das bedeutet, dass alle Personen, die am 1. Jänner 2026 erstmals in ein Dienstverhältnis zur Stadt Wien aufgenommen werden, frühestens ab 1. Juli 2028 Anspruch auf den Kostenersatz haben.
Kostenersatz
Jahreskarten WIEN der Wiener Linien sowie sonstige gleichwertige Tickets (z.B. KlimaTickets) werden bis maximal 461,00 Euro bzw. aliquot mit maximal 38,42 Euro pro Monat refundiert.
Bedienstete, die Anspruch auf eine Jahreskarte JUGEND, SENIOR oder SPEZIAL der Wiener Linien haben, erhalten nur eine solche vergünstigte Jahreskarte refundiert, somit maximal 294,00 Euro bzw. maximal 24,50 Euro pro Monat. Dies gilt somit auch dann, wenn ein teureres, gleichwertiges Ticket (z.B. KlimaTicket) vorgelegt wird.
Lehrlinge, die Anspruch auf ein TOP-Jugendticket haben (dies sind Lehrlinge, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben), erhalten nur ein TOP-Jugendticket refundiert, egal welches Ticket sie tatsächlich vorlegen.
Neue Antragsformulare
Die ab 1.1.2026 zu verwendenden Antragsformulare sind auf P:\public_Personal\Jobticket sowie der Jobticket-Intranetseite der MA 2 abrufbar: https://www.intern.magwien.gv.at/web/m02/jobticket
Es werden drei unterschiedliche Formulare zur Verfügung gestellt für
- Bedienstete, die vor dem 1.1.2026 in den Dienst zur Stadt Wien eingetreten sind,
- Bedienstete, die ab dem 1.1.2026 in den Dienst zur Stadt Wien eingetreten sind, sowie
- Lehrlinge.
Bedienstete, die ab dem 1.1.2026 eingetreten sind, müssen auf dem Antrag zusätzliche Angaben zur Anspruchsberechtigung machen. Diese Angaben werden vom Fachbereich Personalmanagement geprüft.
Umstieg von einer Jahreskarte der Wiener Linien, die vor dem 1.1.2026 erworben wurde, auf eine Jahreskarte JUGEND bzw. SENIOR
Die Wiener Linien haben alle Inhaber*innen einer alten Jahreskarte zum Preis von 365,00 Euro, die aufgrund der neuen Tarifstruktur ab 1.1.2026 Anspruch auf eine vergünstigte Jahreskarte (insb. JUGEND) haben, angeschrieben und aktiv zum Umstieg aufgefordert.
In diesen Fällen muss der Umstieg auf ein vergünstigtes Ticket unbedingt an dienstaufsicht@ma10.wien.gv.at gemeldet werden, da hier der vom Verkehrsunternehmen rücküberwiesene Betrag wiederum an die Stadt Wien rückzuerstatten ist. Dies galt auch bisher schon für Personen, die wegen Vollendung des 65. Lebensjahres auf eine Jahreskarte für Senior*innen umgestiegen sind.
Die Informationen auf der Jobticket-Intranetseite der MA 2 werden in den nächsten Tagen laufend angepasst und erweitert.
Bei Fragen stehen Ihnen die Kolleg*innen der Stabstelle Dienstaufsicht und Personalcontrolling zur Verfügung!
Gut beraten und vertreten durch Ihre
Personalvertretung SoFair-FSG
Margit POLLAK
Hanna Gavrovic-Wolf
Julia FICHTL
