Nein, das Höchstausmaß der Pflegefreistellung gilt für ein Kalenderjahr und ist abhängig vom Alter der Kinder. Wichtig: das Höchstausmaß der Pflegefreistellung gilt jedoch für jeden Obsorgeberechtigten und nahen Angehörigen im selben Haushalt extra.
Der erhöhte Anspruch der 2ten Arbeitswoche gilt für Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr oder für Kinder im gemeinsamen Haushalt sofern erhöhte Familienbeihilfe gewährt wird, unabhängig vom Alter.