Die folgende Information hat die Dienstgeberin an alle Standorte der Stadt Wien Kindergärten geschickt
Liebe Leiterinnen und Leiter,
liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,
aufgrund der Ferien ist es für Hortkinder nicht möglich, zuvor in der Schule einen Covid-19 Test durchzuführen.
Um einen möglichst sicheren Hortbesuch in den Osterferien zu gestalten, müssen Hortkinder/Kinder in der Freizeit am Campus daher grundsätzlich am Montag (29.3.) und Mittwoch (31.3.) bzw. am ersten und dritten Tag des Hortbesuchs ein negatives Testergebnis vorweisen.
Bitte informieren Sie die Eltern und Obsorgeberechtigten mit diesem Elternbrief über diese Maßnahme.
Um sicherzustellen, dass Eltern die Information erhalten haben, lassen Sie sich die Kenntnisnahme der Information bitte bestätigen.
Kinder, die am Montag alleine in den Hort/Campus kommen und kein negatives Testergebnis mithaben, können nicht betreut werden.Kontaktieren Sie in diesem Fall umgehend die Eltern/ Obsorgeberechtigten.
Sobald ein Testergebnis vorliegt, kann ein Besuch im Hort/Campus-Freizeit stattfinden.
ACHTUNG: Diese Regelung gilt auch für die Freizeitbetreuung in den Osterferien durch MitarbeiterInnen der MA10 an den Bildungscampus-Standorte!
Bei Fragen unterstützt Sie Ihre zuständige Regionalleitung.
Margit POLLAK
Julia FICHTL