Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen!
Wichtige Informationen aus dem Fachbereich Personalmanagement zum Thema: (wurde per Mail an die Kindergärten versendet)
Fernbleiben als “Präventionsmaßnahme” ohne behördlich festgestelltes Risiko einer Ansteckung
Im Zusammenhang mit Covid-19 wird darauf hinweisen, dass
wenn ein Verdachtsfall auftritt, es in der Regel 2 Tage dauert, bis das Testergebnis vorliegt.
Müssen z.B. Kinder einer Klasse, die direkten Kontakt mit einem Verdachtsfall hatten (=K1), abgeholt werden, können Obsorgeberechtigte (=K2) ihrer Betreuungspflicht zu Hause nachkommen.
Es muss weder Urlaub noch Pflegefreistellung beantragt werden.
ANLAGEN:
200605_Info_Freistellung_MA_AnweisungMA15
200605_Info_Freistellung_MA_Obsorgeberechtigt
Margit Pollak – 01/4000/83744 oder margit.pollak@wien.gv.at
Julia Fichtl – 01/4000/83739 oder julia.fichtl@wien.gv.at
Margit POLLAK
Julia FICHTL