Darf mir als Gewerkschaftsmitglied die Teilnahme verwehrt werden?

Grundsätzlich soll die Teilnahme so vielen Gewerkschaftsmitgliedern wie
möglich gewährt werden – unter Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes. Einige Vorschläge wurden bereits in die Kurzinformation verpackt. Der Dienstbetrieb ist an diesem Vormittag eingeschränkt, trotzdem liegt die Letztverantwortung bei der Standortleitung. Bei Problemen wenden Sie sich bitte an Ihre Personalvertretung.

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