Warum gibt es im W-BedG. keine Nebengebühren mehr?

Wir alle kennen ihn, den Nebengebührenkatalog. Er ist dick wie ein Telefonbuch und unübersichtlich, weil es zu viele Zusatzleistungen der Mitarbeiter*innen gibt, die extra abgegolten werden. Außerdem sind diese Nebengebühren auch abhängig von der Anwesenheit der*des Bediensteten bzw. der Tätigkeit, die genau an diesem Tag ausgeübt wird.

Die younion hat es geschafft, im Zuge der Ausarbeitung des Wiener Bedienstetengesetzes diese „ehemaligen Nebengebühren“ auf ein Minimum zu reduzieren, indem diese weitgehend in das Grundgehalt inkludiert wurden.

Zusatzleistungen, die noch extra abgegolten werden, findet man nun sehr übersichtlich in der Vergütungsverordnung. Dazu gehören Überstunden, Sonn-und Feiertagsvergütungen bzw. -ablöse, Nachtarbeit, Bereitschaftsdienste und auch Vortragshonorare, welche nach wie vor extra verrechnet werden dürfen und in ihrer Vielfältigkeit aufgeschlüsselt sind.

In jenen Bereichen, wo steuerliche Vorteile vorhanden sind, wurden extra Gehaltsschemata eingezogen. Diese erhalten aufgrund der mit der Tätigkeit verbundenen besonderen Erschwernisse zusätzlich eine Erschwernisabgeltung von EUR 150 oder EUR 200. Die Verteilung dieser regelmäßig gleichbleibenden Zahlungen über das gesamte Jahr wirkt sich sowohl rechnerisch als auch administrativ positiv für die Bediensteten aus.

Bekomme ich auch eine Zulage, wenn mein*e Kolleg*in nicht krank ist, sondern an einem anderen Ort Dienst verrichtet?

Ja, für Pädagog*innen bei:

  • ganztägiger Auflösung der Doppelbesetzung oder Gruppenzusammenlegungen, infolge von Dienstabwesenheiten

Ja, für Assistent*innen:

  • als Assistent*in im Kinderdienst von mindestens 6 Stunden in einer Woche
  • bei ganztägiger Übernahme der Arbeit der*des fehlenden Assistent*in

 Kennzahlen:

9202 Assistent*in im Kinderdienst
9690 Zulage für fehlende*n Pädagogen*Pädagogin
9150 Zulage für fehlende*n Assistent*in

Der Anspruch auf diese Nebengebühren ergibt sich aufgrund einer Dienstabwesenheit.

Ganztägige Dienstabwesenheiten können Urlaub, Pflegefreistellung oder Krankheit betreffen, genauso aber auch Weiterbildungen, Qualitätszirkel oder die Aushilfe an einem anderen Standort, wegen akutem Personalmangel oder vakante Dienstposten.

Diese Anfrage wurde bereits vor längerer Zeit mit der Personalstelle besprochen.

Gut beraten und vertreten durch Ihre
Personalvertretung SoFair-FSG

Margit POLLAK

Julia FICHTL

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