2019 stellte der Europäische Gerichtshof (EuGH) in seinem Urteil fest, dass Teile der Bundesbesoldungsreform 2015 diskriminierend sind. Dem Wiener Landtag wurde deshalb eine Novelle vorgelegt, die die Diskriminierung beseitigen sollte. Die Vordienstzeitenregelungen wurden letztmalig mit der 2. Dienstrechtsnovelle 2020 geändert. Damit wurde die rechtliche Basis für die amtswegige Prüfung der Vordienstzeiten geschaffen.
Vermehrt langen jetzt die Parteiengehöre zu dieser Vordienstzeitenreparatur bei den Kolleg*innen ein. Die meisten verstehen nur „Bahnhof“ und brauchen eine Erklärung zu dem Juristendeutsch, das hier angeführt wird.
Zur Überprüfung wird der Dienstantritt bei der Stadt Wien herangezogen. Haben Sie also z.B. am 04.05.1990 bei der Stadt Wien zu arbeiten begonnen, gilt dieser Tag als Stichtag für die Ermittlung Ihrer Vordienstzeiten. Anhand der aufliegenden Unterlagen wird geprüft, ob Ihre Vordienstzeiten berufseinschlägige, gleichwertige oder sonstige Zeiten sind und ob sich aufgrund der neuen Rechtslage Ihr persönlicher Vorrückungsstichtag verändert oder ob alles so bleibt wie es ist.
Den Verhandlungen der younion_Die Daseinsgewerkschaft ist es zu verdanken, dass die Verringerung des Besoldungsdienstalters nicht mehr als 2 Jahre betragen darf.