Steht mir ein Fahrschein zu wenn ich den Dienstort wechsle?

Trete ich meinen Dienst in meinem Kindergarten an und fahre dann in eine andere Dienststelle, Kindergarten etc. und anschließend wieder in meinen Kindergarten zurück und beende dort meinen Dienst, bekomme ich 2 Fahrscheine.

Trete ich meinen Dienst in meinem Kindergarten an und fahre anschließend in eine andere Dienststelle, Kindergarten etc. und beende dort meinen Dienst, bekomme ich 1 Fahrschein. Dies gilt auch in umgekehrter Reihenfolge.

Trete ich meinen Dienst in einer anderen Dienststelle, Kindergarten, etc.
an und beende auch dort meinen Dienst steht mir KEIN Fahrschein zu.

Wenn ich einen Kurs besuche, bin ich da versichert?

Besucht eine Mitarbeiterin/ein Mitarbeiter einen Kurs in der Dienstzeit und es passiert ein Unfall, bei dem die Mitarbeiterin/der Mitarbeiter sich verletzt, ist eine Dienstunfallmeldung zu schreiben.

Wird ein Kurs im Urlaub, oder bei Überstundenrücknahme oder an einem ZK-Tag besucht, kann KEINE Dienstunfallmeldung geschrieben werden. Krankenversichert ist man jedenfalls. Wird die Mitarbeiterin/der Mitarbeiter in diesem Fall verletzt kann eine etwaige Entschädigung (Klage) ausschließlich gegenüber des Unfallverursachers zivilrechtlich eingeklagt werden.

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