13.01.2021_Corona | Information_wöchentliche Gurgeltests ab 18.01.2021

Folgende Information wurde von der Dienstgeberin an alle Kindergarten- und Hortstandorte ausgesandt

Liebe LeiterInnen,
liebe Stellvertretungen,
liebe MitarbeiterInnen,

es freut mich Ihnen mitteilen zu können, dass ab 18.01.2021 alle MitarbeiterInnen in den städtischen Kindergärten und Horten wöchentlich einen Gurgeltest durchführen können.

Die zu verwendende Software für die Administration der Personaldaten und Tests werden am 13. und 14.1.2021 an einigen Standorten pilotiert.

Einige Informationen möchte ich Ihnen schon jetzt zur Verfügung stellen, weitere Details sollen bis Ende der Woche folgen.

  1. Allgemeine Informationen:
  2. Das gesamte Wiener Stadtgebiet wird für die Testungen aus organisatorischen Gründen in 5 Sektoren (= 5 Wochentage) aufgeteilt.
  3. Für jeden Kindergarten/Hort wird es einen bestimmten Wochentag zum Testen und ein bestimmtes, vordefiniertes Zeitfenster für die Abholung der Gurgeltests geben (Liste folgt).
  4. Alle Standorte werden rechtzeitig mit dem notwendigen Bedarf an Gurgeltest durch die MobiHPs beliefert (geplant ist die Ausstattung mit Tests für die nächsten 4 Wochen)
  5. Bitte halten Sie eine Tasche oder ein Korb bereit, damit die ZustellerInnen die Gurgeltests aus der Überverpackung in die Tasche bzw. Korb geben können.
  6. Die Tests sind freiwillig.
  7. Alle MitarbeiterInnen, die an einem Standort tätig sind, können am vorgesehenen Wochentag gurgeln.
  8. Die Administration der Personendaten und die Verknüpfung mit der Gurgelprobe (Barcode am Röhrchen) erfolgt über eine Web-Applikation.
  9. Für Probleme bei der Nutzung der Web-Applikation steht eine eigene Service-Nummer („Help-Desk“) zur Verfügung.
  10. Das Verwenden eines Gurgeltests im Verdachtsfall ist natürlich weiterhin auch außerhalb des fixen „Gurgeltags“ möglich. Die dafür kommunizierte Vorgehensweise bleibt bestehen.
  • Berechtigungen für die Nutzung der Web-Applikation:

Das System unterscheidet 2 Userarten:

  • User für die Administration der Tests
  • User für die Einsicht der Testergebnisse/Befunde

Geplant ist, dass die Leitung und die 1. Stellvertretung dafür in den nächsten Tagen ein E-Mail mit einem Link zur Registrierung:

  • Die Stellvertretung als UserIn für die Administration.
  • Die Leitung als UserIn für die Befundabfrage.
  • Ausnahmen gibt es, wenn Leitungen oder Stellvertretungen länger nicht im Dienst sind.
  • Damit mehrere Personen zur Nutzung des Systems zur Verfügung stehen, wird die Rolle der Administration dann auch an die 2. Stellvertretung weitergegeben. Die Leitung kann diese Rolle vermutlich erst nächste Woche nach einer Umstellung im System übernehmen.
  • WICHTIG: Der Einstieg erfolgt immer über den Link im E-Mail. Speichern Sie daher das E-Mail ab bzw. speichern Sie sich die Einstiegsseite in ihrem Webbrowser.
  • Eine erste Kurzübersicht über den Prozessablauf finden Sie hier:

10112_Information_Prozessübersicht

  • Vorläufiges Handbuch:

Für alle, die schon ein bisschen Trockentraining machen und sich auch mit dem Aussehen, den Funktionen bekannt machen möchten, steht hier das vorläufige Handbuch zur Verfügung.

Bitte erschrecken Sie nicht hinsichtlich des Umfangs – es ist jeder einzelne Klick beschrieben und somit ist es sehr ausführlich.

Grundsätzlich sind viele Schritte selbsterklärend.

Anleitung für Kindergärten_2021012

Diese Unterlagen dienen als Vorab-Informationen.

Es kann sein, dass es aufgrund der Testläufe noch zu kleinen Anpassungen kommt. Die finale Version erhalten Sie rechtzeitig vor Testbeginn.

Es ist mir bewusst, dass der Umsetzungs- und Vorbereitungszeitraum sehr knapp bemessen ist.

Jedoch ist die Möglichkeit, dass sich prinzipiell alle MitarbeiterInnen 1x wöchentlich am Standort testen lassen können, eine sehr positive Entwicklung und eine notwendige Erweiterung der bestehenden Schutzmaßnahmen.

Wenn beim ersten Mal noch nicht alles reibungslos klappen sollte und Sie Hilfe benötigen, rufen Sie die Servicenummer (den „Helpdesk“) an. In der Woche darauf gibt es einen neuen Versuch, der sicher schon routinierter klappen wird!

Wenn der Zeitraum für die Umsetzung für Ihren Standort zu knapp sein sollte, dann machen Sie ab der nächsten Woche mit.

In vielen Köpfen sehr ich jetzt viele Fragezeichen auftauchen.

Bitte haben Sie ein bisschen Geduld und machen wir einen Schritt nach dem anderen.

Manches wird sich mit der realen Nutzung der Web-Applikation klären, manche Informationen werden Sie noch von mir erhalten.

Margit POLLAK

Julia FICHTL

Information der Dienstgeberin – Corona; Aktuelle Personalinformation 23.12.2020

Folgende Information wurde von der Dienstgeberin an alle Kindergarten- und Hortstandorte ausgesandt

Sehr geehrte MitarbeiterInnen, liebe Führungskräfte,

mit 17.12.2020 wurde die 3. Dienstrechts-Novelle 2020 im Wiener Landtag beschlossen (Kundmachung voraussichtlich Ende Dezember 2020). Seitens der MA 2 – Personalservice wurden dazu die wesentlichen Änderungen bzw. Neuerungen in Bezug auf die dienstrechtlichen Maßnahmen im Zusammenhangt mit COVID-19 übermittelt:

  • Schutzmaßnahmen aufgrund Zugehörigkeit zu einer Risikogruppe

Die Regelungen zum Schutz der COVID-19-Risikogruppe wurde zuletzt bis zum 31.12.2020 und mit Aussendung der MD bis 31.3.2021 verlängert. Angesicht der andauernden Pandemie wird die gesetzliche Grundlage und die entsprechende Verordnungsermächtigung des Magistrats nun bis 30.6.2021 verlängert.

Prinzipiell gilt nach Vorlage eines Risikogruppen-Attests folgende Regelung:

1.    Schutzmaßnahmen seitens der Dienstgeberin, die auch die Wegstrecken von und zur Arbeit beinhalten
2.    Homeoffice zu 100%
3.    Freistellung

Achtung: Die Vorlage eines COVID-19-Risiko-Attests beendet nicht einen andauernden Krankenstand (z. B. Langzeitkrankenstand). Eine Freistellung ist nur bei Vorliegen der Dienstfähigkeit der Mitarbeiterin/des Mitarbeiters möglich. Weiters ist während einer aufrechten COVID-19-Risikogruppen-Freistellung kein Krankenstand möglich!

  • Anordnung des Verbrauchs von Resturlaubsansprüchen aus Vorjahren

Die Dienstgeberin ist durch die COVID-19-Dienstrechts-Novelle befugt, den Verbrauch von Resturlaubsansprüchen aus Vorjahren im Umfang von maximal 80 Stunden (Teilzeit aliquot) anzuordnen. Auch diese Möglichkeit der Urlaubsanordnung von Seiten der Dienstgeberin wird ebenfalls bis 30.6.2021 verlängert.


Die genannten Änderungen treten mit 1. Jänner 2021 in Kraft.

Selbstverständlich stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus dem FB Personalmanagement für Fragen gerne unterstützend zur Verfügung.

Margit POLLAK

Julia FICHTL

Details zur Berufskrankheit COVID19

Wir weisen darauf hin, dass Infektionskrankheiten (Nr. 38 in der Liste der Berufskrankheiten) in bestimmten Berufen als mögliche Berufskrankheit anerkannt werden können. Im Zweifelsfall bitte immer die Meldung erstatten. Wir haben uns erlaubt die Aussendung der Dienstgeberin vom 11.12.2020 zusammenzufassen.

Meldepflicht einer möglichen Berufskrankheit durch das Coronavirus

Infektionskrankheiten – und damit auch COVID-19 – können, wenn sie durch Ausübung der Beschäftigung verursacht sind, als Berufskrankheiten anerkannt werden. Bei Verdacht auf eine Berufskrankheit durch Infektion mit dem Coronavirus sind jedenfalls Fälle zu melden, in denen ein positiver Labortest auf COVID-19 (SARS-CoV-2) vorliegt und der Verdacht auf einen beruflichen Zusammenhang gegeben ist. Berufsbedingte Ansteckungen in Krankenhäusern, Pflegeheimen, öffentlichen Apotheken (Wiener Gesundheitsverbund), in Einrichtungen und bei Beschäftigung in der öffentlichen Fürsorge, in Schulen, Kindergärten, im Gesundheitsdienst sowie in Laboratorien für wissenschaftliche und medizinische Untersuchungen und Versuche, können daher als Berufskrankheiten anerkannt werden.

  • Bei Beamtinnen und Beamten ist die Meldung der Berufskrankheit an das Unfallfürsorgereferat der MA 2 zu übermitteln.
  • Bei Vertragsbediensteten, deren Dienstverhältnis vor dem 1.1.2001 begründet wurde, ist die Meldung der Berufskrankheit an die Allgemeine Unfallversicherungsanstalt (AUVA) und nachrichtlich an das Referat besondere sozialversicherungsrechtliche Angelegenheiten der MA 2 zu übermitteln.
  • Bei vertraglich Bediensteten, deren Dienstverhältnis nach dem 31.12.2000 begründet wurde, sowie bei Lehrlingen ist die Meldung der Berufskrankheit an die Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB) und nachrichtlich an das Referat besondere sozialversicherungsrechtliche Angelegenheiten der MA 2 zu übermitteln.

Die Beurteilung, ob eine Berufskrankheit vorliegt, obliegt bei vertraglich Bediensteten dem Unfallversicherungsträger bzw. bei Beamtinnen und Beamten der MA 2. Bitte verwendet für die Meldung die Formulare des jeweiligen Unfallversicherungsträgers. Meldungen an das Unfallfürsorgereferat der MA 2 sind der Einfachheit halber ebenfalls über die Formulare der AUVA als auch der BVAEB möglich.

Margit POLLAK

Julia FICHTL

Freistellung für Schwangere

Seitens der Bundesregierung wurde wieder einmal auf die öffentlich Bediensteten vergessen, aber in Wien konnte die Forderung der Hauptgruppe 1 und der younion nach Dienstfreistellung für Schwangere in körpernahen Berufen sozialpartnerschaftlich umgesetzt werden.

Wir haben uns erlaubt die Aussendung der Dienstgeberin vom 11.12.2020 zusammenzufassen.

Dienstfreistellung für Schwangere in körpernahen Berufen (ab Beginn der 14.Schwangerschaftswoche)

Medizinische Erkenntnisse weisen darauf hin, dass bei Schwangeren, vor allem bei fortgeschrittener Schwangerschaft (ab Beginn der 14.Schwangerschaftswoche), COVID-19-Erkrankungen schwerer verlaufen können und schwangere Frauen daher häufiger auf der Intensivstation aufgenommen werden müssen. Dieses Risiko soll durch einen Freistellungsanspruch gemindert werden.

Bitte beachten Sie daher folgendes:

Werdende Mütter dürfen bis 31. März 2021 ab Beginn der 14. Schwangerschaftswoche bis zum Beginn eines Beschäftigungsverbotes nach § 3 Mutterschutzgesetz mit Arbeiten, bei denen ein physischer Körperkontakt mit anderen Personen erforderlich ist, nicht beschäftigt werden.

  • Voraussetzung für eine Freistellung ist, dass dieser Körperkontakt für die Ausübung der Tätigkeit erforderlich ist, wobei ein damit verbundener direkter Hautkontakt nicht zwingend erforderlich ist. Ein Körperkontakt liegt daher z.B. auch beim Tragen von Handschuhen oder Berühren einer bekleideten Person vor. Ein für den Beruf erforderlicher physischer Körperkontakt kommt beispielsweise bei Dienstleistungen von Gesundheits- und Krankenpflegerinnen, pädagogischen Mitarbeiterinnen in Kindergärten sowie teilweise Schulen vor. Grundsätzlich ist der Mindestabstand von einem Meter einzuhalten, weshalb ein fallweises Berühren nicht davon umfasst ist.
  • Bei Vorliegen dieser Voraussetzung muss die Dienstgeberin zunächst versuchen, durch Anpassung der Beschäftigung einen Körperkontakt zu vermeiden und den Mindestabstand einzuhalten. Dies kann durch Änderung der Arbeitsbedingungen erfolgen.
    • Ist dies nicht möglich, kann die Zuweisung eines anderen Arbeitsplatzes z.B. Mobiles Arbeiten (Home-Office) erfolgen.
    • Ist auch dies nicht möglich, besteht Anspruch auf Freistellung und Fortzahlung des bisherigen Entgelts.
  • Die Regelungen gelten vorerst bis zum Ablauf des 31. März 2021.

Margit POLLAK

Julia FICHTL

Aktuelle Maßnahmen zum Corona Virus!

Aktuelle Maßnahmen zum Corona Virus!

Seitens der Stadt Wien wurden am 30.11. und am 4.12.2020 folgende Maßnahmen, die von der Personalvertretung auch unterstützt werden, vorgegeben:

  • COVID-19-Risikogruppe

Der Zeitraum, in dem eine Freistellung von Bediensteten mit COVID-19-Risiko-Attest möglich ist, wird bis zum Ablauf des 31. März 2021 verlängert. Für die betroffenen Bediensteten ist Home-Office bis zu 100 % der Normalarbeitszeit bis zum Ablauf des 31. März 2021 möglich.

  • Einseitige Anordnung zum Verbrauch von Erholungsurlaub

Die Möglichkeit der Urlaubsanordnung von Seiten der Dienstgeberin wird bis 30. Juni 2021 verlängert, da nach wie vor aufgrund von äußeren Umständen eine Weiterbeschäftigung mancher Bediensteter nicht möglich ist bzw. der Bedarf an deren Dienstleistung weitestgehend entfällt. Die Anordnung des Verbrauchs von teilweise beachtlichen Resturlaubsguthaben aus Vorjahren im Umfang von maximal 80 Stunden soll hier einen Ausgleich schaffen.

  • Ausgleich der Gleitzeitsalden (gilt nur für Bedienstete im Verwaltungsbereich)

Im Zusammenhang mit dem Aussetzen der Grenzen des zulässigen Gleitzeitsaldos bis 30. Juni 2020 wird nunmehr der Zeitraum zum Ausgleich der Gleitzeitsalden bis spätestens 31. März 2021 verlängert.

  • Einreisebeschränkungen

Seitens der Bundesregierung wurden neuerliche Einreisebeschränkungen angekündigt. In diesem Zusammenhang darf auf den Punkt 13 „Urlaubsreisen in Risikogebiete“ in den FAQ Dienstrecht auf Coronainfo-Intern und auf die möglichen Folgen im Falle einer Dienstverhinderung, bei Kenntnis der gesundheitsbehördlichen Vorgaben, zumindest 24 Stunden vor Reisebeginn, verwiesen werden.

  • Massentestungen

Die Teilnahme der Bediensteten der Stadt Wien an den stattfindenden Massentestungen zur Eindämmung der Pandemie kann auch während der Dienstzeit erfolgen, sofern der Dienstbetrieb dadurch nicht gefährdet wird. Eine Anrechnung auf die Dienstzeit ist im unbedingt erforderlichen Ausmaß zulässig, sofern die Testung in der, dem Dienstort nächst gelegenen Teststation erfolgt. Die Abwesenheit ist in diesem Fall einer Absenz zur Erledigung dringender persönlicher Angelegenheiten gleichzusetzen, wie etwa ein unaufschiebbarer Arztbesuch!

Margit POLLAK

Julia FICHTL

Information der Dienstgeberin – Detailinformation zur “Massentestung”

Folgende Information wurde von der Dienstgeberin an alle Kindergarten- und Hortstandorte ausgesandt

Sehr geehrte Leiterin,
sehr geehrter Leiter,
liebe MitarbeiterInnen, 

wir haben nun mit dem Newsletter Nr. 34a der MA 11 weitere Informationen zur „Massentestung“ erhalten. Sie finden den Newsletter am Ende dieses E-Mails. 

Anmeldung:

Als MitarbeiterInnen einer Bildungseinrichtung nutzen Sie bitte diesen LINK zur Anmeldung.

https://www.oesterreich.gv.at/public/%C3%96sterreich-testet.html

Danach wählen Sie im Bereich „Tests für Lehrpersonen, Kindergartenpädagogen und das gesamte elementarpädagogische und schulische Verwaltungspersonal“ das entsprechende Bundesland aus, in welchem sie am Test teilnehmen möchten. 

In welchem Bundesland gehe ich testen – Wohnort- oder Arbeitsort?

Die Wahl des Standorts für die Testung ist flexibel und weder an Wohn- noch an Arbeitsort gebunden. Beachten Sie eventuelle unterschiedliche Testzeiträume und Abläufe in den unterschiedlichen Bundesländern. 

Weiterer Ablauf:

Nach erfolgreicher Terminbuchung wird eine Bestätigung über den Zeitpunkt und Ort der Testung übermittelt. Am Teststandort werden die Personaldaten überprüft. Dafür wird ein gültiger Lichtbildausweis und die Sozialversicherungsnummer benötigt. Bitte bringen Sie auch Ihre E-Card mit! Ihre Daten werden vor Ort mit einer eindeutigen Nummer eines Testkits verbunden, um sicherzustellen, dass es zu keiner Verwechslung von Testergebnissen kommen kann. 

Testergebnis:

Nach Probenentnahme an einem Wiener Standort durch einen Antigen-Test wird das Testergebnis zeitnah (nach einigen Minuten) übermittelt. Die getestete Person erhält per SMS/E-Mail auf die hinterlegte Telefonnummer oder E-Mail-Adresse einen Link zum Testergebnis. Das Testergebnis ist vor Ort abzuwarten. Zur Qualitätssicherung wird bei positivem Antigen-Test-Ergebnis gleich im Anschluss eine PCR-Testung (Gurgeltest) durchgeführt. 

Meldung der Ergebnisse an die Bildungseinrichtung:

Sollte Ihr Testergebnis positiv sein, melden Sie es bitte an Ihrem Dienstort (Hinweis: Es sind nur positive Testergebnisse zu melden!). Bitte beachten Sie dafür die übliche Vorgehensweise für die Meldung im Erkrankungsfall. 

Wichtig:

Ein negatives Testergebnis heißt lediglich, dass die Person zum Zeitpunkt der Testung negativ auf SARS-CoV-2 getestet wurde. Die Einschränkungen auf Basis der COVID-19-Notmaßnahmenverordnung sowie die allgemeinen Hygieneempfehlungen (Abstand halten, Hände waschen und soziale Kontakte einschränken) gelten unabhängig vom Testergebnis. 

Teilnahme:

Die Teilnahme an der Testung ist freiwillig, ermöglicht Ihnen jedoch eine klare Momentaufnahme Ihres aktuellen Infektionsstatus. Ob die Teilnahme an der Testung in der Dienstzeit stattfinden kann, ist aktuell von der Dienstgeberin noch in Abklärung. Wir geben Ihnen umgehend Bescheid, sobald es diesbezüglich Informationen gibt.  

Anbei übermitteln wir Ihnen ein diesbezügliches Schreiben von Bildungsminister Heinz Faßmann und Bildungsstadtrat Christoph Wiederkehr. 

Wir bedanken uns für Ihr Engagement und hoffen auf eine zahlreiche Teilnahme!

Margit POLLAK

Julia FICHTL

Gurgeltest, Massentest,…

Gurgeltest, Massentest,…?

Liebe Kolleginnen und Kollegen!

Die gestrige Weiterleitung des Newsletters der MA 11 hat bei den Bediensteten der Kindergärten für einige Verwirrung gesorgt, da diese auf den ersten Blick inhaltlich von der Vereinbarung, die die younion_Die Daseinsgewerkschaft, die Hauptgruppe 1 und die Personalvertretungen der Stadt Wien – Kindergärten, am vergangenen Montag beim runden Tisch mit Gesundheitsstadtrat Peter Hacker getroffen haben, abweicht.

Was ist der Grund für diese Verwirrung: Seitens der Bundesregierung wurden unabhängig von unserer Vereinbarung, Massentestungen für systemrelevante Berufe beschlossen. Diese Tests müssen umgehend umgesetzt werden.

Wer aber einen Grund zur Testung hat, darf natürlich einen Gurgeltest verwenden. Die Dienstgeberin hat uns versichert, dass genügend Test Kits vorhanden sind und diese auch ohne großen Aufwand nachbestellt werden können, sollte der Vorrat am Standort verbraucht sein. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die von der Bundesregierung getroffenen Maßnahmen der Massentests priorisiert wurden und wenn möglich auch vom Kindergarten- und Hortpersonal genutzt werden sollen.

Erfreulich ist es, dass die Gesundheitsbehörde bei K2 Personen empfiehlt, dass alle MitarbeiterInnen, die einen engen Kontakt zu einem positiv getesteten Kind hatten und sich in einer elementaren Bildungseinrichtung befinden, von der Möglichkeit eines Gurgeltests Gebrauch machen sollen.

Bitte bleiben Sie gesund und Danke für Ihren täglichen, unermüdlichen Einsatz.

Mit freundlichen Grüßen
Manfred Obermüller

Wien behebt Fehler der Bundesregierung!

Liebe Kolleginnen!
Liebe Kollegen!

Neue Vorgaben des Gesundheitsministeriums sorgen für große Verunsicherung in den Kindergärten.
Laut Wunsch der Bundesregierung werden plötzlich Personen mit engem Kontakt zu positiv getesteten Kindern bis zum Ende der 4. Schulstufe nur noch als Kontaktpersonen der Kategorie 2 (K2) eingestuft.
Sprich: Erkrankt ein Kind im Kindergarten, wird das Personal nicht mehr getestet und muss ganz normal weiterarbeiten.

Manfred Obermüller, Vorsitzender der Hauptgruppe 1 in der younion _ Die Daseinsgewerkschaft: „Diese Vorgehensweise ist völlig verantwortungslos. Meine KollegInnen in den Kindergärten sind tragende Säulen des gesamten Systems. Und so muss man sie auch behandeln. Wir haben sofort Kontakt mit Gesundheitsstadtrat Peter Hacker aufgenommen und um einen Termin gebeten. Unser Wunsch war, dass die Stadt Wien die Fehler der Bundesregierung behebt.“

Keine 48 Stunden später gab es nicht nur das Gespräch, bei dem auch alle Fraktionen in der younion _ Die Daseinsgewerkschaft, Gesundheitsexperten, Daniela Cochlar (Leiterin MA 10), Jochen Haidvogl (Leiter MA 15) und Karin Broukal (MA 11) vertreten waren, sondern auch konkrete Maßnahmen: Die Stadt Wien testet alle Personen in elementaren Bildungseinrichtungen, wenn sie es wünschen. Unabhängig davon, wie sie die Bundesregierung einstuft.

Judith Hintermeier, selbst Kindergarten-Pädagogin und Bundesfrauenreferentin in der younion _ Die Daseinsgewerkschaft: „Zusätzlich haben wir vereinbart, dass sich das Kindergarten-Personal ab 7. Dezember ein Mal in der Woche freiwillig testen lassen kann. Denn ein einmaliges Massen-Screening, wie es die Bundesregierung plant, zeigt nur eine Momentaufnahme, dabei braucht es regelmäßige Kontrolle. Und die liefert nun Wien.“

Christian Meidlinger, Vorsitzender der younion _ Die Daseinsgewerkschaft, abschließend: „Wir bedanken uns bei Gesundheitsstadtrat Peter Hacker und seinem Team für das rasche Eingreifen. Peter Hacker hat große Wertschätzung für alle Beschäftigten in den ersten Bildungseinrichtungen gezeigt. Es ist gut zu wissen, dass in Wien die Sozialpartnerschaft im Sinne der KollegInnen auch in Krisenzeiten funktioniert. Und es zeigt auch, dass die Arbeit der KollegInnen in Wien sehr geschätzt wird.“

Mit freundlichen Grüßen
Manfred Obermüller

Rasch die Fehler der Bundesregierung beheben!

Rasch die Fehler der Bundesregierung beheben!

Auf Grund der Vorgaben des Gesundheitsministeriums erfolgte eine Neubewertung von Corona-Infektionen in den ersten Bildungseinrichtungen: Personen mit engem Kontakt zu positiv getesteten Kindern bis zum Ende der 4. Schulstufe werden nur noch als Kontaktpersonen der Kategorie 2 (K2) eingestuft. 

Das bedeutet: Ist ein Kind bis zum Volksschulalter oder jünger positiv, können die  Kontaktkinder und das Kontaktpersonal weiterhin den Kindergarten/Hort in ihrer Stammgruppe besuchen – auch ohne Test!  

Margit Pollak, Vorsitzender-Stellvertreterin der Hauptgruppe 1: „Die Beschäftigten können diese Neubewertung nicht nachvollziehen.  Wir fordern die Offenlegung der zugrundliegenden Daten oder eine Rücknahme! Schließlich verbringt das Personal viele Stunden mit den möglicherweise positiven Kindern“. 

Judith Hintermeier, Bundesfrauenreferentin der younion _ Die Daseinsgewerkschaft: „Wir brauchen auf jeden Fall mehr und schnellere Tests, um den Betrieb aufrecht erhalten zu können. Die Bundesregierung muss endlich Verantwortung für die tragenden Säulen in unserem Land übernehmen!“. 

Manfred Obermüller, Vorsitzender der Hauptgruppe 1: „Um die Versäumnisse und Fehlentscheidungen der Bundesregierung auszugleichen, haben wir um einen raschen Termin bei Gesundheitsstadtrat Peter Hacker gebeten, der uns bereits auch zugesagt wurde.  In Wien suchen wir jetzt sozialpartnerschaftlich nach raschen Lösungen!“. 

m: post@hg1.wien.gv.at       

Margit POLLAK

Julia FICHTL

Kindergartenbesuch von Kindern mit einem positiven Familienangehörigen

Kindergartenbesuch…

…von Kindern mit einem positiven Familienangehörigen?

Einige verunsicherte Anfragen haben uns erreicht, wonach Kinder von Corona positiv getesteten Eltern in den Kindergarten gebracht wurden bzw. gebracht werden sollten. Es galt die Annahme, dass diese Kinder zur Betreuung angenommen werden müssen da sie, laut Änderung des Gesundheitsministeriums, nun nur noch als K2 Personen gelten aufgrund ihres Alters.

Dies gilt allerdings NUR für den Kontakt in der Bildungseinrichtung und auch nur dann, wenn die positiv getestete Kontaktperson ein anderes Kind ist.

Wenn also die Mutter eines Kindes positiv auf Corona getestet wurde, MUSS auch das Kind solange zuhause bleiben bis die Quarantäne der Mutter beendet ist.

Margit POLLAK

Julia FICHTL

de_DEGerman
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