Hort bzw. Campusbesuch an schulautonomen Tagen bzw. in den Sommerferien

Die folgende Information hat die Dienstgeberin an alle Standorte der Stadt Wien Kindergärten geschickt

Liebe Leiterinnen und Leiter,
liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,

an den schulautonomen Tagen und in den Sommerferien ist es für Hortkinder/Kinder in der Freizeit am Campus nicht möglich, zuvor in der Schule einen Covid-19 Test durchzuführen.

Um einen möglichst sicheren Hortbesuch an diesen Tagen zu gestalten, müssen daher Hortkinder/Kinder in der Freizeit am Campus wie schon in den Osterferien am

  • Schulautonomen Tag
  • Immer am ersten und dritten Tag einer Woche des Hortbesuchs

ein negatives Testergebnis vorweisen.

Bitte informieren Sie die Eltern und Obsorgeberechtigten mit diesem Elternbrief über diese Maßnahme.

Um sicherzustellen, dass Eltern die Information erhalten haben, lassen Sie sich die Kenntnisnahme der Information bitte bestätigen.

Elternbrief_Hort_schulautonom_Sommer.pdf

Kinder, die am schulautonomen Tag bzw. am ersten Betreuungstag einer Woche alleine in den Hort/Campus kommen und kein negatives Testergebnis mithaben, können nicht betreut werden.

Kontaktieren Sie in diesem Fall umgehend die Eltern/Obsorgeberechtigten.

Sobald ein Testergebnis vorliegt, kann ein Besuch im Hort/Campus-Freizeit stattfinden.

ACHTUNG: Diese Regelung gilt auch für die Freizeitbetreuung in den Sommerferien durch MitarbeiterInnen der MA10 an den Bildungscampus-Standorten!

Bei Fragen unterstützt Sie Ihre zuständige Regionalleitung.

Margit POLLAK

Julia FICHTL

Fragen & Antworten zur Impfung und Testung (MA 11 News – Elementarpädagogik 24/2021)

Die folgende Information hat die Dienstgeberin an alle Standorte der Stadt Wien Kindergärten geschickt

Liebe Leiterinnen und Leiter,
liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, 

die MA11 hat uns im aktuellen Newsletter Fragen & Antworten zu den Themen Impfung und Testung übermittelt.

MA 11 News – Elementarpädagogik 24/2021

Bitte geben Sie die Informationen auch an die MitarbeiterInnen am Standort weiter.

Bei Unklarheiten oder Fragen kontaktieren Sie bitte Ihre zuständige Regionalleitung. 

Ich wünsche Ihnen allen einen schönen, sonnigen Tag.

Margit POLLAK

Julia FICHTL

Klarstellung zu einem internen Aktenvermerk betreffend Corona

Die folgende Information hat die Dienstgeberin an alle Standorte der Stadt Wien Kindergärten geschickt

Sehr geehrte Führungskräfte der Stadt Wien – Kindergärten,

liebe KollegInnen,

in Zusammenhang mit der Einhaltung dienstlicher Vorgaben wurde ein interner Aktenvermerk der Stadt Wien – Kindergärten einer breiteren Öffentlichkeit zugespielt und ist nun im Internet und auch in einer Tageszeitung einsehbar. Ich schreibe Ihnen diese Nachricht, um Ihnen die Möglichkeit zu bieten, kursierende Gerüchte und mediale Darstellungen für sich selbst einordnen zu können.

Kindergärten und Horte sind systemrelevante Einrichtungen, auch in herausfordernden Zeiten kommen wir unserem Bildungsauftrag nach und ermöglichen die Vereinbarkeit von Beruf und Familie in Wien.

Es liegt in meiner Verantwortung als Abteilungsleiterin der Stadt Wien – Kindergärten, dass die Einhaltung von Corona-Schutzmaßnahmen im vorgesehenen Ausmaß gegeben ist.

Die Pandemie-Situation stellt zweifellos eine besondere Herausforderung dar, für uns als Organisation, aber auch für die Menschen in unseren Bildungseinrichtungen. Dennoch müssen wir auf die Einhaltung der Corona-Schutzmaßnahmen achten. Diese gelten selbstverständlich für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Wir sind eine Organisation mit rund 8.600 Beschäftigten und im Bereich der stadteigenen Kindergärten und Horte stehen wir für über 37.000 Kinder und ihr Familien bereit.

Von Seiten der Dienstgeberin wird erwartet, dass notwendige Maßnahmen zur Corona-Prävention im Dienstbetrieb uneingeschränkt mitgetragen werden. In ganz wenigen Einzelfällen müssen KollegInnen von deren Vorgesetzen explizit und im äußersten Fall auch schriftlich auf die Einhaltung der Schutzmaßnahmen und der betrieblichen Regelung hingewiesen werden. In Zusammenhang mit der Corona-Pandemie kann eine dienstliche Infragestellung, Verunsicherung und Gefährdung anderer Personen in der Tätigkeit als Vertreterin oder Vertreter der Stadt Wien seitens der Dienstgeberin nicht akzeptiert werden.

Es hilft allen Beteiligten, wenn Gerüchte und Informations-Bruchstücke nicht weitergetragen werden. Der Schutz der Persönlichkeitsrechte aller MitarbeiterInnen ist mir ein großes Anliegen.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung!

Margit POLLAK

Julia FICHTL

Aktuelle Information zu Kindergartenpflicht, Gurgeltests und K1/K2 Regelung (MA11 News Elementarpädagogik 18/2021)

Die folgende Information hat die Dienstgeberin an alle Standorte der Stadt Wien Kindergärten geschickt

Liebe Leiterinnen und Leiter,liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die MA11 hat uns folgenden Newsletter übermittelt.

Elementarpädagogik Aktuell

Bitte leiten Sie die Informationen des Newsletters bzgl.

  • Entfall der Kindergartenpflicht von 6.4.2021 bis 9.4.2021
  • Berufsgruppentestung: Gurgeltest ab KW 14 2x wöchentlich möglich (neue Abholtageliste folgt!)
  • Information zur Regelung K1/K2

an alle MitarbeiterInnen Ihres Standorts weiter. 

Die grafische Darstellung in Bezug auf das Vorgehen bei COVID-19 Verdacht/Erkrankung wurde schon aktualisiert.

Die Textversion 00_Vorgehensweise_Bildungseinrichtung und der Elternbrief werden aktuell noch überarbeitet und nachgeschickt.

Bitte verwenden Sie im Bedarfsfall vorübergehend diesen Elternbrief:

P:\public_Betrieb\07_Akutsituationen_Krisen_Katastrophen\07_Corona\Vorgehen_Verdacht_Erkrankung\1.3A_Elternbrief_Bildungseinrichtungen_COVID-Erkrankungsfall_25_03_2021.docx 

Danke an Sie und Ihr Team für die Einhaltung und Umsetzung der Maßnahmen.

Margit POLLAK

Julia FICHTL

Hort bzw. Campusbesuch in den Osterferien (MA 11 – News – Elementarpädagogik 17/2021)

Die folgende Information hat die Dienstgeberin an alle Standorte der Stadt Wien Kindergärten geschickt

Liebe Leiterinnen und Leiter,
liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, 

aufgrund der Ferien ist es für Hortkinder nicht möglich, zuvor in der Schule einen Covid-19 Test durchzuführen.
Um einen möglichst sicheren Hortbesuch in den Osterferien zu gestalten, müssen Hortkinder/Kinder in der Freizeit am Campus daher grundsätzlich am Montag (29.3.) und Mittwoch (31.3.) bzw. am ersten und dritten Tag des Hortbesuchs ein negatives Testergebnis vorweisen.

Bitte informieren Sie die Eltern und Obsorgeberechtigten mit diesem Elternbrief über diese Maßnahme.

Elternbrief_20210323

Um sicherzustellen, dass Eltern die Information erhalten haben, lassen Sie sich die Kenntnisnahme der Information bitte bestätigen
Kinder, die am Montag alleine in den Hort/Campus kommen und kein negatives Testergebnis mithaben, können nicht betreut werden.Kontaktieren Sie in diesem Fall umgehend die Eltern/ Obsorgeberechtigten.
Sobald ein Testergebnis vorliegt, kann ein Besuch im Hort/Campus-Freizeit stattfinden. 

ACHTUNG: Diese Regelung gilt auch für die Freizeitbetreuung in den Osterferien durch MitarbeiterInnen der MA10 an den Bildungscampus-Standorte! 

Bei Fragen unterstützt Sie Ihre zuständige Regionalleitung.

Margit POLLAK

Julia FICHTL

Aktualisierung Ablauf Meldungen bei COVID-19 Verdacht & Erkrankung

Die folgende Information hat die Dienstgeberin an alle Standorte der Stadt Wien Kindergärten geschickt

Liebe Leiterinnen und Leiter,
liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,

der Stadt Wien-Gesundheitsdienst (MA15) hat nun die neuen Regelungen und Vorgangsweisen bei COVID-19 Verdacht bzw. Erkrankung übermittelt (MA 11 News Elementarpädagogik 15/21).

Die neuen Vorgangsweisen sollen ab sofort umgesetzt werden.

Der grundlegende Ablauf ist gleich geblieben. Die wichtigsten Änderungen sind:

  • Es sind nun die letzten 96 Stunden (statt 48) vor dem letzten Kontakt relevant.
  • Die Quarantäne wird grundsätzlich von 10 auf 14 Tage  verlängert.
  • Die Quarantäne kann mit negativem Test am 10.Tag verkürzt werden.
  • Der Besuch des Kindergarten/Hortes ist allerdings vorzeitig nur möglich, wenn die Stammgruppe des Kindes schon wieder in Betrieb ist und Eltern das negative Testergebnis des Kindes vorzeigen.
  • Personen, die in den letzten 6 Monaten an COVID-19 erkrankt waren, gelten wieder als K1

Alle Änderungen/Neuerungen wurden in die grafische Darstellung eingearbeitet.

00_grafischeDarstellungV7_ab 15.3.21

Die Gesundheitsbehörden ersuchen darüber hinaus auch während der Schließung ganzer Standorte zusätzliche Erkrankungsfälle zu melden.

Nur so ist eine laufende Bewertung des Infektionsgeschehens am Standort durch die Gesundheitsbehörden möglich.

Abschließend wurde nochmals darauf hingewiesen, dass geimpfte MitarbeiterInnen vorerst weiterhin den allgemeinen Vorgaben unterliegen. Das betrifft auch die regelmäßigen Testungen.

Herzlichen Dank an alle für die Unterstützung bei der Umsetzung der aktualisierten Maßnahmen und der Erfüllung der Meldungspflichten im Zusammenhang mit COVID-19.

Margit POLLAK

Julia FICHTL

Impfung – weitere Termine

Folgende Information wurde von der Dienstleitung an die Kindergarten- und Hortstandorte gesendet:

Liebe Leiterinnen und Leiter,

liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,

die MA 11 hat uns mit dem aktuellen Newsletter weitere Informationen zur Impfung und zusätzlichen Impfterminen zur Verfügung gestellt.

Ein Informationsblatt mit den häufigsten Fragen (FAQs) zur Impfung und zum Impfstoff finden Sie hier.

Außerdem gibt es erste Informationen zu den neuen Quarantänebestimmungen.

Die Elternbriefe und Vorgangsweisen werden derzeit überarbeitet und gesondert übermittelt.

Bitte leiten Sie diese Information an alle MitarbeiterInnen an Ihrem Standort weiter.

Herzlichen Dank und liebe Grüße

Sehr geehrte Betreiberin!
Sehr geehrter Betreiber!

 Vielen Dank für die Unterstützung der Impfaktion der Stadt Wien für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in elementaren Bildungseinrichtungen. Leider waren aufgrund der hohen Nachfrage an einer COVID-19-Schutzimpfung in den letzten Tagen keine Termine verfügbar.

Zusätzliche Impftermine
Umso mehr freut es uns, Ihnen mitteilen zu können, dass die Stadt Wien für Wiener Schulen und elementare Bildungseinrichtungen zusätzliche Termine bereitstellt. Die Impftermine finden zwischen 22. bis 25. März im ACV (Austria Center Vienna, Bruno-Kreisky-Platz 1, 1220 Wien) statt.

Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von elementaren Bildungseinrichtungen, die sich auf Impfservice.wien registriert haben, erhalten am Donnerstag, dem 11. März 2021 ab späten Nachmittag eine SMS bzw. Email zur Terminbuchung. Somit wird sichergestellt, dass alle impfwilligen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in elementaren Bildungseinrichtungen noch im März geimpft werden.

Als Impfstoff wird wie bisher AstraZeneca verwendet. Nach der Freigabe von AstraZeneca für Personen über 65 durch das Nationale Impfgremium wird dieser auch für Personen über 65 Jahre und Risikogruppen verwendet. Ausgenommen sind wie bisher nur Personen, die einer Hochrisikogruppe angehören.

Bitte stellen Sie wie bisher dem Personal an Ihrem Standort eine entsprechende Bestätigung aus. Die Bestätigung muss gemeinsam mit der E-Card, einem Lichtbildausweis, dem Impfpass und dem ausgefüllten Impffragebogen bei der Impfung vorgelegt werden. Der Link zum Impffragebogen wird mit der Terminbestätigung übermittelt. Bitte beachten Sie auch, dass in der Impfstraße eine FFP2-Maske getragen werden muss.
Alle Personen, die einen Termin für ihren Erststich gebucht haben, werden vom Impfservice Wien bezüglich einer Terminvereinbarung für den Zweitstich kontaktiert.
Die Beantwortung der häufigsten Fragen (FAQs) zur Impfung und zum Impfstoff finden Sie im Anhang “Wichtige Informationen zur Impfung“.

Neue Quarantänebestimmungen
Wir möchten Sie darüber hinaus darauf hinweisen, dass aufgrund der Mutationen des COVID-19-Virus die allgemeine Quarantäne für erkrankte Personen und Kontaktpersonen der Kategorie 1 von 10 auf 14 Tage verlängert wird. Nach 10 Tagen ist nach einer negativen Testung (bzw. CT-Wert über 30) ein vorzeitiges Ende der Quarantäne möglich. Der Besuch der elementaren Bildungseinrichtung ist jedoch immer erst nach 14 Tagen möglich
Die Elternbriefe und SOPs werden derzeit überarbeitet und gesondert übermittelt.

Nochmals vielen Dank für Ihre Unterstützung und bleiben Sie gesund!

Margit POLLAK

Julia FICHTL

Ergänzende Informationen zu COVID-19-Impfung

Folgende Information wurde von der Dienstgeberin an die Standorte der Stadt Wien Kindergärten gesendet

Liebe Leiterinnen und Leiter,
liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,  

Impftermine sind Montag bis Sonntag zwischen 7:00 – 18:30 Uhr wählbar und finden im Austria Center Vienna (22., Bruno-Kreisky-Platz 1) statt.
Nach Möglichkeit sollten Sie Ihren persönlichen Impftermin außerhalb der anwesenheitspflichtigen Dienstzeit wählen. Ist dies nicht möglich, kann der Termin unter Berücksichtigung der Aufrechterhaltung des Betriebs auch in der Dienstzeit stattfinden, z.B. unter Nutzung von Randstunden.
Es dürfen keine Mehrstunden aufgrund des Impftermins anfallen. Bitte nutzen Sie auch die Möglichkeit des Diensttauschs.  

Bitte beachten Sie bei der Koordination,

  • dass es trotz eines fixen Termins zu Wartezeiten kommen kann.
  • dass es wie bei jeder anderen Impfung zu einer Impfreaktion kommen kann.  

Bitte stimmen Sie sich unbedingt mit der Standortleitung ab, um die Aufrechterhaltung des Betriebs sicherzustellen.  

Ich bedanke mich bei Ihnen für die gute und durchdachte Organisation am Standort, mit der Sie MitarbeiterInnen die Teilnahme an der Impfung und gleichzeitig den pädagogischen Alltag für die Kinder ermöglichen.

Margit POLLAK

Julia FICHTL

Aktualisierung Vorgehensweise Erkrankung “mehrere Kinder einer Gruppe”

Folgende Information wurde von der Dienstgeberin an die Standorte der Stadt Wien Kindergärten gesendet

Sehr geehrte Leiterin,
sehr geehrter Leiter,
liebe MitarbeiterInnen,  

nach Rücksprache mit der zuständigen Gesundheitsbehörde (MA15) wurde das Vorgehen bei mehreren positiv getesteten Kindern präzisiert.

Ab dem zweiten innerhalb von 10 Tagen positiv getesteten Kind derselben Gruppe werden die Kontaktpersonen (Kinder & Erwachsene) nicht mehr als K2, sondern als K1 eingestuft.

Das Vorgehen wurde in der grafischen Darstellung aktualisiert und auch ein entsprechender Elternbrief 1.3E abgespeichert.

Bei Fragen dazu werden Sie gerne von Ihrer zuständigen Regionalleitung unterstützt.

Margit POLLAK

Julia FICHTL

Information zur Impfung

Die folgende Information wurde von der Dienstgeberin an alle Kindergarten- und Hortstandorte gesendet

Sehr geehrte Leiterin,
sehr geehrter Leiter,
liebe MitarbeiterInnen,

es freut mich wirklich sehr, dass die Impfungen für MitarbeiterInnen in elementaren Bildungseinrichtungen ab der Kalenderwoche 9 (1.-7. März 2021) starten werden.

Die Leitungen sollten als sog. „ImpfkoordinatorIn für Ihren Standort“ ein Informationsschreiben der MA15 erhalten bzw. schon erhalten haben.

Um den Informationsfluss doppelt abzusichern, leite ich Ihnen den Newsletter der MA11, das Schreiben der MA15 sowie auch die notwendige Bestätigung enthält, weiter.

Alle MitarbeiterInnen, die geimpft werden wollen, benötigen zusätzlich zur bereits erfolgten Bedarfsmeldung eine aktuelle Vormerkung unter https://impfservice.wien/ bzw. telefonisch unter 1450.

Bitte informieren Sie alle MitarbeiterInnen umgehend über die weitere Vorgehensweise:

  • Schon vorregistriert? => Überprüfung der Vorregistrierung  – Angabe „Kategorie „Bildungspersonal/KindergartenpädagogInnen oder MitarbeiterInnen von Bildungseinrichtungen“
  • Noch nicht vorregistriert? => https://impfservice.wien/ bzw. telefonisch unter 1450.

Es ist uns bewusst, dass dieses Schreiben jetzt viele weitere Detailfragen auslöst.

Wir haben selbst noch nicht mehr Informationen und bitten Sie noch um etwas Geduld. Die MA15 wird weitere Informationen zur Verfügung stellen. Der erste wichtige Schritt zur Impfung ist jetzt einmal die korrekte Vorregistrierung bis 28.02.2021, 9 Uhr.

Margit POLLAK

Julia FICHTL

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