Wenn ich einen Kurs besuche, bin ich da versichert?

Besucht eine Mitarbeiterin/ein Mitarbeiter einen Kurs in der Dienstzeit und es passiert ein Unfall, bei dem die Mitarbeiterin/der Mitarbeiter sich verletzt, ist eine Dienstunfallmeldung zu schreiben.

Wird ein Kurs im Urlaub, oder bei Überstundenrücknahme oder an einem ZK-Tag besucht, kann KEINE Dienstunfallmeldung geschrieben werden. Krankenversichert ist man jedenfalls. Wird die Mitarbeiterin/der Mitarbeiter in diesem Fall verletzt kann eine etwaige Entschädigung (Klage) ausschließlich gegenüber des Unfallverursachers zivilrechtlich eingeklagt werden.

Feiertag an einem Samstag -> Urlaubsregelung?

Wenn der 06. Jänner (Feiertag) wie beispielsweise im Jahr 2018 auf einen Samstag fällt, ist folgendes zu beachten. Der Urlaub muss vor dem 06. Jänner angetreten werden und es müssen mindestens 5 zusammenhängende Urlaubstage konsumiert werden, um einen Urlaubstag rückerstattet zu bekommen à dies gilt nur für U und nicht für Z oder ZK.

Mittwoch27.12.2017U   
Donnerstag28.12.2017UU  
Freitag29.12.2017UUU 
Montag01.01.2018FeiertagFeiertagFeiertagFeiertagFeiertag
Dienstag02.01.2018UUUU
Mittwoch03.01.2018UUUUU
Donnerstag04.01.2018UUUUU
Freitag05.01.2018UUUUU
Samstag06.01.201806.01.201806.01.201806.01.201806.01.201806.01.2018
Sonntag07.01.2018SonntagSonntagSonntagSonntagSonntag
Montag08.01.2018   UU
Dienstag09.01.2018    U
Mittwoch10.01.2018    
Donnerstag11.01.2018    

ACHTUNG: Montag der 08.01.2018 ist Regelbetrieb und somit kann an diesem Tag nicht allen MitarbeiterInnen ein Urlaub gewährt werden, da die Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes gegeben sein muss.

Für Teilzeikräfte gilt diese Regelung NUR wenn Sie eine 5 Tage-Woche haben.

Kann ich zu Weihnachten verpflichtet werden in den Urlaub zu gehen?

Möchte eine Mitarbeiterin/ein Mitarbeiter über die Weihnachtstage keinen Urlaub in Anspruch nehmen,   so tritt sie/er nach den Feiertagen den Dienst in den Kindergarten an, der geöffnet hat.

Sind zu viele Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter vor Ort anwesend, kann NIEMAND von der Leitung gezwungen werden Urlaub zu konsumieren.

Es ist heuer erstmals auch nicht möglich/notwendig im eigenen Haus mit einer zweiten Kollegin oder Kollegen Arbeiten zu verrichten!

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