Ab Jänner 2023 bieten wir für unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eine Beratung, sowie präventive Hilfestellung an, um die Anforderungen des Alltages, sowohl beruflich als auch privat, besser bewältigen zu können.
Frau Manuele Scheffel wird neutral mit Bedacht der Dienstverschwiegenheit auf Ihre Bedürfnisse eingehen und Sie dabei unterstützen.
Sie arbeitet im „ÖGB Chancen-Nutzen- Büro“, bei einem Projekt mit, dass vom Sozialministerium finanziert wird. Dadurch entsteht für Sie bei einem Beratungstermin kein finanzieller Aufwand.
Frau Manuela Scheffel bietet auf dem Gebiet, Coaching, Supervision, uvm. ihre professionelle Hilfestellung an.
Informationen betreffend Termine, Ablauf etc. erhalten Sie unter der Telefonnummer 01/4000/83907 oder schreiben Sie uns unter newsletter@sofair-fsg.at
Fähigkeiten und Kenntnisse:
Dipl. Lebens und Sozialberaterin Erwachsenentrainerin Coach NLP Practitioner, Master und Trainerin Yoga Lehrerin
Angebote:
Coaching Beratung Teamcoachings AVEM Fragebogen und Vitalmonitormessungen
Als Gewerkschaftsmitglied können Sie einmal im Jahr (abgeschlossene Schulung) um Kursunterstützung ansuchen sowohl für den Besuch berufsweiterbildender Kurse als auch für den Besuch von Hobbykursen bzw. von Spezialkursen die in einzelnen Volkshochschulen angeboten werden.
Weiters bietet das Bildungsreferat der younion auch Wochenendseminare für Ihre Mitglieder an.
Nähere Informationen sowie das Antragsformular erhalten Sie bei Ihrer Personalvertretung.
einem Krankenhaus Anspruch auf EUR 4,00 pro Tag, sofern der Spitalaufenthalt mindestens vier Tage beträgt. Die Versicherungsleistung ist jedoch mit EUR 308,00 per anno, entspricht 77 Tagen, begrenzt. Durch einen Unfall notwendig gewordene wiederholte stationäre Krankenhausaufenthalte innerhalb eines Jahres, gerechnet ab dem 1. Aufenthaltstag, werden zusammen gezählt. Keineswegs darf jedoch die Versicherungsleistung für ein und denselben Unfall den genannten Betrag von EUR 308,00 übersteigen
für Mitglieder der
Gewerkschaften des Öffentlichen Dienstes, die sich am 1. 1. 2000 bereits
im Ruhestand befunden haben, wenn der Tod durch einen Unfall verursacht
wurde.
Nach dem durch einen Unfall verursachten Tod eines sich seit dem 1.
1. 2000 im Ruhestand befindlichen Mitgliedes der Gewerkschaften des
Öffentlichen Dienstes werden folgende Versicherungsleistungen erbracht: