Uebersicht_SOP.pdf
K2-Elternbrief_Bildungseinrichtungen.pdf
K1-Elternbrief_Bildungseinrichtungen.pdf
25.11.2021_Corona | Ergänzung zu den aktuellen Regelungen – NinjaPass
Die folgende Information hat die Dienstgeberin an alle Standorte der Stadt Wien Kindergärten geschickt
Liebe*r Leiter*innen,
liebe*r Mitarbeiter*innen,
ergänzende Information zu folgendem Punkt:
SCHULKINDER
Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr:
Schulkinder müssen für den Besuch des Hortes bzw. der Familiengruppe einen 3G-Nachweis erbringen. Der vollständig geführte Ninja-Pass gilt dabei als solcher Nachweis.
Der Ninja-Pass ist eine Möglichkeit des Nachweises. Impfung, Genesung oder Testzertifikate sind natürlich als 3G-Nachweis auch gültig.
Hat also ein Kind aufgrund einer Erkrankung oder anderen Abwesenheit in der Schule keinen vollständigen Ninja-Pass, dann kann das Kind den Hort besuchen, wenn es einen gültigen Antigen- oder PCR-Test bzw. Impf- oder Genesungszertifikat vorzeigt.
Für Testungen außerhalb der Schule können die Eltern die zahlreichen Testangebote der Stadt in Anspruch nehmen.
Margit POLLAK
Julia FICHTL
25.11.2021_Corona | Zusammenfassung der aktuell gültigen Regelungen
Die folgende Information hat die Dienstgeberin an alle Standorte der Stadt Wien Kindergärten geschickt
Liebe*r Leiter*innen,
liebe*r Mitarbeiter*innen,
aufgrund der epidemiologischen Lage haben sich die geltenden Verordnungen in der letzten Zeit sehr kurzfristig immer wieder verändert.
Mit der neuen Wiener COVID-19-Notmaßnahmenbegleitverordnung 2021 gibt es nun auch klare Regelungen für den Kindergarten und Hort.
Bitte beachten Sie, dass sich diese in manchen Bereichen von den Regeln für das private Leben bzw. für den Arbeitsplatz beispielsweise in der Verwaltung oder im Verkauf unterscheiden können.
Die aktuell gültigen Regelungen für den Kindergarten/Hort haben wir nun nach Personengruppen zusammengefasst:
(Siehe auch Newsletter MA11 53/2021)
PERSONAL (dazu zählen auch Sprachförderkräfte und Praktikant*innen)
Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr:
Gültig sind weiterhin:
- Impfzertifikat oder internationaler Impfpass,
- Bescheid über Genesung bzw. Absonderungsbescheid
- PCR-Test bzw. Antigen-Test
- NEU: Personal in Bildungseinrichtungen, das den 3G-Nachweis mittels TESTzertifikat erbringt (da nicht genesen und nicht geimpft), muss wöchentlich mindestens 3 PCR-Tests vorweisen.
Bis zu 2 PCR-Tests/Woche pro Person werden im Rahmen der Berufsgruppentestung zur Verfügung gestellt. - NEU: Die Gültigkeitsdauer der PCR-Tests beträgt 48 Stunden. Antigen-Test gelten 24 Stunden.
- NEU: Der Antikörpernachweis ist NICHT mehr gültig.
- NEU: Alle genannten Nachweise müssen während der gesamten Dienstzeit gültig sein und jederzeit vorgewiesen werden können.
- Geimpfte und genese Personen (2G) benötigen weiterhin mindestens 1 PCR-Test pro Woche. Dieser muss spätestens alle 7 Tagen erneuert werden.
Bitte nutzen Sie dafür weiterhin das gut etablierte Angebot der Gurgeltests am Standort.
Genesene Personen sollten 90 Tage nach Genesung nicht an den Testungen teilnehmen.
Hinweis zur Impfung: Mit 06. Dezember 2021 verringert sich die Gültigkeit der Impfnachweise auf 270 Tage. Ab 03. Jänner 2022 ist das Impfzertifikat einer einmaligen Johnson&Johnson (Impfstoff: Janssen) Impfung nicht mehr gültig.
Maskenpflicht:
- Außerhalb der Gruppe gilt für alle Erwachsenen untereinander und beim Betreten einer anderen Gruppe FFP2-Maskenpflicht.
- In der eigenen Kleinkindergartengruppe und Kindergartengruppe gibt es keine Maskenpflicht.
- NEU: In Hort- und Familiengruppen muss das Personal eine FFP2-Maske tragen, wenn Hort-/Schulkinder in der Gruppe anwesend sind.
KLEINGRUPPEN- UND KINDERGARTENKINDER
Für den Besuch des Kindergartens ist für Kinder bis zur Schulpflicht kein 3G-Nachweis notwendig. Kinder müssen bis zum Beginn der Schulpflicht keine Maske tragen.
SCHULKINDER
- Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr: Schulkinder müssen für den Besuch des Hortes bzw. der Familiengruppe einen 3G-Nachweis erbringen. Der vollständig geführte Ninja-Pass gilt dabei als solcher Nachweis.
- Maskenpflicht: NEU: Schulkinder müssen während des gesamten Aufenthalts im Gebäude einen MNS tragen (Ausnahme: Essen/Trinken, im Freien).
- Verbringen Sie am besten viel Zeit im Freien.
- Achten Sie auf regelmäßige und ausreichend Maskenpausen.
ELTERN UND ANDERE EXTERNE PERSONEN
Beim Betreten des Kindergarten/Hortes ist ein 3G-Nachweis zu erbringen und eine FFP2-Maske zu tragen.
Ausnahme: Beim kurzfristigen Betreten (zB. Bringen & Abholen) ist eine FFP2-Maske ausreichend.
Weitere Regelungen für die Zeit des LOCKDOWN
(siehe auch E-Mail vom 19.11.2021)
Diesbezüglich wurden die Dokumente „Organisation des pädagogischen Alltags“ und „Präventionsmaßnahmen“ aktualisiert.
P:\public_Betrieb\07_Akutsituationen_Krisen_Katastrophen\07_Corona\Organisation Lockdown ab 22.11.21
211124_Hygiene_Praeventionsmassnahmen_Corona.pdf
211124_Organisation-des-paedagogischen-Alltags-Lockdown.pdf
Kategorisierung K2-KONTAKTPERSONEN
- Personen, welche 2x eine Impfdosis mit dem Impfstoff von AstraZeneca erhalten haben, werden ab 6 Monaten nach der 2. Impfung nicht mehr von K1 auf K2 herabgestuft.
- Personen mit Antikörpernachweis, welche nicht zusätzlich über ein Genesungszertifikat bzw. Absonderungsbescheide (Gültigkeit 6 Monate) verfügen, werden nicht mehr von K1 auf K2 herabgestuft.
Die Änderungen wurde in der grafischen Darstellung aktualisiert:
P:\public_Betrieb\07_Akutsituationen_Krisen_Katastrophen\07_Corona\Vorgehen_Verdacht_Erkrankung\00_grafischeDarstellungV16.pdf
Grafische Darstellung der Vorgehensweise bei Verdacht auf / Erkrankung an COVID-19
Bitte informieren Sie alle Mitarbeiter*innen am Standort und die Bildungspartner*innen über diese neue Regelungen.
Bei Fragen oder Unklarheiten wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Regionalleitung Elementare Bildung.
Bei Fragen der Eltern zu Regelungen können Sie diese auch an die Corona Hotline unter +43 1 90 141 verweisen.
Herzlichen Dank für die Unterstützung bei der Umsetzung der Maßnahmen.
Margit POLLAK
Julia FICHTL
211124_Organisation-des-paedagogischen-Alltags-Lockdown.pdf
211124_Hygiene_Praeventionsmassnahmen_Corona.pdf
35 Nicole Zohil
23.11.2021_Corona | Update Corona Schutzmaßnahmen am Arbeitsplatz – Risikofreistellungen
Die folgende Information hat die Dienstgeberin an alle Standorte der Stadt Wien Kindergärten geschickt
Liebe*r Leiter*innen,
liebe*r Mitarbeiter*innen,
die Magistratsdirektion – Personal und Revision hat bezugnehmend auf die seit 22.11.2021 bundesweit schärferen Regelungen über Folgendes informiert:
Unter Berücksichtigung der bekannten Ausgangsgründe, wie unter anderem berufliche Zwecke oder unaufschiebbarer Behördenwege, gilt es grundsätzlich für die Leistungen der Stadt Wien, die notwendige Infrastruktur, die internen Services und ein situationsadäquates Angebot an Kund*innen-Services für die Bevölkerung zu gewährleisten.
- Bestätigung für das Arbeitserfordernis
Anlässlich der österreichweiten Ausgangsbeschränkung sollten jene Bedienstete, welche in diesem Zeitraum für die Dienstverrichtung unterwegs sind, ihren Dienstausweis oder eine Bestätigung der Dienstgeberin mitführen, um bei Bedarf die dienstliche Notwendigkeit zu begründen. Musterformulare finden Sie in der Beilage. Insbesondere Pendler*innen sollten – für außerhalb von Wien – eine Bestätigung mitführen.
- Erholungsurlaub
Bereits genehmigte Erholungsurlaube und Zeitausgleichstage sind anzutreten.
- Dienstfreistellung für Bedienstete der COVID-19-Risikogruppe
Gemäß Verordnung des Bundesministers für Arbeit vom 19. November 2021 sind im Zeitraum vom 22. Nov. 2021 bis 14. Dez. 2021 wieder Dienstfreistellungen für Bedienstete der COVID-19-Risikogruppe möglich.
Wichtig: Es ist ein neues aktuelles Attest zu besorgen. Die COVID-19-Risiko-Atteste werden von den behandelnden Ärzt*innen ausgestellt. Da für Pädagog*innen und Assistent*innen die Tätigkeit im Home-Office nicht möglich ist, ist eine Freistellung möglich.
Die COVID-19-Risikoatteste sind bis spätestens 30. Nov. 2021 als Nachweis vorzulegen.
Jene Bedienstete, die zur individuellen Risikoanalyse ihre zuständige Ärztin bzw. ihren zuständigen Arzt aufsuchen, haben bis zur endgültigen Abklärung Urlaub zu konsumieren. Nach Vorlage eines Attests wird dieser rückwirkend in eine Freistellung umgewandelt.
Übermitteln Sie Risikoatteste von Mitarbeiter*innen über das Postfach personal@ma10.wien.gv.at an die Personalreferent*innen. Informieren Sie die zuständige Regionalleitung über die Freistellung.
Im Sammelformular wird für die Tage der Freistellung dann wieder der Code „CR“ eingetragen.
- Kindergärten und Schulen
Nach wie vor Gültigkeit hat die Regelung, dass im Falle einer behördlichen Schließung von Kindergärten und Schulen aus Anlass der COVID-19-Pandemie sowie bei behördlicher Absonderung (Quarantäne) von Kindern bei COVID-19-Verdachtsfällen für Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr eine Dienstfreistellung (Sonderbetreuungszeit) für die Dauer der notwendigen Betreuung im Schuljahr 2021/2022 im Gesamtausmaß von maximal 4 Wochen gewährt werden kann. Darüber hinaus sind derzeit keine gesonderten Maßnahmen für Bedienstete mit Kinderbetreuungspflichten vorgesehen.
- Dienstreisen
Bis auf weiteres ist von Dienstreisen Abstand zu nehmen. Geplante Dienstreisen sind abzusagen oder zu verschieben.
Etwaige Fragen zu Dienstfreistellung für Bedienstete der COVID-19-Risikogruppe und zu Sonderbetreuungszeit richten Sie bitte an Ihre/n zuständige Personalsachbearbeiter*in.
Bitte um Weiterleitung der Informationen an alle Mitarbeiter*innen am Standort.
Margit POLLAK
Julia FICHTL