Ja, für Pädagog*innen bei:
- ganztägiger Auflösung der Doppelbesetzung oder Gruppenzusammenlegungen, infolge von Dienstabwesenheiten
Ja, für Assistent*innen:
- als Assistent*in im Kinderdienst von mindestens 6 Stunden in einer Woche
- bei ganztägiger Übernahme der Arbeit der*des fehlenden Assistent*in
Kennzahlen:
9202 Assistent*in im Kinderdienst
9690 Zulage für fehlende*n Pädagogen*Pädagogin
9150 Zulage für fehlende*n Assistent*in
Der Anspruch auf diese Nebengebühren ergibt sich aufgrund einer Dienstabwesenheit.
Ganztägige Dienstabwesenheiten können Urlaub, Pflegefreistellung oder Krankheit betreffen, genauso aber auch Weiterbildungen, Qualitätszirkel oder die Aushilfe an einem anderen Standort, wegen akutem Personalmangel oder vakante Dienstposten.
Diese Anfrage wurde bereits vor längerer Zeit mit der Personalstelle besprochen.
Gut beraten und vertreten durch Ihre
Personalvertretung SoFair-FSG
Margit POLLAK
Julia FICHTL