Kommen sie endlich in die Gänge, Herr Minister Faßmann!

Wien hat das Budget für Kindergärten und Horte bereits deutlich
erhöht.

Im Wiener Gemeinderat wurde das Doppelbudget für die Jahre 2022 und 2023 beschlossen.
Darin enthalten ist eine deutliche Budget-Erhöhung für den elementarpädagogischen Bereich.

Schon im kommenden Jahr gibt’s ein Plus von 11,2 Prozent (im Vergleich zum
Rechnungsabschluss 2020). Im Jahr 2023 steigt das Budget auf mehr als eine Milliarde Euro.
Dabei wurde im Gemeinderat extra festgehalten, dass es – so wie bisher – keinen finanziellen
Unterschied zwischen öffentlichen und privaten Einrichtungen geben wird.

Öffentliche Kindergärten wirtschaften besser

„Die eine Milliarde Euro im Jahr entspricht dem einen Prozent des BIP, so wie wir es immer
gefordert haben“, sagt Manfred Obermüller, Vorsitzender der Hauptgruppe 1 in der younion _
Die Daseinsgewerkschaft. Und weiter: „Es wurde auch noch einmal klargestellt, dass öffentliche
Kindergärten nicht mehr Geld bekommen, sie wirtschaften nur besser. Die Erhöhung zeigt aber
auch ganz klar, dass die Sozialpartnerschaft in Wien funktioniert. Hier werden die Probleme von
der Politik ernst genommen. Gemeinsam suchen wir dann nach Lösungen – und finden sie
schließlich auch.“

Mit dem deutlichen Plus im Budget kommen 500 Sprachförderkräfte zum Einsatz. Bisher waren
es 300.

Judith Hintermeier, selbst Pädagogin und Bundesfrauenreferentin in der younion _ Die
Daseinsgewerkschaft: „Das wird eine spürbare Entlastung für unsere Kolleg*innen. Und die
haben sie sich auch mehr als verdient.“

Wien als Vorbild

Doch während Wien die Vorreiterrolle in den ersten Bildungseinrichtungen weiter ausbaut,
schaut es in den Bundesländern weiterhin schlecht aus. Insgesamt ist Österreich von dem einen
Prozent des BIP weit entfernt. Durchschnittlich werden nur 0,67 Prozent für Kindergärten und
Horte ausgegeben.

„Es kann nicht sein, dass in manchen Bundesländern die Kinderbildung weniger wert ist. Das
schränkt nicht nur die Kinder in ihrer Entwicklung ein, sondern belastet auch die Eltern, wenn ein
Kindergarten zum Beispiel schon zu Mittag schließt“, sagt Christa Hörmann, stellvertretende
Vorsitzende in der younion _ Die Daseinsgewerkschaft.

„Kommen Sie endlich in die Gänge, Herr Minister Faßmann! Sie sind für die Bildung zuständig!
Und die beginnt nun einmal im Kindergarten. Lernen Sie von Wien“, ergänzt Judith Hintermeier.

30.11.2021_Corona | Aktualisierung Vorgehensweise Verdacht/Erkrankung COVID-19 (Hochinzidenz-Phase)

Die folgende Information hat die Dienstgeberin an alle Standorte der Stadt Wien Kindergärten geschickt

Lieber Leiter*innen,
lieber Mitarbeiter*innen,

mit dem Newsletter Nr. 54 hat die MA11 die aktuellen Vorgehensweisen bei Verdacht/Erkrankung COVID-19 übermittelt.

Aufgrund der aktuellen Hochinzidenz-Phase gibt es eine Veränderung, die vor allem ein unterschiedliches Vorgehen bei Fällen in KKG/KDG/FAM und HORT mit sich bringt.

Zum besseren Verständnis wurden die Abläufe in der graphischen Darstellung nach Gruppenform dargestellt.
• Positiver Fall in KKG/KDG/FAM => Seite 7-9
• Positiver Fall in HORTgruppe => Seite 10-11

NEU: Mitarbeiter*innen, die eine behördliche Absonderung (Quarantäne) aufgrund einer Freitestung frühzeitig beenden, müssen das negative Testergebnis (= Freitestung) und das Datum des Dienstantrittes übermitteln.
Dafür wurde die E-Mail Vorlage Nr.10 erstellt.

NEU: Wegfall der besonderen Vorgehensweisen bei Erkrankung von Geimpften/Genesenen, hohen CT-Werten.

NEU: Quarantäneregelungen für K1 Haushaltsmitglieder und haushaltsähnliche Kontakte:

  • Schutzmaßnahmen (Isolation, Abstand, Maske) können im Wohnbereich nicht eingehalten werden => Quarantänedauer von 10 Tagen für K1-Person, KEINE Freitestung ab Tag 5 möglich.
  • Schutzmaßnahmen (Isolation, Abstand, Maske) können im Wohnbereich eingehalten werden => Freitestung der K1 Person ab Tag 5 nach dem letzten infektiösen Kontakt möglich.

Die Elternbriefe sind ebenso aktualisiert worden:

K1-Elternbrief_Bildungseinrichtungen.pdf

K2-Elternbrief_Bildungseinrichtungen.pdf

Bitte verwenden Sie nur mehr diese Versionen.

Alle Veränderungen wurden in die graphische Darstellung eingearbeitet.
Viele der in den Dokumenten der MA15 und MA11 ausgewiesenen Informationen wurden schon zu einem früheren Zeitpunkt in die graphische Darstellung eingearbeitet.
P:\public_Betrieb\07_Akutsituationen_Krisen_Katastrophen\07_Corona\Vorgehen_Verdacht_Erkrankung\00_grafischeDarstellungV17.pdf

Grafische Darstellung der Vorgehensweise bei Verdacht auf / Erkrankung an COVID-19

Die Textversion der Vorgehensweise und eine Zusammenfassung der MA11 finden Sie auch hier:
P:\public_Betrieb\07_Akutsituationen_Krisen_Katastrophen\07_Corona\Vorgehen_Verdacht_Erkrankung

SOP-Bildungseinrichtung_28_11_-2021-4.pdf

Uebersicht_SOP.pdf

Bitte geben Sie die Information an Ihre Mitarbeiter*innen weiter
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die zuständige Regionalleitung.

Herzlichen Dank für Ihre großartige Unterstützung im Pandemiemanagement.

Margit POLLAK

Julia FICHTL

25.11.2021_Corona | Ergänzung zu den aktuellen Regelungen – NinjaPass

Die folgende Information hat die Dienstgeberin an alle Standorte der Stadt Wien Kindergärten geschickt

Liebe*r Leiter*innen,
liebe*r Mitarbeiter*innen,

ergänzende Information zu folgendem Punkt:

SCHULKINDER

Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr:

Schulkinder müssen für den Besuch des Hortes bzw. der Familiengruppe einen 3G-Nachweis erbringen. Der vollständig geführte Ninja-Pass gilt dabei als solcher Nachweis.

Der Ninja-Pass ist eine Möglichkeit des Nachweises. Impfung, Genesung oder Testzertifikate sind natürlich als 3G-Nachweis auch gültig.

Hat also ein Kind aufgrund einer Erkrankung oder anderen Abwesenheit in der Schule keinen vollständigen Ninja-Pass, dann kann das Kind den Hort besuchen, wenn es einen gültigen Antigen- oder PCR-Test bzw. Impf- oder Genesungszertifikat vorzeigt.

Für Testungen außerhalb der Schule können die Eltern die zahlreichen Testangebote der Stadt in Anspruch nehmen.

Margit POLLAK

Julia FICHTL

25.11.2021_Corona | Zusammenfassung der aktuell gültigen Regelungen

Die folgende Information hat die Dienstgeberin an alle Standorte der Stadt Wien Kindergärten geschickt

Liebe*r Leiter*innen,
liebe*r Mitarbeiter*innen,

aufgrund der epidemiologischen Lage haben sich die geltenden Verordnungen in der letzten Zeit sehr kurzfristig immer wieder verändert.

Mit der neuen Wiener COVID-19-Notmaßnahmenbegleitverordnung 2021 gibt es nun auch klare Regelungen für den Kindergarten und Hort.

Bitte beachten Sie, dass sich diese in manchen Bereichen von den Regeln für das private Leben bzw. für den Arbeitsplatz beispielsweise in der Verwaltung oder im Verkauf unterscheiden können.

Die aktuell gültigen Regelungen für den Kindergarten/Hort haben wir nun nach Personengruppen zusammengefasst:

(Siehe auch Newsletter MA11 53/2021)

PERSONAL (dazu zählen auch Sprachförderkräfte und Praktikant*innen)

Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr:

Gültig sind weiterhin:

  • Impfzertifikat oder internationaler Impfpass,
  • Bescheid über Genesung bzw. Absonderungsbescheid
  • PCR-Test bzw. Antigen-Test
  • NEU: Personal in Bildungseinrichtungen, das den 3G-Nachweis mittels TESTzertifikat erbringt (da nicht genesen und nicht geimpft), muss wöchentlich mindestens 3 PCR-Tests vorweisen.
    Bis zu 2 PCR-Tests/Woche pro Person werden im Rahmen der Berufsgruppentestung zur Verfügung gestellt.
  • NEU: Die Gültigkeitsdauer der PCR-Tests beträgt 48 Stunden. Antigen-Test gelten 24 Stunden.
  • NEU: Der Antikörpernachweis ist NICHT mehr gültig.
  • NEU: Alle genannten Nachweise müssen während der gesamten Dienstzeit gültig sein und jederzeit vorgewiesen werden können.
  • Geimpfte und genese Personen (2G) benötigen weiterhin mindestens 1 PCR-Test pro Woche. Dieser muss spätestens alle 7 Tagen erneuert werden.
    Bitte nutzen Sie dafür weiterhin das gut etablierte Angebot der Gurgeltests am Standort.
    Genesene Personen sollten 90 Tage nach Genesung nicht an den Testungen teilnehmen.

Hinweis zur Impfung: Mit 06. Dezember 2021 verringert sich die Gültigkeit der Impfnachweise auf 270 Tage. Ab 03. Jänner 2022 ist das Impfzertifikat einer einmaligen Johnson&Johnson (Impfstoff: Janssen) Impfung nicht mehr gültig.

Maskenpflicht:

  • Außerhalb der Gruppe gilt für alle Erwachsenen untereinander und beim Betreten einer anderen Gruppe FFP2-Maskenpflicht.
  • In der eigenen Kleinkindergartengruppe und Kindergartengruppe gibt es keine Maskenpflicht.
  • NEU: In Hort- und Familiengruppen muss das Personal eine FFP2-Maske tragen, wenn Hort-/Schulkinder in der Gruppe anwesend sind.

KLEINGRUPPEN- UND KINDERGARTENKINDER

Für den Besuch des Kindergartens ist für Kinder bis zur Schulpflicht kein 3G-Nachweis notwendig. Kinder müssen bis zum Beginn der Schulpflicht keine Maske tragen.

SCHULKINDER

  • Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr: Schulkinder müssen für den Besuch des Hortes bzw. der Familiengruppe einen 3G-Nachweis erbringen. Der vollständig geführte Ninja-Pass gilt dabei als solcher Nachweis.
  • Maskenpflicht: NEU: Schulkinder müssen während des gesamten Aufenthalts im Gebäude einen MNS tragen (Ausnahme: Essen/Trinken, im Freien).
    • Verbringen Sie am besten viel Zeit im Freien.
    • Achten Sie auf regelmäßige und ausreichend Maskenpausen.

ELTERN UND ANDERE EXTERNE PERSONEN

Beim Betreten des Kindergarten/Hortes ist ein 3G-Nachweis zu erbringen und eine FFP2-Maske zu tragen.
Ausnahme: Beim kurzfristigen Betreten (zB. Bringen & Abholen) ist eine FFP2-Maske ausreichend.

Weitere Regelungen für die Zeit des LOCKDOWN

(siehe auch E-Mail vom 19.11.2021)

Diesbezüglich wurden die Dokumente „Organisation des pädagogischen Alltags“ und „Präventionsmaßnahmen“ aktualisiert.

P:\public_Betrieb\07_Akutsituationen_Krisen_Katastrophen\07_Corona\Organisation Lockdown ab 22.11.21

211124_Hygiene_Praeventionsmassnahmen_Corona.pdf
211124_Organisation-des-paedagogischen-Alltags-Lockdown.pdf

Kategorisierung K2-KONTAKTPERSONEN

  • Personen, welche 2x eine Impfdosis mit dem Impfstoff von AstraZeneca erhalten haben, werden ab 6 Monaten nach der 2. Impfung nicht mehr von K1 auf K2 herabgestuft.
  • Personen mit Antikörpernachweis, welche nicht zusätzlich über ein Genesungszertifikat bzw. Absonderungsbescheide (Gültigkeit 6 Monate) verfügen, werden nicht mehr von K1 auf K2 herabgestuft.

Die Änderungen wurde in der grafischen Darstellung aktualisiert:

P:\public_Betrieb\07_Akutsituationen_Krisen_Katastrophen\07_Corona\Vorgehen_Verdacht_Erkrankung\00_grafischeDarstellungV16.pdf

Grafische Darstellung der Vorgehensweise bei Verdacht auf / Erkrankung an COVID-19

Bitte informieren Sie alle Mitarbeiter*innen am Standort und die Bildungspartner*innen über diese neue Regelungen.

Bei Fragen oder Unklarheiten wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Regionalleitung Elementare Bildung.

Bei Fragen der Eltern zu Regelungen können Sie diese auch an die Corona Hotline unter +43 1 90 141 verweisen.

Herzlichen Dank für die Unterstützung bei der Umsetzung der Maßnahmen.

Margit POLLAK

Julia FICHTL

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