Zusätzlicher freier Tag für die Mitarbeiter*innen an den Standorten

Die folgende Information hat die Dienstgeberin an alle Standorte der Stadt Wien Kindergärten geschickt

Sehr geehrte Mitarbeiter*innen an den Kindergarten-, Hort- und Bildungscampusstandorten der MA10,

liebe Kolleg*innen,

die Adventzeit ist die Zeit der besinnlichen Stimmung und der schönen Worte. Wir alle freuen uns über Dank und Anerkennung, doch schöne Worte alleine sind manchmal nicht genug.

Sie leisten seit vielen Monaten Großartiges. Sie stehen Tag für Tag in den Gruppen unserer städtischen Kindergärten und Horte. Sie können kein Homeoffice machen. Sie sind für die Kinder und Eltern unserer Stadt da und ermöglichen, dass der Bildungsalltag im Kindergarten, im Hort, an den Bildungscampus-Standorten „so normal wie möglich“ verläuft. Das, was Sie hier leisten, ist weit mehr als „normal“. Wer Großartiges leistet, braucht ausreichend Auszeiten, um wieder Kräfte zu sammeln. Ich hoffe, dass Sie während der kommenden Feiertage Zeit finden, sich zu Hause zu erholen und mit Ihren Lieben freudvolle Tage genießen.

Als Abteilungsleiterin der Stadt Wien – Kindergärten ist es mir ein großes Anliegen, einen Beitrag zu Ihrer „Auszeit“ zu leisten – mit einem zusätzlichen freien Tag. Dank der wertschätzenden Unterstützung Ihrer Personalvertretung und Gewerkschaft sowie von unserem Vizebürgermeister und Bildungsstadtrat Christoph Wiederkehr ist es möglich, dass ich 7.119 Mitarbeiter*innen einen zusätzlichen freien Tag gewähren kann.

Der zusätzliche freie Tag kann bis 31.12.2022 in der betriebsarmen Zeit konsumiert werden und steht allen Mitarbeiter*innen zur Verfügung, die direkt an einem städtischen Kindergarten-, Hort-, BC-Standorten tätig sind und

  • zwischen 1.1. und 30.11.2021 mehr als 6 Monate im Dienst waren,
  • in diesem Zeitraum maximal 50 Krankenstandstage haben
  • und maximal 7 Tage dienstfreigestellt waren (Schwangerschaft, Karenz, Corona-Risikoattest).

Zu weiteren Details erhalten Sie in den nächsten Tagen Information auf dem Dienstweg. Ich bitte Sie um Weiterleitung der Nachricht an Ihre Kolleg*innen am Standort.

Eine ruhige, erholsame Zeit und das Allerbeste für 2022

Margit POLLAK

Julia FICHTL

Abschluss der Gehaltsverhandlungen für 2022

Mit 1.1.2022 steigen die Bezüge im Durchschnitt um drei Prozent.

Am späten Donnerstagabend kam es mit der Bundesregierung zu einer Einigung. Christian Meidlinger, Vorsitzender der younion _ Die Daseinsgewerkschaft: „Mit einer sozialen Staffelung haben wir es erreicht, dass die kleineren Bezüge um 3,22 Prozent steigen, und die großen Bezüge um 2,91 Prozent.“

Die Zulagen und Nebengebühren steigen ebenfalls um drei Prozent.

Vorbehaltlich der Beschlüsse der jeweiligen Gremien.

Christian Meidlinger zur den erfolgreichen Gehaltsverhandlung 2022.

Nähere Informationen folgen.

Mit freundlichen Grüßen
Manfred Obermüller

Kommen sie endlich in die Gänge, Herr Minister Faßmann!

Wien hat das Budget für Kindergärten und Horte bereits deutlich
erhöht.

Im Wiener Gemeinderat wurde das Doppelbudget für die Jahre 2022 und 2023 beschlossen.
Darin enthalten ist eine deutliche Budget-Erhöhung für den elementarpädagogischen Bereich.

Schon im kommenden Jahr gibt’s ein Plus von 11,2 Prozent (im Vergleich zum
Rechnungsabschluss 2020). Im Jahr 2023 steigt das Budget auf mehr als eine Milliarde Euro.
Dabei wurde im Gemeinderat extra festgehalten, dass es – so wie bisher – keinen finanziellen
Unterschied zwischen öffentlichen und privaten Einrichtungen geben wird.

Öffentliche Kindergärten wirtschaften besser

„Die eine Milliarde Euro im Jahr entspricht dem einen Prozent des BIP, so wie wir es immer
gefordert haben“, sagt Manfred Obermüller, Vorsitzender der Hauptgruppe 1 in der younion _
Die Daseinsgewerkschaft. Und weiter: „Es wurde auch noch einmal klargestellt, dass öffentliche
Kindergärten nicht mehr Geld bekommen, sie wirtschaften nur besser. Die Erhöhung zeigt aber
auch ganz klar, dass die Sozialpartnerschaft in Wien funktioniert. Hier werden die Probleme von
der Politik ernst genommen. Gemeinsam suchen wir dann nach Lösungen – und finden sie
schließlich auch.“

Mit dem deutlichen Plus im Budget kommen 500 Sprachförderkräfte zum Einsatz. Bisher waren
es 300.

Judith Hintermeier, selbst Pädagogin und Bundesfrauenreferentin in der younion _ Die
Daseinsgewerkschaft: „Das wird eine spürbare Entlastung für unsere Kolleg*innen. Und die
haben sie sich auch mehr als verdient.“

Wien als Vorbild

Doch während Wien die Vorreiterrolle in den ersten Bildungseinrichtungen weiter ausbaut,
schaut es in den Bundesländern weiterhin schlecht aus. Insgesamt ist Österreich von dem einen
Prozent des BIP weit entfernt. Durchschnittlich werden nur 0,67 Prozent für Kindergärten und
Horte ausgegeben.

„Es kann nicht sein, dass in manchen Bundesländern die Kinderbildung weniger wert ist. Das
schränkt nicht nur die Kinder in ihrer Entwicklung ein, sondern belastet auch die Eltern, wenn ein
Kindergarten zum Beispiel schon zu Mittag schließt“, sagt Christa Hörmann, stellvertretende
Vorsitzende in der younion _ Die Daseinsgewerkschaft.

„Kommen Sie endlich in die Gänge, Herr Minister Faßmann! Sie sind für die Bildung zuständig!
Und die beginnt nun einmal im Kindergarten. Lernen Sie von Wien“, ergänzt Judith Hintermeier.

30.11.2021_Corona | Aktualisierung Vorgehensweise Verdacht/Erkrankung COVID-19 (Hochinzidenz-Phase)

Die folgende Information hat die Dienstgeberin an alle Standorte der Stadt Wien Kindergärten geschickt

Lieber Leiter*innen,
lieber Mitarbeiter*innen,

mit dem Newsletter Nr. 54 hat die MA11 die aktuellen Vorgehensweisen bei Verdacht/Erkrankung COVID-19 übermittelt.

Aufgrund der aktuellen Hochinzidenz-Phase gibt es eine Veränderung, die vor allem ein unterschiedliches Vorgehen bei Fällen in KKG/KDG/FAM und HORT mit sich bringt.

Zum besseren Verständnis wurden die Abläufe in der graphischen Darstellung nach Gruppenform dargestellt.
• Positiver Fall in KKG/KDG/FAM => Seite 7-9
• Positiver Fall in HORTgruppe => Seite 10-11

NEU: Mitarbeiter*innen, die eine behördliche Absonderung (Quarantäne) aufgrund einer Freitestung frühzeitig beenden, müssen das negative Testergebnis (= Freitestung) und das Datum des Dienstantrittes übermitteln.
Dafür wurde die E-Mail Vorlage Nr.10 erstellt.

NEU: Wegfall der besonderen Vorgehensweisen bei Erkrankung von Geimpften/Genesenen, hohen CT-Werten.

NEU: Quarantäneregelungen für K1 Haushaltsmitglieder und haushaltsähnliche Kontakte:

  • Schutzmaßnahmen (Isolation, Abstand, Maske) können im Wohnbereich nicht eingehalten werden => Quarantänedauer von 10 Tagen für K1-Person, KEINE Freitestung ab Tag 5 möglich.
  • Schutzmaßnahmen (Isolation, Abstand, Maske) können im Wohnbereich eingehalten werden => Freitestung der K1 Person ab Tag 5 nach dem letzten infektiösen Kontakt möglich.

Die Elternbriefe sind ebenso aktualisiert worden:

K1-Elternbrief_Bildungseinrichtungen.pdf

K2-Elternbrief_Bildungseinrichtungen.pdf

Bitte verwenden Sie nur mehr diese Versionen.

Alle Veränderungen wurden in die graphische Darstellung eingearbeitet.
Viele der in den Dokumenten der MA15 und MA11 ausgewiesenen Informationen wurden schon zu einem früheren Zeitpunkt in die graphische Darstellung eingearbeitet.
P:\public_Betrieb\07_Akutsituationen_Krisen_Katastrophen\07_Corona\Vorgehen_Verdacht_Erkrankung\00_grafischeDarstellungV17.pdf

Grafische Darstellung der Vorgehensweise bei Verdacht auf / Erkrankung an COVID-19

Die Textversion der Vorgehensweise und eine Zusammenfassung der MA11 finden Sie auch hier:
P:\public_Betrieb\07_Akutsituationen_Krisen_Katastrophen\07_Corona\Vorgehen_Verdacht_Erkrankung

SOP-Bildungseinrichtung_28_11_-2021-4.pdf

Uebersicht_SOP.pdf

Bitte geben Sie die Information an Ihre Mitarbeiter*innen weiter
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die zuständige Regionalleitung.

Herzlichen Dank für Ihre großartige Unterstützung im Pandemiemanagement.

Margit POLLAK

Julia FICHTL

25.11.2021_Corona | Ergänzung zu den aktuellen Regelungen – NinjaPass

Die folgende Information hat die Dienstgeberin an alle Standorte der Stadt Wien Kindergärten geschickt

Liebe*r Leiter*innen,
liebe*r Mitarbeiter*innen,

ergänzende Information zu folgendem Punkt:

SCHULKINDER

Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr:

Schulkinder müssen für den Besuch des Hortes bzw. der Familiengruppe einen 3G-Nachweis erbringen. Der vollständig geführte Ninja-Pass gilt dabei als solcher Nachweis.

Der Ninja-Pass ist eine Möglichkeit des Nachweises. Impfung, Genesung oder Testzertifikate sind natürlich als 3G-Nachweis auch gültig.

Hat also ein Kind aufgrund einer Erkrankung oder anderen Abwesenheit in der Schule keinen vollständigen Ninja-Pass, dann kann das Kind den Hort besuchen, wenn es einen gültigen Antigen- oder PCR-Test bzw. Impf- oder Genesungszertifikat vorzeigt.

Für Testungen außerhalb der Schule können die Eltern die zahlreichen Testangebote der Stadt in Anspruch nehmen.

Margit POLLAK

Julia FICHTL

de_DEGerman
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