Ab einem Invaliditätsstatus von 50% gibt es einen Zusatzurlaub von 40 Stunden, bei 60% 48 Stunden.
Kam der Invaliditätsstatus infolge eines Dienstunfalls oder einer Berufskankheit zustande, gebührt bereits bei einem Invaliditässtatus von 20% 16 Stunden und bei 40% 32 Stunden Zusatzurlaub.
- Urlaubsregelung – Feiertag an einem Samstag
- Darf ich mir auch mal ohne Einverständnis meiner Leitung einen Tag frei nehmen?