Brief der HG1 – Betriebsversammlungen der privaten Trägern am 02.10.2024

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Liebe Kolleg*innen,

wir möchten euch über den aktuellen Stand betreffend, der geplanten Betriebsversammlungen der privaten Kindergärten am 02.10.2024 informieren. Bei der Planung und Fixierung des Termins war die younion _ Die Daseinsgewerkschaft nicht eingebunden. Gemäß den gesetzlichen Vorgaben ist es für die Stadt Wien Kindergärten erforderlich, dass der Dienstbetrieb aufrecht zu erhalten ist. Bei den privaten Trägern gilt das nicht, daher können diese schließen, um Betriebsversammlungen abzuhalten.

Unser Ansatz bleibt klar: Wir verhandeln konstruktiv am Verhandlungstisch und nicht auf der Straße. Innerhalb der Dienststelle MA 10 konnten bereits erste Erfolge erzielt werden, die ein positives Signal für den weiteren Verlauf der Gespräche darstellen.

Mit Jänner 2025 werden die von uns geforderten Reinigungsfirmen in allen Kindergärten tätig sein, vorbehaltlich vergaberechtlicher Einwände. Dadurch werden unsere Kindergartenassistent*innen entlastet, da sie vielfach von Reinigungsaufgaben befreit werden. Dies ermöglicht ihnen, die Elementarpädagog*innen noch intensiver bei der Arbeit mit den Kindern zu unterstützen.

Darüber hinaus ist derzeit ein umfassendes Besoldungspaket in intensiver Verhandlung.

Parallel dazu hat die interne Ausbildungsoffensive – ebenfalls eine Forderung der younion und sozialpartner- schaftlich in Wien erreicht – bereits begonnen und das ohne jegliche Gehaltseinbußen für die betroffenen Mit- arbeiter*innen. Diese Maßnahmen sind ein weiterer Schritt, um die Qualifikationen innerhalb der Belegschaft zu fördern und gleichzeitig für fairen Ausgleich zu sorgen. Wien zeigt wieder mal vor wie es gehen kann!

Ende September wird eine Novelle des Wiener Kindergartengesetzes verabschiedet, vorbehaltlich der endgültigen Beschlussfassung. Diese Novelle beinhaltet endlich die gesetzliche Verankerung der Assistenzpädagog*innen und regelt die Inklusion neu. Dabei werden private Trägerorganisationen herangezogen, Kinder mit erhöhtem Betreuungsbedarf aufzunehmen, was eine spürbare Entlastung für unsere Mitarbeiter*innen bedeutet.

Nach Gesprächen mit Stadtrat Wiederkehr wurde uns zugesagt, dass es keine Verpflichtung gibt Kinder mit einer Diagnose nach ICD 10 oder ICD 11 in Regelgruppen der MA 10 aufzunehmen. Ein weiterer Ausbau der inklusiven Plätze im städtischen Bereich ist nicht vorgesehen.

Wie bereits in der aktuellen Praxis üblich, sind davon weder die bereits betreuten KIB-Kinder noch Kinder, die während der Betreuung diagnostiziert werden, betroffen. Diese Fälle sind, wie bisher, stets individuell zu betrachten.

Ein zentrales Anliegen bleibt nach wie vor die Forderung nach einem einheitlichen Bundesrahmengesetz in ganz Österreich. Dieses Vorhaben werden wir jedoch erst wieder mit der nächsten Bundesregierung aktiv vorantreiben können.

Manfred Obermüller
Vorsitzender der Hauptgruppe 1

Margit Pollak
Vorsitzende des DA120 – Kindergärten

Judith Hintermeier
Bundesfrauenreferentin der younion _ Die Daseinsgewerkschaft

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