Die Entscheidung obliegt der zuständigen Regionalen Leitung des jeweiligen Bereichs. Die Leitung des Standortes leitet das Versetzungsansuchen lediglich weiter.
Die Entscheidung obliegt der zuständigen Regionalen Leitung des jeweiligen Bereichs. Die Leitung des Standortes leitet das Versetzungsansuchen lediglich weiter.