Innerhalb der Stadt Wien Kindergärten ist die Versetzung bis Ende März abzugeben. Für Assistenzpädagoginnen bis Ende Dezember. Jedoch kann in wichtigen, persönlichen oder dienstlichen Interesse ein Versetzungsansuchen jederzeit abgegeben werden. In diesen Fällen bedarf es eines Abklärungsgespräches mit der Regionalen Leitung, ggf. im Beisein einer Personalvertretung.
- Darf meine Leitung eine Versetzung ablehnen?
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