Die folgende Information hat die Dienstgeberin an alle Standorte der Stadt Wien Kindergärten geschickt
Liebe*r Leiter*in,
liebe*r Mitarbeiter*in,
auf Grund der steigenden Infektionszahlen und den bevorstehenden Sommerferien und Urlauben, ist es wichtig, dass Mitarbeiter*innen sowie Kindergarten- und Hortkinder auch im Sommer getestet werden.
Für Mitarbeiter*innen in elementaren Bildungseinrichtungen besteht weiterhin die Möglichkeit über die 5 monatlichen Tests hinaus, sich gratis testen zu lassen.
Bitte nützen Sie daher selbst das Angebot der Berufsgruppentestung am Standort zum regelmäßigen Testen.
Bitte erinnern Sie die ebenso die Eltern, dass sie diesen freiwilligen Testungen für Kindergartenkinder und Hortkinder nachkommen.
Es ist im Interesse der Allgemeinheit, hohe Ansteckungsraten zu verhindern.
Da die Hortkinder bzw. Kinder, die die Ferienbetreuung am Bildungscampus besuchen in der Ferienzeit nicht mehr regelmäßig in der Schule testen, wird das Vorgehen bei einem positiven Fall an die Regeln im Kindergarten angeglichen.
Ergänzend zum Vorgehen für Bildungseinrichtungen in Bezug auf Covid-19 (Stand 21.3.2022) wird somit folgende behördliche Vorgehensweise für die Horte/die Ferienbetreuung festgehalten:
- Grundsätzliche KEINE Maskenpflicht für Kinder und Jugendliche
- Grundsätzliche KEINE Maskenpflicht für das Personal
- Maskenpflicht nur für die Dauer von 5 Tagen in der Gruppe, wenn ein bestätigter Fall in der Gruppe auftritt
NEU:
- Bei einem oder mehreren bestätigten Fällen gilt:
Auch als K1-Kontaktperson zu klassifizierende Personen der betroffenen Gruppen können die Ferienbetreuung/den Hort weiterhin besuchen.
Alle Personen in dieser Gruppe und das Personal haben durchgehend einen MNS (Kinder von 6 bis 14 Jahren) bzw. FFP2-Maske zu tragen.
Hortkinder/Kinder am Campus in der Ferienbetreuung testen verpflichtend täglich am Tag 1 und am Tag 5 nach dem Letztkontakt zur positiven Person. Eine zusätzliche Testung am Tag 3 wird empfohlen.
Ohne negatives PCR-Ergebnis (Tag 2 und 6) ist der Hort-/Ferienbetreuungsbesuch nicht erlaubt.
K1-Kontaktpersonal hat täglich einen PCR-Test durchführen.
Genesene sind für 60 Tage von der Testpflicht ausgenommen.
- Neben den 5 Gratistests gibt es zusätzlich die Möglichkeit über „Alles gurgelt“ unter dem Punkt „Behördlich angeordnet“ zu testen. Im nächsten Schritt wird dann das Feld „Kontaktperson“ ausgewählt.
Sollte tatsächliche seitens der Eltern keine PCR-Testung möglich sein (z.B. Auslandsaufenthalt kurz vor Betreuungsbeginn), ist alternativ ein Antigen-Test möglich.
- Tritt an 5 aneinander folgenden Tagen kein weiterer Fall in der Gruppe auf, endet die Masken- und Testpflicht.
- Für K1-Kontaktpersonen ist der Besuch von Veranstaltungen (z.B. Theater, Konzert) oder Sport ohne Maske in geschlossenen Räumen nicht erlaubt.
Sport und Bewegung im Freien ist ohne Maske möglich. Auch ein Picknick im Freien mit ausreichend Abstand ist möglich.
- K1 Personen, die von der Maskenpflicht befreit sind, dürfen für 10 Tage nach dem Letztkontakt zur positiv getesteten Person die den Hort/die Ferienbetreuung nicht besuchen.
Der vorzeitige Besuch ist nur mit negativem PCR-Test ab Tag 6 nach dem Letztkontakt erlaubt.
Die Änderung wurde in der grafischen Darstellung angepasst.
Zur Unterstützung hier nochmals das E-Mail mit den Beispiele für Testung Tag 1 bzw. Tag 5 und den damit verbunden Besuch der Bildungseinrichtung. Diese Beispiele gelten nun auch für Hortkinder in FAM und Hort.
An der Vorgehensweise bei positiven Fällen im Kindergarten ändert sich nichts.
Bitte geben Sie die Information an die Mitarbeiter*innen am Standort sowie die Bildungspartner*innen weiter.
Es ist unser aller Ziel, einen möglichst entspannten Sommer zu haben und dass sowohl der Kindergarten- und Hortbesuch sowie die geplante Erholungs- und Familienurlaube möglich sind.
Danke für Ihre Unterstützung.
Gut beraten und vertreten durch Ihre
Personalvertretung SoFair-FSG
Margit POLLAK
Julia FICHTL