Die folgende Information hat die Dienstgeberin an alle Standorte der Stadt Wien Kindergärten geschickt
Liebe*r Leiter*in,
liebe*r Mitarbeiter*in,
der Schutz der Mitarbeiter*innen steht für die Stadt Wien als Dienstgeberin nach wie vor an erster Stelle und kann trotz sinkender COVID-Neuinfektionen am sichersten durch konsequentes und stetiges Tragen von FFP2-Schutzmasken erreicht werden.
Daher gilt bis auf weiteres für Mitarbeiter*innen in städtischen Kindergärten und Horten Folgendes:
Die FFP2-Maskenpflicht bleibt vorerst aufrecht,
- im Kontakt mit Eltern und allen anderen externen Personen in öffentlichen Bereichen am Standort sowie
- beim Zusammentreffen von Personen aus verschiedenen Kindergärten/Horten (z.B. bei Leiter*innensitzungen, Weiterbildung, Besprechungen o.ä.)
In der Arbeit mit den Kindern in der Gruppe gibt es grundsätzlich keine Maskenpflicht.
Ausnahme: Beim Auftreten von positiven Fällen in der Gruppe => siehe grafische Darstellung „Vorgehen bei positive Fällen“
Es liegt in der Eigenverantwortung jeder*jedes Mitarbeiter*in, ob am jeweiligen Arbeitsort (wie: in der Gruppe, Küche, Kanzlei, bei Teambesprechungen o.ä.) die FFP2-Maske getragen wird.
Aus infektionsepidemiologischer Sicht wird das Tragen von FFP2-Schutzmasken jedenfalls empfohlen.
Margit POLLAK
Julia FICHTL