Die*der Bedienstete hat Anspruch darauf, mindestens die Hälfte des jährlichen Erholungsurlaubes ungeteilt zu verbrauchen, soweit nicht dienstliche Gründe entgegenstehen.
- Darf ich mir auch mal ohne Einverständnis meiner Leitung einen Tag frei nehmen?
- Ich möchte Urlaub buchen. Wann muss mir meine Leitung Rückmeldung geben, nachdem ich den Urlaub angefragt habe?