Fernbleiben als “Präventionsmaßnahme” ohne behördlich festgestelltes Risiko einer Ansteckung

Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen!

Wichtige Informationen aus dem Fachbereich Personalmanagement zum Thema: (wurde per Mail an die Kindergärten versendet)

Fernbleiben als “Präventionsmaßnahme” ohne behördlich festgestelltes Risiko einer Ansteckung

Im Zusammenhang mit Covid-19 wird darauf hinweisen, dass

wenn ein Verdachtsfall auftritt, es in der Regel 2 Tage dauert, bis das Testergebnis vorliegt.

Müssen z.B. Kinder einer Klasse, die direkten Kontakt mit einem Verdachtsfall hatten (=K1), abgeholt werden, können Obsorgeberechtigte (=K2) ihrer Betreuungspflicht zu Hause nachkommen.

Es muss weder Urlaub noch Pflegefreistellung beantragt werden.

ANLAGEN:
200605_Info_Freistellung_MA_AnweisungMA15
200605_Info_Freistellung_MA_Obsorgeberechtigt

Margit Pollak – 01/4000/83744 oder margit.pollak@wien.gv.at
Julia Fichtl – 01/4000/83739 oder julia.fichtl@wien.gv.at

Margit POLLAK

Julia FICHTL

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